Deutschland macht den Weg frei für V2G – aber nicht für alle

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Michael Neißendorfer
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Der Bundestag hat Ende der vergangenen Woche überraschend eine entscheidende Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) beschlossen, die ab 2026 Vehicle-to-Grid (V2G) wirtschaftlich möglich machen wird. Bisher wurde Strom, der aus einer Elektroautobatterie zurück ins Netz gespeist wurde, wie normaler Verbrauch behandelt – man musste daher erneut Netzentgelte und Abgaben zahlen, obwohl dieser Strom das Netz entlastet. Diese Doppelbelastung hat V2G wirtschaftlich praktisch verhindert und war oft Gegenstand von Kritik an der bisherigen Gesetzgebung.

Mit der EnWG-Änderung wird diese Ungleichbehandlung nun aufgehoben: E-Autos werden künftig regulatorisch wie andere Speicher behandelt, etwa Pumpspeicher oder stationäre Großspeicher, die schon immer nur einmal Netzentgelte abführen müssen. Zusätzlich ermöglicht die MiSpeL-Regelung (Mark­tin­te­gra­ti­on von Spei­chern und La­de­punk­ten) der Bundesnetzagentur (ab 1. April 2026) V2G ohne zweiten Stromzähler und ohne komplexe Abläufe.

Damit entsteht erstmals ein fairer, wirtschaftlicher Rahmen, der bidirektionales Laden auch für Verbraucher attraktiv macht und Anreize schafft, Flexibilität ins Energiesystem zurückzugeben. Und Deutschland kann das bislang ungenutzte Speicherpotenzial von mehr als 1,65 Millionen Elektroautos für das Energiesystem nutzbar machen – ein Meilenstein für Netzstabilität, erneuerbare Energien und Verbraucher.

Nutzen für Energiewende und Gesellschaft

E-Autos werden mit bidirektionalem Laden zu flexiblen Speichern, die erneuerbare Energie aufnehmen und bei Bedarf ins Netz zurückspeisen können. Das entlastet das Stromsystem, schafft Spielraum für mehr Wind- und Solarenergie und senkt langfristig Kosten für Verbraucher und Netz.

Deutschland erschließe so ein dezentrales Speicherpotenzial von rund 3,3 bis 5,0 GWh – basierend auf bereits heute zugelassenen E-Autos und einer realistischen Anschlussquote von 20 bis 30 Prozent, wie The Mobility House in einer aktuellen Mitteilung vorrechnet. Das entspreche 1,0 bis 1,5 GW flexibler Leistung, also der Größenordnung eines Großkraftwerks – verteilt, kundenfreundlich und sofort skalierbar. Und das bei einer Elektrifizierungsquote des Pkw-Marktes von erst rund 3 Prozent.

Die Entlastung bei den Netzentgelten tritt zum 1. Januar 2026 in Kraft. Ab 1. April 2026 folgen neue MiSpeL-Prozessregeln, die V2G technisch und regulatorisch vereinfachen. Anschließend benötigen Netzbetreiber 6 bis 12 Monate, um ihre Systeme anzupassen – große Betreiber etwa 6 bis 9 Monate, kleinere eher bis zu 12 Monate. Damit kann die Technik ab 2026 schrittweise in den Markt wachsen. Damit V2G sein volles Potenzial entfalten kann, ist zudem ein schnellerer Ausbau moderner Smart-Meter notwendig.

„Wir verwandeln das E-Auto vom Verbraucher zum flexiblen, dezentral verteilten Kraftwerk. Die EnWG-Änderung ebnet den kommerziellen Weg, MiSpeL vereinfacht die Umsetzung – und wir bei The Mobility House Energy bringen die Praxis aus Frankreich nach Deutschland. Mit unseren Partnern auf Automobilhersteller- und Energieversorgerseite machen wir V2G ab 2026 für Kund:innen in Deutschland erlebbar und schaffen Platz für mehr erneuerbare Energien und weniger Netzausbau“, kommentiert Marcus Fendt, Geschäftsführer The Mobility House Energy. Das Unternehmen verfolgt seit seiner Gründung im Jahr 2009 das Ziel, V2G in den Massenmarkt zu bringen. Gemeinsam mit Renault startete The Mobility House in Frankreich Ende 2024 das erste V2G-Angebot in Europa. In Deutschland haben unter anderem BMW und Mercedes-Benz bereits angekündigt, ebenfalls V2G zu ermöglichen.

Ein wegweisendes Gesetz mit Verbesserungsbedarf

„Das bidirektionale Laden ist eine zentrale Zukunftstechnologie – für die Attraktivität der E-Mobilität ebenso wie für ein erneuerbares, flexibles Energiesystem. Es ist deshalb ein starkes Zeichen und ein wichtiger Beitrag für den Erfolg der E-Mobilität, dass der Bundestag jetzt einige zentrale Voraussetzungen für die erfolgreiche Markteinführung des bidirektionalen Ladens geschaffen hat“, kommentiert Dr. Marcus Bollig, Geschäftsführer beim deutschen Automobilverband VDA.

„Offen bleibt jedoch unverständlicherweise, warum die Abschaffung der stromsteuerlichen Doppelbelastung im Anwendungsfall Vehicle-to-Grid zunächst auf Nutzer mit eigener Photovoltaikanlage begrenzt bleiben soll“, kritisiert Bollig. „Die Empfehlung des Finanzausschusses, weitere Vereinfachungen im Stromsteuerrecht für Vehicle-to-Grid zu prüfen, sollte daher zügig aufgegriffen und entsprechend umgesetzt werden.“

Die Automobilindustrie habe bidirektionale Ladetechnologien bereits erfolgreich zur Marktreife entwickelt, so Bollig weiter. Alle deutschen Hersteller haben erste bidirektionale Elektroautos im Angebot. Mehr als zwanzig in Deutschland verfügbare batterieelektrische Fahrzeugmodelle seien für die bidirektionale Rückspeisung in das Stromnetz (Vehicle-to-Home / Vehicle-to-Grid) bereits vorbereitet, so der VDA-Geschäftsführer, viele weitere werden folgen.

Umso wichtiger sei es, dass für den Einstieg der Technologie in den Massenmarkt politisch weitere Maßnahmen auf den Weg gebracht werden: „Dazu zählen insbesondere einfache Zähl- und Messkonzepte zur messtechnischen Abgrenzung der netzentgeltlich und stromsteuerlich zu begünstigenden Strommengen. Denn die Abgrenzung von Fahrstrom und lediglich zwischengespeicherten Strommengen muss einfacher werden. Darüber hinaus braucht es einkommensteuerliche Vereinfachungen.“

Quelle: Deutscher Bundestag – Pressemitteilung vom 13.11.2025 // The Mobility House / VDA – Pressemitteilungen vom 14.11.2025


Transparenzhinweis: EAN-Chefredakteur Michael Neißendorfer ist als freier Journalist, Autor und Berater auch für The Mobility House im redaktionellen und PR-Bereich tätig. Auf die Berichterstattung bei Elektroauto-News hat diese Zusammenarbeit keinen Einfluss.

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Michael Neißendorfer ist E-Mobility-Journalist und hat stets das große Ganze im Blick: Darum schreibt er nicht nur über E-Autos, sondern auch andere Arten fossilfreier Mobilität sowie über Stromnetze, erneuerbare Energien und Nachhaltigkeit im Allgemeinen.

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