Steuervorteil für E-Autos wird nicht vor Bundestagswahl umgesetzt

Steuervorteil für E-Autos wird nicht vor Bundestagswahl umgesetzt
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Laura Horst
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Anfang September hatte die Ampel-Regierung neue steuerliche Anreize angekündigt, um Elektromobilität attraktiver zu machen. Als Reaktion auf die seit Monaten sinkenden Neuzulassungen wurde eine Änderung der Dienstwagenbesteuerung und die Sonderabschreibung für Elektroautos vorgeschlagen. Beide Maßnahmen sind allerdings nicht in das finale Steuerfortentwicklungsgesetz eingeflossen. Mit dem Scheitern der Ampel-Koalition bleibt ihre Umsetzung ungewiss.

„Mit der Wachstumsinitiative hat sich die Bundesregierung vorgenommen, die Autoindustrie und ihre Beschäftigten beim Modernisierungsprojekt E-Mobilität zu unterstützen. Die steuerliche Förderung von dienstlich genutzten E-Autos soll dabei helfen, die Nachfrage nach emissionsfreien Fahrzeugen weiter zu erhöhen“, hatte die Bundesregierung im September verlauten lassen.

Mit dem Vorschlag der Sonderabschreibung könnten Unternehmen die Investitionskosten für Elektroautos schneller geltend machen. Vorgesehen war eine Befristung auf Anschaffungen im Zeitraum von Juli 2024 bis Dezember 2028. Über einen Zeitraum von sechs Jahren könnten Kosten abgeschrieben werden, beginnend mit einem Satz von vierzig Prozent. Die Maßnahme sollte für zusätzliche Liquidität sorgen, hieß es im September.

Die zweite geplante Änderung bezog sich auf die Besteuerung von privat genutzten Dienstwagen, bei denen Arbeitnehmer den geldwerten Vorteil vergünstigt versteuern, wenn sie ein Elektroauto nutzen. Der maximale Bruttolistenpreis für E-Dienstautos sollte von 70.000 Euro auf 95.000 Euro angehoben werden. Dadurch würde ein breiteres Modellspektrum steuerlich attraktiv für Dienstwagenberechtigte.

Gegenüber Electrive äußerte eine Sprecherin des Bundesfinanzministeriums, dass die beiden Maßnahmen mit dem Steuerfortentwicklungsgesetz (SteFeG) eingeführt werden sollten, das zum 1. Januar in Kraft getreten ist. „Die Regelungen zur Erhöhung des Deckels für den Bruttolistenpreis auf 95.000 Euro bei der Dienstwagenbesteuerung für E-Fahrzeuge und die degressiven Abschreibung für neu angeschaffte Elektrofahrzeuge sind nicht im beschlossenen Gesetz enthalten“, erklärte die Sprecherin.

Die beiden Vorhaben hätten laut Medienberichten aus dem September bereits in diesem Jahr zu einer Summe von 580 Millionen Euro an Steuervorteilen führen können, bis 2028 waren pro Jahr 650 Millionen Euro vorgesehen. Durch das Scheitern der Regierung bleibt die Zukunft der Maßnahmen ungewiss. Es wäre weiterhin möglich, dass die nächste Bundesregierung die geplanten Steuervorteile bzw. eine der beiden Maßnahmen aufgreift.

Im aktuellen Wahlkampf haben die Parteien unterschiedliche Pläne geäußert. Die SPD nennt keine Details, spricht sich aber für eine Änderung bei den Abschreibungsregeln und der Dienstwagenbesteuerung aus. Die Grünen schlagen eine steuerliche Förderung für Unternehmen und Privatkunden vor. Außerdem soll es ein Ladeguthaben von 1000 Euro eingeführt werden. CSU-Chef Markus Söder hatte Sonderabschreibung in Spiel gebracht. Gleichzeitig will seine Partei eine Kaufprämie von 3600 Euro für Elektroautos einführen.

Quelle: Electrive – E-Auto-Steuervorteile werden nicht mehr umgesetzt

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