Um den Ausbau der Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge weiter zu beschleunigen, die Nutzerfreundlichkeit zu erhöhen und für bezahlbare Ladepreise zu sorgen, ist eine schlüssige, ressortübergreifende Gesamtstrategie unabdingbar. Vor diesem Hintergrund bewertet der VDA den vor wenigen Tagen vom Bundesverkehrsministerium vorgelegten Entwurf zum Masterplan Ladeinfrastruktur 2030 grundsätzlich positiv.
Der Entwurf enthält eine Reihe von Vorschlägen, die geeignet sind, einen Beitrag zur Attraktivität der E-Mobilität zu leisten, so der VDA. Dazu zählen vor allem einfachere und schnellere Genehmigungsverfahren, eine Beschleunigung von Netzausbau und Netzanschlüssen, niedrigere Ladepreise durch mehr Transparenz und Wettbewerb, ein verstärkter Fokus auf Ladeinfrastruktur für E-Lkw und Busse an Autobahnen und Betriebshöfen und angepasste Rahmenbedingungen für das bidirektionale Laden. „Nachbesserungsbedarf besteht aber dennoch“, kommentiert VDA-Präsidentin Hildegard Müller.
Der Entwurf sehe richtigerweise zielgerichtete Unterstützungsmaßnahmen für Ladeinfrastruktur an Mehrparteienhäusern vor. Wichtig sei jedoch auch, die Vorgaben der EU-Gebäuderichtlinie (EPBD) zum Ausbau der Ladeinfrastruktur an Stellplätzen von Gebäuden „unverzüglich und möglichst ambitioniert in nationales Recht umzusetzen“, so Müller. Flexibilisierungen der EU-Mindestvorgaben sollten dabei nur, wo sinnvoll und nötig, vorgesehen werden. „Die im Entwurf unter dem Begriff ‚Pooling‘ angeführte Bündelung von Ladepunkten über mehrere Standorte hinweg würde die EU-Vorgaben signifikant abschwächen und dem Ziel einer flächendeckenden Ladeinfrastruktur widersprechen“, kritisiert die VDA-Präsidentin: „Sie ist daher unbedingt abzulehnen.“
Der Ausbau der Ladeinfrastruktur für schwere Elektro-Nutzfahrzeuge und Elektrobusse müsse mit Hochdruck vorangetrieben werden, „denn die noch völlig unzureichende Verfügbarkeit von Ladepunkten stellt das zentrale Hemmnis für den Hochlauf der elektrischen Nutzfahrzeuge und Busse dar“, so Müller. Das Bekenntnis zum weiteren Ausbau des Ladenetzes für E-Lkw entlang der Autobahn an bewirtschafteten und unbewirtschafteten Rastanlagen sei daher ausdrücklich zu begrüßen. Die darüber hinaus vorgesehene Förderung von Ladeinfrastruktur an Depots und Betriebshöfen einschließlich der erforderlichen Netzanschlüsse sei sinnvoll, müsse aber mit ausreichenden Mitteln ausgestattet werden. „Unbedingt sollte das Ladenetz für Nutzfahrzeuge die absehbare Entwicklung in Richtung autonomer Fahrzeuge einbeziehen, hier gibt es im Entwurf noch Nachbesserungsbedarf“, findet die VDA-Präsidentin.
„Leider bislang nur unzureichend berücksichtigt“ werde im vorliegenden Entwurf das wachsende Segment der leichten E-Nutzfahrzeuge. „Dezidierte Maßnahmen zum flankierenden Aufbau spezifischer Ladeinfrastruktur, insbesondere im urbanen Umfeld, sind dringend erforderlich“, fordert Müller. Hier bleibe der Entwurf „hinter den Erwartungen zurück.“
Für den weiteren Ausbau der Ladeinfrastruktur komme den Stromnetzen eine Schlüsselrolle zu. „Aktuell sind die deutschen Stromnetze für die Energiewende und den Hochlauf der E-Mobilität nicht gerüstet“, mahnt Müller. Insbesondere mit Blick auf die hohen Leistungsanforderungen des Lkw-Ladenetzes müsse der Ausbau vorausschauend erfolgen, d. h. orientiert am künftigen Bedarf. Die Weiterentwicklung des vorausschauenden Netzausbaus entlang verbesserter Bedarfsprognosen, wie sie im Entwurf des Masterplans vorgesehen ist, sei dafür der richtige Weg.
Zudem sollten Netzanschlussbegehren im Rahmen eines bundesweit einheitlichen, digitalen Prozesses eingereicht werden können, so der VDA. Hier lege der Entwurf mit der Ausweitung der Digitalisierung und Standardisierung auf Netzanschlussverfahren in der Mittelspannung den richtigen Schwerpunkt. „Darüber hinaus ist bei Netzanschlussverfahren mehr Transparenz, Standardisierung und Verbindlichkeit erforderlich – hier darf es keine Abstriche geben“, so Müller.
„Die Doppelbelastungen bei V2G müssen zügig entfallen“
Der Entwurf lege zudem mit dem geplanten ‚Innovationsbonus‘ für bidirektionale Ladeeinrichtungen einen richtigen Schwerpunkt, „springt bei der entscheidenden Frage der Doppelbelastungen jedoch zu kurz“, findet der VDA: „Stromsteuer, Netzentgelte und Konzessionsabgaben müssen im Anwendungsfall Vehicle-to-Grid, d.h. bei Rückspeisung in das allgemeine Versorgungsnetz, jetzt zügig entfallen, damit sich das bidirektionale Laden im Markt etablieren kann.“
„Fakt ist: Günstige Ladepreise sind für den Markthochlauf der E-Mobilität von großer Bedeutung“, hebt Müller hervor. Um die Verbraucher zu entlasten und die Attraktivität der E-Fahrzeuge zu erhöhen, sei eine Senkung der Ladepreise durch mehr Transparenz, Wettbewerb und Technologie entscheidend. Mit der Abschaffung unverhältnismäßiger, d.h. nächtlicher Stand- und Blockiergebühren, sowie der Transparenzstelle für Ad-hoc-Ladepreise seien im Entwurf gute Vorschläge in Richtung bezahlbarer und nutzerfreundlicher Ladepreise gemacht. Bei der Stromsteuer hingegen falle der Entwurf hinter den Koalitionsvertrag zurück. „Hier muss jetzt zügig nachgebessert und die Stromsteuer für die E-Mobilität abgesenkt werden, damit Ladestrom entscheidend günstiger wird“, schlägt Müller vor.
Darüber hinaus gelte: „Die Bundesregierung muss sich auf europäischer Ebene für ambitioniertere Ziele in der Alternative Fuels Infrastructure Regulation (AFIR) einsetzen. Die aktuellen AFIR-Mindestziele sind nicht ambitioniert genug und werden dem Markthochlauf der E-Mobilität in Europa nicht gerecht“, kommentiert die VDA-Präsidentin: „Höhere Dichte- und Leistungsziele, frühere Zwischenstufen sowie einheitliche Vorgaben entlang des gesamten TEN-T-Netzes sind geboten, um den Ausbau der Ladeinfrastruktur EU-weit zu beschleunigen und so eine wichtige Voraussetzung für den Erfolg der E-Mobilität in Europa zu schaffen.“
Quelle: VDA – Pressemitteilung vom 24.10.2025







