THG-Quote Änderungen: Das bedeutet es

THG-Quote Änderungen: Das bedeutet es
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Sebastian Henßler
Sebastian Henßler
  —  Lesedauer 3 min

Die Bundesregierung will etwas dafür tun, dass Ökostrom an Ladeinfrastruktur für E-Autos künftig besser und leichter für die THG-Quote geltend gemacht werden kann. Hierzu haben die Bundesregierung, insbesondere das Bundesumweltministerium (BMUV), kürzlich eine Überarbeitung der Regelungen zur THG-Quote vorgenommen. Diese Änderungen könnten erhebliche Auswirkungen auf Besitzer von Elektroautos und potenzielle Käufer haben.

Die Hauptänderung betrifft die Frist für die Beantragung der THG-Quote. Bisher konnte die Quote bis zum 28. Februar des Folgejahres beantragt werden. Nun hat die Regierung beschlossen, diese Frist auf den 15. November des Beantragungsjahres vorzuziehen. Diese Änderung verkürzt den Einreichungszeitraum erheblich um gut dreieinhalb Monate und tritt in Kürze in Kraft.

Für diejenigen, die bereits ein Elektroauto besitzen, aber noch keine THG-Prämie beantragt haben, bedeutet dies, dass sie bald handeln sollten. Wenn das Fahrzeug bereits bestellt ist, aber die Lieferung noch aussteht, sollten die Käufer ihr Autohaus darauf hinweisen, dass sie ihr Fahrzeug frühzeitig zulassen möchten. Andernfalls könnte es zu spät sein, die Prämie für das laufende Jahr zu beantragen.

Auswirkungen auf die THG-Quote

Die Änderung der Fristen könnte auch Auswirkungen auf die THG-Quote haben. Wenn die neuen Fristen im vergangenen Jahr angewendet worden wären, hätte ein Drittel der angemeldeten Elektroautos keine Prämie erhalten – beruhend auf offiziellen Zulassungszahlen des Kraftfahrzeugbundesamts. Diese Realität wird jetzt im laufenden Jahr eintreten.

Das Umweltbundesamt (UBA) und die Fachabteilung für die THG-Quote leisten gute Arbeit, seien jedoch mit der Vielzahl der Anträge überfordert, heißt es. Das Bundesumweltministerium hatte Energate auf Nachfrage hin bestätigt, dass es auch darum gehe, einen Antragsstau zu vermeiden. Offenbar haben auch viele Halter von E-Autos (beziehungsweise deren damit beauftragten Dienstleister), die ihr Fahrzeug nicht erst zum Jahresende hin gekauft haben, erst spät ihre Anträge eingereicht. Die Verkürzung um wenige Wochen gebe jedem Halter immer noch genug Zeit dafür, teilte das Ministerium mit.

Anstatt in die Digitalisierung des UBA zu investieren, um die Antragsflut bewältigen zu können, hat das BMUV die Anzahl der Anträge durch die Fristverkürzung reduziert. Dies könnte die Wirksamkeit der THG-Quote als Instrument zur Förderung der Elektromobilität einschränken. Viele Verbände und Experten hatten die Verkürzung der Frist im Vorfeld auch deshalb scharf kritisiert, doch ihre Bedenken wurden ignoriert.

Änderungen bei den Fahrzeugklassen

Neben der Fristverkürzung hat die Regierung auch eine Einschränkung bei den Fahrzeugklassen vorgenommen. Bisher konnten unter anderem Besitzer von 45-km/h-Elektrorollern von der THG-Prämie profitieren. Dies wird in Zukunft nicht mehr möglich sein. Das Umweltbundesamt wird nur noch THG-Quoten für Fahrzeugklassen bewilligen, für die ein Schätzwert festgelegt ist. Von dieser Regelung könnten elektrische Nutzfahrzeuge und E-Lkw der Klassen N2 und N3 von der THG-Quote profitieren, für sie soll ein eigener Schätzwert festgelegt werden. Bislang wurden diese Fahrzeuge, zu denen auch 40 Tonnen schwere Elektro-Lkw gehören, wie ein Pkw behandelt.

Veröffentlichungspflicht der Adresse für Ladestationen

Mit der THG-Quote für öffentliche Ladestationen wird Strom bezuschusst, der der Elektromobilität zugeführt wird. Genau wie bei der Pauschale für Elektroautos werden die eingesparten Emissionen zertifiziert, an quotenverpflichtete Unternehmen vermarktet und in Form einer Prämie an die Betreiber ausgezahlt. Damit werden Unternehmen gefördert, die sich aktiv für die Ladeinfrastruktur in Deutschland einsetzen.

Auch private Wallboxen können als öffentlich zugänglich deklariert werden und somit zusätzlich von der THG-Prämie profitieren. In Zukunft müssen jedoch die Adressen bei der Bundesnetzagentur (BNetzA) transparent angezeigt werden. Dies soll verhindern, dass Wallboxen, die nicht öffentlich zugänglich sind, von der Prämie profitieren. Unterstützt wird diese Entscheidung von den THG-Quoten-Vermarktern. Insgesamt könnten diese Änderungen erhebliche Auswirkungen auf die Elektromobilität in Deutschland haben. Es bleibt abzuwarten, wie sich die Situation entwickeln wird und ob weitere Anpassungen vorgenommen werden.

Überblick über aktuelle Entwicklungen der THG-Quote

Unsere Plattform bietet einen weiten Überblick über den Markt der THG-Quoten Vermarkter. Dieser wird regelmäßig gepflegt und auf Stand gehalten, um E-Autofahrer:innen eine breite Wissensbasis zu aktuellen Entwicklungen zu bieten. Für öffentliche Ladestationen ist zudem unser Vergleich für THG-Quote bei Wallboxen erwähnenswert.

Quelle: Geld für E-Auto – Pressemitteilung per Mail

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Sebastian Henßler hat Elektroauto-News.net im Juni 2016 übernommen und veröffentlicht seitdem interessante Nachrichten und Hintergrundberichte rund um die Elektromobilität. Vor allem stehen hierbei batterieelektrische PKW im Fokus, aber auch andere alternative Antriebe werden betrachtet.

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