Im Sinne des weiteren Bürokratieabbaus sollen E-Autos mit E-Kennzeichen in Zukunft keine zusätzliche grüne Umweltplakette mehr benötigen. Bislang mussten Elektroautos mit E-Kennzeichen genau wie Benziner oder Diesel eine grüne Plakette an der Windschutzscheibe tragen, um in Umweltzonen zu fahren. Das galt, obwohl das E-Kennzeichen die Antriebsart bereits amtlich ausweist.
Erste Pläne für den Wegfall dieser Doppelregelung waren bereits im Herbst 2025 bekannt geworden und sollen nun im Rahmen des zweiten Entlastungskabinetts der schwarz-roten Koalition konkreter werden. Künftig soll so allein das E-Kennzeichen als Nachweis genügen, um eine Berechtigung zur Einfahrt in Umweltzonen zu haben.
Das soll sich für E-Autos mit E-Kennzeichen ändern
Zur Umsetzung dieses Vorhabens ist eine Änderung der 35. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (35. BImSchV) geplant. Für E-Auto-Halter würde das konkret bedeuten, dass kein Kauf und kein Anbringen grüner Plaketten mehr nötig sind und auch beim Kennzeichenwechsel die Pflicht für eine neue Plakette wegfällt.
Dabei soll die neue Regelung ausdrücklich nur für Elektroautos mit E-Kennzeichen gelten. Die Nutzung eines E-Kennzeichens ist freiwillig und muss von Haltern reiner Elektroautos beantragt werden, wobei auch bestimmte Plug-in-Hybride die Voraussetzungen dafür erfüllen. Die Erleichterung soll demnach nicht an den Fahrzeugtyp, sondern konkret ans Kennzeichen gebunden sein.
Damit würde sich durch das E-Kennzeichen ein weiterer Vorteil ergeben, zusätzlich zu den bereits bestehenden. Schließlich berechtigt es bereits heute in vielen Kommunen zu kostenfreiem Parken oder etwa der Nutzung dafür freigegebener Busspuren. Trotzdem verzichten einige Halter bisher darauf, da sie in der Beantragung entweder nicht genug Mehrwert sehen oder beispielsweise ein besonders langes Wunschkennzeichen präferieren. Dies dürfte sich mit der Umsetzung des Maßnahmenpakets zum Bürokratieabbau ändern.
Umweltzonen bleiben bestehen und weitere Maßnahmen zum Bürokratieabbau sind geplant
Mit dem Wegfall der Pflicht zur grünen Plakette für E-Autos ändert sich nichts an den Umweltzonen und geltenden Luftqualitätsgrenzwerten. Gleichzeitig wird die Plakettenpflicht für alle anderen Fahrzeuge ohne E-Kennzeichen unverändert bestehen bleiben. Bundesweit gibt es derzeit 35 Umweltzonen, die teils gleich mehrere Städte oder Gemeinden umfassen. Bei der Einfahrt in eine solche Zone ohne gültige Plakette riskiert man dabei ein Bußgeld von 100 Euro. Je nach Ausgabestelle kostet eine Plakette 5 bis 20 Euro und kann bei Prüforganisationen wie dem TÜV, Zulassungsstellen und in vielen Werkstätten erworben werden.
Im Maßnahmenpaket zum Bürokratieabbau sind neben der geplanten Abschaffung der Plakettenpflicht für E-Kennzeichen-Halter noch mehr als zehn weitere Einzelmaßnahmen enthalten, die in Zukunft für Entlastung sorgen sollen. Weitere Maßnahmen umfassen unter anderem vereinfachte Genehmigungsverfahren, digitale Angebote im Gesundheitswesen sowie den Abbau von Berichtspflichten.
Angaben aus Regierungskreisen zufolge soll durch das Maßnahmenpaket für Bürger und Unternehmen eine Entlastung von rund 600 Millionen Euro pro Jahr geschaffen werden. Ob und wann die Änderungen für die Umweltplakette tatsächlich in Kraft tritt, hängt jedoch zunächst vom Gesetzgebungsverfahren ab und es gibt noch keinen konkreten Zeitplan.
Quellen: Mobiflip – Regierung plant Wegfall der Umweltplakette für Elektroautos / t-online – Lästige Pflicht für viele E-Auto-Fahrer soll wegfallen








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