Wir erinnern uns, Anfang November traf sich der Autogipfel in Berlin. Daraufhin wurde festgelegt, dass die Kaufprämie für Elektroautos erhöht wird, als auch der Ausbau der Ladeinfrastruktur vorangetrieben wird. Die Job-Sicherheit in der Branche spiele ebenfalls eine wichtige Rolle. Das Bundeskabinett hat am heutigen Montag eine milliardenschwere stärkere und längere staatliche Förderung der Elektromobilität auf den Weg gebracht.
Geplant ist eine höhere Prämie für den Kauf von E-Autos, die zugleich bis Ende 2025 verlängert wird. Zunächst soll die Prämie bis Ende 2025 verlängert werden; aktuell war nur eine Weiterführung der Kaufprämie für E-Autos bis Ende 2020 angedacht. Hierdurch sollen Unternehmen, sowie Verbraucherinnen und Verbrauchern langfristige Planungssicherheit erhalten.
„Um die Klimaziele 2030 zu schaffen, müssen in Deutschland sieben bis zehn Millionen Elektrofahrzeuge zugelassen sein. Deshalb ist vorgesehen, den vor drei Jahren eingeführten Umweltbonus bis 2025 zu verlängern und deutlich zu erhöhen. Dies wurde im Rahmen der Konzertierten Aktion Mobilität am 4. November 2019 beschlossen.“ – Bundesregierung
Mehr Geld beim Kauf eines E-Autos oder PHEV
Zudem gibt es künftig mehr Geld, wenn ein E-Auto unter einem Listenpreis von 40.000 Euro erworben wird. 6.000 Euro statt 4.000 Euro soll man nun vom Kaufpreis erstattet bekommen. Bei Plug-In-Hybride in dieser Preisklasse gibt es künftig 4.500 Euro statt 3.000 Euro. Für Elektroautos mit einem Listenpreis über 40.000 Euro soll der Zuschuss für reine E-Autos künftig bei 5.000 Euro liegen, für Plug-in-Hybride bei 4.000 Euro.
Bisher werden Elektroautos nur bis zu einem Netto-Listenpreis von 60.000 Euro gefördert. Diese Deckelung soll künftig bei 65.000 Euro stattfinden. Hierdurch wird es möglich sein, dass auch teure E-Autos wie Audi e-tron, Mercedes-Benz EQC, usw… von der Kaufprämie profitieren. Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) sagte: „Das Bundeskabinett hat heute wichtige Weichen dafür gestellt, dass Elektrofahrzeuge immer mehr Einzug in unseren Alltag finden.“ Die Bundesregierung werde für die längere Förderung rund zwei Milliarden Euro bereitstellen.
Förderung wird ausgeweitet
Künftig sollen auch junge gebrauchte Elektrofahrzeuge, die weder als Firmenwagen noch als Dienstwagen des Ersterwerbers eine staatliche Förderung erhalten haben, bei der Zweitveräußerung einfach und unbürokratisch eine Umweltprämie erhalten. Der ungeförderte Firmen- bzw. Dienstwagen muss zum Zeitpunkt des Weiterverkaufs mindestens vier und maximal acht Monate erstmals zugelassen sein und eine maximale Laufleistung von 8.000 km aufweisen.
Wann tritt der neue Umweltbonus in Kraft
Die 3. Änderung der Richtlinie zur Förderung des Absatzes von elektrisch betriebenen Fahrzeugen tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft und am 31. Dezember 2025 außer Kraft. Sie gilt für alle Anträge, die in diesem Zeitraum eingehen. Sobald die zur Verfügung stehenden Mittel ausgeschöpft sind, können keine weiteren Fördergelder bewilligt werden.
Quelle: Bundesregierung – Pressemitteilung vom 18. November 2019