Die Innovationsförderung des Bundeslands Hessen hat einen Fördertopf für elektrische Taxis eingerichtet, wobei öffentlich keine Gesamtsumme bekannt gegeben wurde. Grundsätzlich finanziert das Hessische Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum (HMWVW), zu dem die Innovationsförderung gehört, Projekte zur Verkehrswende und Elektromobilität.
Während Elektrotaxis in vielen Ländern, wie beispielsweise China, kaum noch wegzudenken sind, stockt die Umstellung in Deutschland. Staatliche Förderungen könnten diesen Prozess antreiben, jedoch sind viele der Förderprogramme regional begrenzt. Mit dem Umweltbonus, der auch für gewerbliche Taxis beantragt werden konnte, lief Ende 2023 die einzige bundesweite Förderung aus.
Bis zu 5000 Euro Förderung
Mit dem Programm eTaxi Hessen können Taxiunternehmen aus dem Bundesland eine Förderung für Elektroautos und Ladeinfrastruktur beantragen. Die Förderung steht allen Taxiunternehmen mit Lizenz sowie Sitz oder Betriebsstätte in Hessen offen. Ausgeschlossen von der Förderung sind Fahrdienste mit Mietwagen, also beispielsweise der Ride-Sharing-Dienst Uber.
Dabei werden pauschal 5000 Euro für elektrische Neuwagen und 2500 Euro für Gebrauchtfahrzeuge mit Erstzulassung nach 2024 übernommen. Außerdem werden 2500 Euro gewährt für DC-Ladestationen ab einer Leistung von 50 Kilowatt und 500 Euro für Wallboxen mit 11 bis 49 Kilowatt Leistung. Außerdem können weitere 250 Euro, ebenfalls pauschal, als Zuschuss für die Folierung der Elektroautos beantragt werden, um sie als Taxi kenntlich zu machen.
Die Elektroautos sind als Taxis förderfähig, wenn sie ein Fahrzeug mit Verbrennungsmotor ersetzen und der Fahrzeugklasse M1 angehören, also Pkw mit maximal acht Sitzen. Außerdem müssen sie für den Taxibetrieb umgerüstet sein, also u. a. über ein Taxameter verfügen. Hybridautos können nicht gefördert werden.
Wer zuerst kommt, mahlt zuerst
Die Mittel werden nach dem Zulassungsbescheid nur mit verbindlicher Bestell- bzw. Auftragsbestätigung ausgeschüttet, die bis zum 15. November 2025 eingereicht werden muss. Die tatsächliche Lieferung kann auch im Jahr 2026 erfolgen, jedoch muss der Verwendungs- und Zahlungsnachweis bis 28. Februar 2026 eingereicht werden.
Die Förderung wird der Reihe nach gewährt, wobei die Reihenfolge des Antragseingangs per E-Mail ausschlaggebend ist. Öffentlich wurde keine Gesamtsumme bekanntgegeben und die Mittel werden so lange gewährt, bis sie erschöpft sind. Außerdem gibt es keine Mindest- oder Maximalanzahl für den Antrag, weder für Elektroautos noch für die Ladeinfrastruktur.
Die Zweckbindungsfrist, also die Mindestbetriebsdauer der geförderten Fahrzeuge und Ladesäulen, liegt bei fünf Jahren. Diese sei eine Herausforderung, so das Portal Taxi-Times. Eine Mindestfahrleistung wird jedoch nicht vorgegeben. Das Antragsformular mitsamt weiteren Informationen gibt es auf der Website der Innovationsförderung Hessen.
Quelle: Innovationsförderung Hessen – Förderaufruf Elektromobilität / Taxitimes – In Hessen wird die Anschaffung von E-Taxis gefördert