MiSpeL: Bundesnetzagentur baut Hürden für V2G wieder ab

MiSpeL: Bundesnetzagentur baut Hürden für V2G wieder ab
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Daniel Krenzer
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  —  Lesedauer 4 min

Die deutliche Kritik aus Automobil- und Energiewirtschaft an den geplanten Regeln für bidirektionales Laden zeigt offenbar Wirkung. Die Bundesnetzagentur hat ihren Entwurf zur „Marktintegration von Speichern und Ladepunkten“ (MiSpeL) an entscheidenden Stellen überarbeitet. Damit könnten einige der zuletzt befürchteten Hürden für Vehicle-to-Grid (V2G), also bidirektionales Laden zwischen Fahrzeug und Stromnetz, deutlich kleiner ausfallen.

Wie das Handelsblatt unter Berufung auf den finalen Arbeitsstand der mehr als 200 Seiten umfassenden Festlegung berichtet, kommt die Behörde der Branche in drei wesentlichen Kritikpunkten entgegen. Bundesnetzagentur-Präsident Klaus Müller begründet die Änderungen mit dem fachlichen Austausch der vergangenen Tage. „Gute Sachargumente überzeugen diese Behörde“, sagte er dem Handelsblatt.

Vor gut einer Woche gab es einen gemeinsamen Brandbrief von Unternehmen wie BMW, Ford, Volkswagen-Tochter Elli, Eon, Octopus Energy, The Mobility House und Enpal. Die Unternehmen warnten davor, dass ausgerechnet die für eine einfachere Integration von Elektroautos ins Stromsystem gedachte MiSpeL-Regelung bidirektionales Laden wirtschaftlich ausbremsen könnte. Besonders zusätzliche Messtechnik und die vorgesehene pauschale Behandlung zurückgespeister Strommengen standen in der Kritik.

Bidirektionale Ladepunkte werden stärker mit Speichern gleichgestellt

Der wohl grundsätzlichste Kurswechsel betrifft die regulatorische Behandlung von Elektroautos. Nach Angaben Müllers sollen deren Ladepunkte künftig „überall, wo es möglich ist, den Stromspeichern gleichgestellt“ werden. Im aktuellen Papier heißt es laut Handelsblatt, jedes bidirektionale Elektroauto könne an jedem beliebigen bidirektionalen Ladepunkt in den Markt integriert werden.

Damit greift die Behörde einen der zentralen Kritikpunkte der Branche auf. Marcus Fendt von The Mobility House, der die vorherige Ausgestaltung öffentlich scharf kritisiert hatte, spricht inzwischen davon, dass die Bundesnetzagentur in allen wesentlichen Punkten nachgebessert habe.

Eine zweite wesentliche Änderung betrifft die Messtechnik. Bislang drohte für die genaue Abgrenzung von eingespeistem und wieder zurückgespeistem Strom ein zweites intelligentes Messsystem notwendig zu werden. Gerade dadurch wären zusätzliche Installations- und Betriebskosten entstanden, die das Geschäftsmodell von V2G für Privatkunden schnell unattraktiv hätten machen können.

Wer keine eigene Photovoltaikanlage besitzt, soll die sogenannte Abgrenzungsoption nun jedoch mit nur einem intelligenten Zähler nutzen können. Das zusätzliche Messsystem entfällt in diesem Fall. Damit wird die Nutzung des Elektroautos als Speicher gerade für Haushalte ohne eigene PV-Anlage erheblich einfacher.

Sicherheitsabschlag deutlich reduziert

Auch bei der sogenannten Pauschaloption bessert die Bundesnetzagentur nach. Diese richtet sich vor allem an Nutzer mit eigener Solaranlage, die auf eine aufwendigere Messung verzichten wollen. Zunächst werden dabei bis zu 500 Kilowattstunden eingespeister Strom als förderfähiger Solarstrom berücksichtigt.

Darüber war bislang eine vergleichsweise große Pufferzone vorgesehen. Erst anschließend sollte Strom pauschal als zuvor aus dem Netz bezogener und nun aus dem Fahrzeugakku zurückgespeister Strom gelten. Für diese Energiemenge können entsprechende Umlagen und Gebühren entfallen. Der dafür angesetzte Sicherheitsfaktor soll nun von ursprünglich 0,5 auf 0,2 sinken. Die Pufferzone bleibt damit zwar bestehen, fällt aber deutlich kleiner aus. Nutzer erreichen somit früher den Bereich, in dem die Rückspeisung wirtschaftlich interessant werden kann.

Ganz verschwunden ist die Kritik damit nicht. Fendt bezeichnet diesen Punkt als „weitgehend erledigt“: Der Faktor 0,2 sei zwar deutlich praktikabler, eine vollständige Gleichstellung werde damit aber weiterhin nicht erreicht. Die finale Fassung will die Bundesnetzagentur kurzfristig bei einem Workshop vorlegen.

Jetzt sind Hersteller und Energiebranche gefragt

Für die Elektromobilität ist die Kehrtwende dennoch bedeutsam. Elektroautos könnten künftig nicht nur Verbraucher, sondern ein wichtiger flexibler Bestandteil des Stromsystems werden: Sie laden bei niedrigen Strompreisen beziehungsweise hohem Angebot erneuerbarer Energien und geben Energie zurück, wenn Strom knapp und teuer ist.

Genau dafür soll MiSpeL die regulatorische Grundlage schaffen. Die Bundesnetzagentur beschreibt das Verfahren grundsätzlich als Möglichkeit, die aktive Marktteilnahme und bidirektionale Nutzung von Stromspeichern und Ladepunkten zusammen mit erneuerbaren Energien zu erleichtern.

Müller nimmt nach dem Einlenken deshalb nun ausdrücklich die Wirtschaft in die Pflicht. Hersteller und Anbieter müssten Fahrzeuge, bidirektionale Wallboxen und entsprechende Angebote tatsächlich in den Markt bringen und die vorhandene Flexibilität nutzbar machen. Die Power2Drive in München zeigte jedoch in diesem Jahr bereits. dass die Branche dafür bereits laut mit den Hufen scharrt.

Quelle: Handelsblatt – Bundesnetzagentur lenkt ein – Durchbruch für E-Autos

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Daniel Krenzer

Daniel Krenzer

Daniel Krenzer ist als studierter Verkehrsgeograf und gelernter Redakteur seit mehr als zehn Jahren auch als journalistischer Autotester mit Fokus auf alternative Antriebe aktiv und hat sich zudem 2022 zum IHK-zertifizierten Berater für E-Mobilität und alternative Antriebe ausbilden lassen.

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