Änderungen bei THG-Quote geplant: Branche in Aufruhr

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Daniel Krenzer
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Die Bundesregierung will etwas dafür tun, dass Ökostrom an Ladeinfrastruktur für E-Autos künftig besser und leichter für die THG-Quote geltend gemacht werden kann. Außerdem sind Änderungen bei der THG-Quote für E-Autos geplant. Ein entsprechender Entwurf sollte am Mittwoch im Bundeskabinett besprochen werden – und sorgte bereits im Vorfeld wegen brisanter Details für viel Wirbel. Denn: Im Entwurf ist offenbar lediglich die Berücksichtigung öffentlicher Ladepunkte vorgesehen, wer Strom aus der eigenen PV-Anlage in sein E-Auto lädt, hätte nichts davon.

Wie electrive.net inzwischen berichtet, sei der Vorlage in der Kabinettssitzung „ohne Aussprache“ zugestimmt worden. Es ist also davon auszugehen, dass sie ab 1. Januar in Kraft tritt. Laut Umweltministerin Steffi Lemke machten es die Modifizierungen den Betreibern öffentlicher Ladeinfrastruktur attraktiver, „Ökostrom direkt an der Ladesäule zu produzieren, zum Beispiel über eine lokale Solar- oder Windkraftanlage“. Zum Beispiel bei Fastned sieht man dies bereits recht häufig. In einem nächsten Schritt soll die Anrechnung von Strom für Schwere Nutzfahrzeuge im nicht-öffentlichen Bereich laut Bundesumweltministerium verbessert werden, von privaten Pkw ist allerdings nicht die Rede.

Vor allem in der Photovoltaik-Branche ist der Ärger darüber groß. „Die Bundesregierung verpasst den Anreiz, verstärkt Solarstrom zu laden“, sagte laut Energate zum Beispiel Markus Meier vom Solaranbieter Enpal. Dass E-Autos weiterhin mit Kohlestrom Geld verdienen könnten, sei nur schwer zu erklären. „Viel besser wäre es doch, wenn man den Solarstrom bei der THG-Prämie bevorzugen würde“, stelle Meyer zudem fest.

Bundesverband dringt auf Änderungen

Noch schärfer reagiert der Bundesverband THG-Quote: Dieser wendet sich „dringend und eilig gegen diese Pläne und ersuchen eine substantielle Überarbeitung des lang erwarteten und nunmehr kontraproduktiver Entwurfs“. Hintergrund ist auch, dass laut Entwurf künftig die Anmeldefrist für E-Fahrzeuge der 15. November und nicht mehr der 28. Februar des Folgejahres sein soll. Das führt auch dazu, dass am Jahresende zugelassene Fahrzeuge für das jeweilige Jahr nicht mehr für die THG-Quote berechtig twären. „Die Prämie schafft Anreize, sich für ein E-Auto zu entscheiden oder das öffentliche Ladenetz mit einem Ladepunkt zu vergrößern“, stellt der Verband fest. Eine Schwächung dieses Prinzips verschaffe den Verbrauchern nicht nur eine ungerechtfertigte Ungleichbehandlung, sie schwäche zudem den Hochlauf der Elektromobilität und schade den Bemühungen, ökologische Ziele über Handelsmechanismen zu etablieren, ist man sich seitens des Verbandes sicher.

„Mit dem geplanten Schritt greift die Bundesregierung aktiv in den Markt ein und provoziert sehenden Auges deutliche wirtschaftliche Risiken der THG-Händler, die sowohl bei Verbrauchern als auch Mineralölfirmen Verbindlichkeiten aufgebaut haben„, kritisiert der Verband. Die Kabinettsvorlage mache deutlich, dass das Arbeitsvolumen für die zuständige Aufsichtsbehörde, das Umweltbundesamt, zu groß sei. „Der Behördenaufwand soll reduziert werden, was aufgrund der bisherigen Personaldecke und Arbeitsweise der Behörde mit Excel-Listen, E-Mail-Abwicklung und Fax Geräten durchaus nachvollziehbar ist. Allerdings muss dafür nicht der Marktmechanismus geändert werden, sondern die Ausstattung des Umweltbundesamt mit moderner Software“, schreibt der Verband. Auch der ADAC sprach sich inzwischen gegen diese Friständerung aus.

Bundesumweltministerium will Antragsstau vermeiden

Das Bundesumweltministerium hatte Energate auf Nachfrage hin bestätigt, dass es auch darum gehe, einen Antragsstau zu vermeiden. Offenbar haben auch viele Halter von E-Autos (beziehungsweise deren damit beauftragten Dienstleister), die ihr Fahrzeug nicht erst zum Jahresende hin gekauft haben, erst sehr spät ihre Anträge eingereicht. Die Verkürzung um wenige Wochen gebe jedem Halter immer noch genug Zeit dafür, teilte das Ministerium mit. Von einer „massiven Diskriminierung von E-Fahrzeugen“ in diesem Zusammenhang spricht Matthias Kerner, Geschäftsführer von Emovy.

Bei der THG-Quote geht es um einen Handel, bei dem Verursacher von Emissionen auf fossiler Basis – wie Mineralölkonzerne – sich von Nutzern von Ökostrom Zertifikate kaufen können, um die eigene Bilanz innerhalb der gesetzlichen Vorgaben zu handeln. Letztendlich ist es eine vom Bund überwachte Strafzahlung für Verursacher klimaschädlicher Emissionen. Auch Fahrer von Elektrofahrzeugen können einmal jährlich mehrere Hundert Euro THG-Quote abrufen, verzichten Sie darauf, handelt der Bund dennoch mit den entsprechenden Zertifikaten – ein Verhindern eines „Greenwashings“ ist somit nicht möglich. Zahlreiche Anbieter kaufen die einzelnen Zertifikate von E-Auto-Haltern, aber auch Ladesäulenbetreibern auf und geben diese gebündelt und mit Gewinn an die Industrie weiter.

Quelle: Energate Messenger – „THG-Quoten: Private Ladestationen werden nicht angerechnet“; Pressemitteilung des Bundesverbandes THG-Quote vom 28.06.2023

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Daniel Krenzer

Daniel Krenzer

Daniel Krenzer ist als studierter Verkehrsgeograf und gelernter Redakteur seit mehr als zehn Jahren auch als journalistischer Autotester mit Fokus auf alternative Antriebe aktiv und hat sich zudem 2022 zum IHK-zertifizierten Berater für E-Mobilität und alternative Antriebe ausbilden lassen.

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