Neue Stromnetz-Regeln: Was sich für E-Auto-Fahrer ändern soll

Neue Stromnetz-Regeln: Was sich für E-Auto-Fahrer ändern soll
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Daniel Krenzer
Daniel Krenzer
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Die Bundesnetzagentur stellt wichtige Weichen für die künftige Einbindung von Elektroautos ins Stromnetz. Mit der Reform der Netzentgelte unter dem Namen AgNes sowie den neuen MiSpeL-Regeln für Speicher und Ladepunkte sollen Flexibilität stärker belohnt und vor allem bidirektionales Laden wirtschaftlich attraktiver werden. Während dies für die Branche große Auswirkungen hätte, wären die Auswirkungen für E-Auto-Fahrer zunächst überschaubar – langfristig könnten sie aber ebenfalls erheblich sein.

AgNes soll ab 2029 die bisherige Stromnetzentgeltverordnung ersetzen. Die Bundesnetzagentur hat dazu nun ihren finalen Festlegungsentwurf zur Konsultation gestellt. Hintergrund sind steigende Netzkosten von derzeit rund 37 Milliarden Euro jährlich. Netzentgelte machen nach Angaben der Behörde etwa 30 Prozent der Stromkosten eines Haushalts aus.

Für typische Haushalte mit einem Jahresverbrauch von weniger als 100.000 kWh bleibt es grundsätzlich bei einem Grund- und einem verbrauchsabhängigen Arbeitspreis. Eine Wallbox allein führt dabei nicht zu höheren Grundentgelten. Wer allerdings selbst Strom erzeugt und verbraucht – also auch über eine Photovoltaikanlage –, gilt als Prosumer. Für solche Anschlüsse sieht der Entwurf einen höheren Grundpreis vor. Electrive zufolge soll der Aufschlag zwischen 70 und 90 Prozent liegen.

Für E-Auto-Fahrer mit PV-Anlage ist das zunächst eine Mehrbelastung. Die Bundesnetzagentur begründet das damit, dass auch Haushalte mit hohem Eigenverbrauch das Stromnetz weiterhin als Absicherung nutzen. Die tatsächlichen finanziellen Auswirkungen hängen allerdings von den später festgelegten Entgelten ab.

Bidirektionales Laden soll sich besser rechnen

Deutlich interessanter für die Elektromobilität ist MiSpeL. Die neuen Regeln sollen festlegen, wie Strommengen aus Speichern und bidirektional nutzbaren Elektroautos bilanziert werden. Bislang erschweren regulatorische Vorgaben beispielsweise die Kombination von Netzstrom, eigener Photovoltaik und der späteren Rückspeisung aus einer Fahrzeugbatterie.

Künftig soll sich genauer unterscheiden lassen, welcher Strom tatsächlich verbraucht wurde und welcher lediglich im Akku zwischengespeichert und später wieder ins Netz zurückgegeben wird. AgNes sieht ergänzend vor, solchen zurückgespeisten Netzstrom von verbrauchsabhängigen Netzentgelten zu befreien. Damit soll verhindert werden, dass dieselbe Kilowattstunde beim Laden und späteren Einspeisen faktisch zweimal mit entsprechenden Kosten belastet wird.

Das ist eine wichtige Voraussetzung dafür, dass Vehicle-to-Grid wirtschaftlich funktionieren kann. E-Autos könnten Strom bei niedrigen Preisen aufnehmen und bei hoher Nachfrage wieder abgeben. Die Bundesnetzagentur verweist ausdrücklich auf mögliche Vorteile durch dynamische Stromtarife und die Vermarktung solcher Flexibilität. Ein Selbstläufer wird bidirektionales Laden dadurch allerdings noch nicht. Messtechnik, Abrechnung, Vermarktung und die technischen Fähigkeiten von Fahrzeugen und Wallboxen bleiben entscheidend.

Ladeparks müssen Lastspitzen stärker im Blick behalten

Größere Auswirkungen dürfte AgNes zudem auf Betreiber von Schnellladeparks und elektrischen Fahrzeugflotten haben. Bei Anschlüssen mit mehr als 100.000 kWh Jahresverbrauch – beispielsweise bei reinem Netzbezug und sieben täglichen Ladevorgängen von jeweils 40 kWh erreicht – soll künftig stärker die reservierte Netzleistung bepreist werden. Wird die zuvor bestellte Kapazität überschritten, soll für diese Strommenge ein deutlich höherer Arbeitspreis anfallen.

Damit werden Batteriespeicher, intelligentes Lastmanagement und sogenanntes Peak Shaving wirtschaftlich wichtiger. Ladeparks, die ihre Leistung flexibel steuern und hohe Lastspitzen vermeiden, könnten Kosten reduzieren. Umgekehrt könnte ein schlecht ausgelasteter Standort mit sehr großzügig dimensioniertem Netzanschluss vergleichsweise teuer werden. Und für E-Auto-Fahrer erhöht sich die Wahrscheinlichkeit, dass eine Ladestation nicht die volle Leistung abgibt, da sie das Lastmanagement stärker ausbremsen könnte. Was für viele schlimm klingen mag, hat in der Realität aber in der Regel nur geringe Auswirkungen von maximal wenigen Minuten längeren Ladezeiten.

Am Ende geht es vor allem darum, nicht nur möglichst viel Ladeleistung bereitzustellen. Es wird künftig entscheidend sein, sie intelligent zu nutzen. Für die Elektromobilitätsbranche könnte das zusätzliche Investitionen in Energiemanagement und Batteriespeicher auslösen und zugleich einen wesentlichen regulatorischen Stolperstein für bidirektionales Laden beseitigen.

Der MiSpeL-Arbeitsstand soll nach aktueller Planung zum 1. Oktober 2026 wirksam werden, zunächst mit Übergangsregelungen. AgNes soll Ende 2026 beschlossen und ab 2029 angewendet werden. Die konkreten Netzentgelte werden allerdings erst in weiteren Festlegungen ausgestaltet. Doch es kommt Bewegung in die Zukunft des netzdienlichen und zukunftssicheren Ladens – was freilich nicht bedeutet, dass die Netzkapazitäten vielerorts weiter ausgebaut werden müssen.

Quelle: Aktuelle Veröffentlichungen der Bundesnetzagentur; Electrive – AgNes und MiSpeL: Neue Regeln für Ladeparks und bidirektionales Laden

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Daniel Krenzer

Daniel Krenzer

Daniel Krenzer ist als studierter Verkehrsgeograf und gelernter Redakteur seit mehr als zehn Jahren auch als journalistischer Autotester mit Fokus auf alternative Antriebe aktiv und hat sich zudem 2022 zum IHK-zertifizierten Berater für E-Mobilität und alternative Antriebe ausbilden lassen.

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