Deutschland setzt bei der Besteuerung von Firmenwagen laut der Umweltorganisation Transport & Environment (T&E) weiterhin die falschen Anreize. Einer aktuellen Analyse zufolge erhalten Unternehmen hierzulande für fossil angetriebene Firmenwagen im Durchschnitt einen steuerlichen Nettovorteil von rund 10.000 Euro. Das sei mehr als doppelt so viel wie in jedem anderen EU-Staat.
Dabei handelt es sich nicht um einen direkten staatlichen Kaufzuschuss. In die Berechnung fließen unter anderem Kfz- und Zulassungssteuern, Abschreibungen, Vorsteuerabzüge sowie die Besteuerung des geldwerten Vorteils ein. Untersucht wurde die Belastung eines Fahrzeugs aus dem C-Segment während einer typischen betrieblichen Nutzungsdauer von vier Jahren.
Besonders kritisch bewertet T&E, dass der Vorteil bei größeren und verbrauchsstärkeren Verbrennern sogar zunimmt. Während ein Benziner aus dem B-Segment über vier Jahre einen Nettovorteil von bis zu 1800 Euro erreiche, seien es bei einem Fahrzeug aus dem E-Segment bis zu 6190 Euro. Verantwortlich seien vor allem die fehlende Zulassungssteuer, eine vergleichsweise geringe Kfz-Steuer sowie Abschreibungs- und Vorsteuerregeln.
Die Organisation rechnet zudem vor, dass Deutschland den Kraftstoffverbrauch gewerblicher Pkw rechnerisch mit 0,50 Euro je verbrauchtem Liter begünstige. Frankreich nehme dagegen über die fahrzeugbezogenen Steuern umgerechnet 10,30 Euro je Liter ein. In Dänemark sind es sogar 12,30 Euro. Hinter Deutschland befindet sich in den untersuchten Ländern nur noch Lettland mit 1 Euro Vergünstigung pro Liter. Mineralöl- beziehungsweise Energiesteuern auf den tatsächlich getankten Kraftstoff sind in dieser Modellrechnung nicht berücksichtigt.
Belgien als Vorbild?
„Das ist weder wirtschaftlich noch klimapolitisch sinnvoll“, kritisiert Friederike Sommerfeld, Senior-Referentin für Elektromobilität bei T&E Deutschland. Firmenwagen seien besonders relevant, weil sie rund 60 Prozent der europäischen Pkw-Neuzulassungen ausmachen, hohe Fahrleistungen erreichen und nach wenigen Jahren den Gebrauchtwagenmarkt prägen.
Dass steuerliche Regeln den Markt deutlich beeinflussen können, zeigt T&E am Beispiel Belgiens. Dort stieg der Anteil elektrischer Fahrzeuge an den gewerblichen Zulassungen von 8,8 Prozent im Jahr 2021 auf 54,2 Prozent im Jahr 2025. Die steuerliche Absetzbarkeit von Verbrennern wird schrittweise beendet.
Ganz ohne Förderung elektrischer Firmenwagen ist Deutschland allerdings nicht: Für reine Elektroautos gilt bis zu einem Bruttolistenpreis von 100.000 Euro die vergünstigte Dienstwagenbesteuerung. Unternehmen können zudem bei bestimmten neu angeschafften Elektrofahrzeugen im ersten Jahr 75 Prozent der Investitionskosten abschreiben.
T&E hält diese Vorteile jedoch nicht für ausreichend, solange gleichzeitig die steuerliche Behandlung großer Verbrenner attraktiv bleibt. Die Organisation fordert deshalb eine Reform der deutschen Dienstwagenbesteuerung und Unterstützung für die geplante EU-Verordnung zu sauberen Unternehmensflotten. Diese soll ab 2030 nationale Vorgaben für den Anteil emissionsarmer und emissionsfreier Fahrzeuge in großen Flotten einführen.
Quelle: T&E – Pressemitteilung vom 23. Juli 2026









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