Update: Verkaufsverbot für Easee-Wallboxen

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Easee

Felix Katz
Felix Katz
  —  Lesedauer 5 min

Nach langem Hin und Her: Elsäkerhetsverket, die schwedische Aufsichtsbehörde für elektrische Sicherheit, zieht nun Easee-Wallboxen aus dem Verkehr und verhängt nach festgestellten Sicherheitsmängeln ein Verkaufsverbot für die Modelle „Home“ und „Charge“. Das Verkaufsverbot gelte bisweilen nur für Schweden, andere EU-Länder seien nicht betroffen. Easee möchte Berufung gegen die Entscheidung einlegen.

So oder so: Der Imageschaden für den norwegischen Wallboxen-Hersteller Easee dürfte groß sein. Die schwedische Aufsichtsbehörde Elsäkerhetsverket hatte im Februar sechs unterschiedliche Wallboxen getestet und Sicherheitsmängel bei der Easee-Wallbox „Home“ festgestellt. Da das Modell „Charge“ baugleich sei, soll auch jenes vom schwedischen Verkaufsverbot betroffen sein. Unter anderem wurde von den Prüfern ein fehlender FI-Schutzschalter, mangelhafte Deklaration und ein nicht bestandener Überspannungstest bemängelt – wir berichteten.

Easee nahm die Kritik zunächst positiv auf und begrüßte eine offene Kommunikation mit den Behörden. Der nowegische Hersteller antwortete fristgerecht und dementierte Vorwürfe in einer mehrseitigen Stellungnahme. Hieraus ging hervor, dass der Überspannungstest am CP-Pin aufgrund der Bauform des Test-Fingers „nicht anwendbar“ gewesen sein soll. Anders gesagt. Die Öffnung sei viel zu klein gewesen, sodass der Test-Finger den Pin gar nicht hätte berühren können. Zudem seien die Vorwürfe falsch, dass kein FI-Schutzschalter montiert sei. Es existiere einer, nur eben nicht in Form eines herkömmlichen, auf einer DIN-Schiene montierten Geräts. Man wäre einen anderen Weg gegangen: Der FI-Schutzschalter sei „in die Gesamtkonstruktion des Ladegeräts integriert“, hieß es in der Stellungnahme weiter.

Die Kritik an Easees Produkten schlug derart hohe Wellen, dass sich zwischenzeitlich sogar ein Vertreter des Internationalen Normierungskomitees IEC zu Wort meldete: Christoph Erni. Brisant: Erni ist nicht nur Mitglied im Komitee, sondern auch der Boss des Schweizer Ladeinfrastrukturherstellers Juice Technology, ein Easee-Konkurrenzunternehmen wohlgemerkt. Er erklärte: „Die Stellungnahme offenbart einen ungenügenden technischen Sachverstand und eine Geringschätzung der Kundensicherheit des Herstellers, in dem er zwingende Normentests nach seinem Gutdünken abändert oder einfach weglässt.“ Dass Easee wissentlich trotz der Mängel seine Geräte mit einem CE-Zeichen ausstatte, sei „missbräuchlich und irreführend“. Den kompletten Bericht findest du hier.

Sicherheitsmängel: Droht Wallbox-Hersteller Easee wirklich ein Verkaufsverbot?
Trotz Verkaufsverbots: Die Überprüfung der schwedischen Behörde habe nicht ergeben, dass die Mängel zu unmittelbaren Personen- oder Sachschäden führt. | Bild: Easee

„Es besteht die Gefahr, dass der FI-Schutzschalter nicht immer auslösen könnte“

Der Test von Elsäkerhetsverket wurde zwar nach wie vor nicht veröffentlicht, jedoch gab die Behörde diese Woche auf ihrer Webseite bekannt, dass man die Erklärung von Easee zu den Vorwürfen so nicht akzeptiere und deshalb ein Verkaufsverbot für die Produkte „Home“ und „Charge“ verhänge. Zunächst soll das Verkaufsverbot nur in Schweden gelten, doch auch weitere Märkte könnten in Zukunft betroffen sein. „Es gibt keine automatische Umsetzung eines Verkaufsverbots in den EU- und EWR-Ländern“, erklärt Easee. Doch allein in Schweden seien etwa 100.000 dieser Wallboxen installiert, wie die Behörde mitteilt.

Weiter erklärt Elsäkerhetsverket: „Der Grund für die Verkaufsverbote liegt darin, dass es keine RCD-Lösung (FI-Schutzschalter) und keinen Gleichstromschutz gibt, der die Anforderungen der Normen erfüllt.“ Der Hersteller habe eine elektronische, statt einer elektromechanischen RCD-Lösung verwendet. „Es besteht die Gefahr, dass der FI-Schutzschalter nicht immer auslösen könnte“, sagt Joel Lee Antman, Inspektor bei der schwedischen Behörde für elektrische Sicherheit. Eine Ladestation müsse auch über einen Gleichstromschutz verfügen, um sicherzustellen, dass der FI-Schutzschalter richtig funktioniert.

Doch was bedeutet das Verbot genau? Der Hersteller muss die Ladestationen, deren Verkauf von seinen Händlern untersagt wurde, zurücknehmen. Die Entscheidung bedeutet auch, dass der Hersteller verpflichtet ist, Mängel an bereits installierten Ladestationen zu beheben. Welche Maßnahmen ergriffen werden, muss der Hersteller mitteilen und umsetzen. Die Überprüfung der schwedischen Behörde habe allerdings nach eigenen Angaben nicht ergeben, dass die Mängel zu unmittelbaren Personen- oder Sachschäden führen, so dass ein Verkaufsverbot mit Verbraucherrückruf gerechtfertigt sei. Es könne weiterhin mit Easee-Produkten geladen werden, aber mit einer gewissen Wachsamkeit, bis das Produkt nachgebessert ist. Die Entscheidung habe zur Folge, dass Easee geeignete Maßnahmen ergreifen muss, um die sichere Nutzung der Ladestationen zu gewährleisten. „Wir verstehen, dass Privatpersonen in dieser Angelegenheit beunruhigt sind, aber Hersteller, die eine solche negative Nachricht erhalten, erfüllen in der Regel schnell die gestellten Anforderungen“, erklärt Joel Lee Antman weiter.

Easee möchte Rechtsmittel einlegen

Easee erklärt auf seiner Webseite, man werde sowohl gegen das verhängte Verkaufsverbot als auch gegen dessen sofortige Wirkung Rechtsmittel einlegen. „Wir sind der festen Überzeugung, dass es keine technische oder rechtliche Grundlage für die Verhängung eines solchen Verbots gibt. Wir lehnen die Entscheidung entschieden ab und werden alles tun, um unsere Kunden, Partner und Mitarbeiter zu schützen. Unser Hauptaugenmerk lag schon immer auf den Menschen und der Sicherheit“, sagt Gründer und CEO Jonas Helmikstøl.

Kunden könnten weiterhin wie gewohnt sicher laden und müssen keine Maßnahmen ergreifen. „Wir werden weiterhin gegen diese Entscheidung kämpfen und uns mit innovativen Produkten für eine grünere Zukunft einsetzen.“ Easee betont, dass es keine Vorfälle gegeben habe, die das verhängte Verkaufsverbot rechtfertigen würde. Man arbeite daran, Rechtsmittel gegen das Verkaufsverbot einzulegen und eine einstweilige Verfügung gegen das sofortiges Inkrafttreten zu erwirken. Im Erfolgsfall werde das Verkaufsverbot aufgehoben. „Wir erwarten, dass die einstweilige Verfügung in Kürze vom Gericht geprüft wird. Außerdem wird es ein ordentliches Berufungsverfahren geben, in dem wir erneut beweisen werden, dass unsere Ladegeräte zu den sichersten auf dem Markt gehören. Dieses Berufungsverfahren kann mehrere Monate dauern, aber wenn die einstweilige Verfügung angenommen wird, wird es in der Zwischenzeit kein Verkaufsverbot geben.“

Das Projekt mit allen getesteten Ladeboxen werde laut Elsäkerhetsverket in einigen Wochen abgeschlossen sein. Ein Projektbericht werde dann auf elsäkerhetsverket.se veröffentlicht. In diesem Zusammenhang will die Agentur auch eine Pressemitteilung verschicken, in der die Tests, Ergebnisse und Analysen vorgestellt werden.

Quellen: Easee – Easee appeals Elsäkerhetsverket’s decision / Elsäkerhetsverket – Laddbox får försäljningsförbud 

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Felix Katz

Felix Katz

Felix Katz liebt alles, was vier Räder und einen oder gleich mehrere Motoren hat. Nicht nur Verbrenner, sondern vor allem Elektroautos haben es ihm angetan. Als freiberuflicher Autojournalist stromert er nicht nur fast jeden Tag umher, sondern arbeitet seit über zehn Jahren für viele renommierte (Fach-)Medien und begleitet den Mobilitätswandel seit Tag eins mit.

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Ulrich Gregoire:

Wenn ich mir den Bericht durchlese, frage ich mich, wie bei einem nicht Laden Spannung an den Kontakten sein soll.
Der Ladevorgang kann erst Star, wenn das ladekabel eingesteckt ist und mit dem Auto verbunden ist.
Wenn ich vorher versuche die Anlage in Betrieb zunehmen mit dem RFID Chip, wird die Anlage nicht freigeschaltet.
Ausserdem baue ich grundsätzlich einen RCD-Schalter vor die Anlage

Jens:

Hat sich hier schon mal jemand die Norm wirklich durchgelesen?

für den Abstand der Relais ist die Norm sehr eindeutig.
Bei einem Abstand >3mm ist keine zusätzliche Prüfung nötig.
Bei einem geringeren Abstand ist die Sicherheit durch Tests zu belegen.

Ob easee das getestet hat, keine Ahnung, aber die Behauptung dass ein Abstand <3mm nicht normkonform sei ist Blödsinn.

Also bitte aufpassen mit Halbwahrheiten

Tobias Dietrich:

Achtung Verwechslungsgefahr..
Der Fehlerstromoschutzschalter, für die Gleichstromgefahr, ist integriert.
Was grundsätzlich zu jeder Wallbox gehört, ist ein FI Typ A, egal ob integriert oder nicht, da die vorgelegte Leitung andernfalls eben nicht mit gesichert ist.
Das ist keine Vorschrift aber das macht man einfach aufgrund der Sicherheit.

Keiner unserer Kunden bekommt eine Wallbox ohne vorgeschaltenen FI im Verteiler.
Das sollte Standard werden.
Der integrierte FI wie bei der Easee haben so viele Wallboxen auf gleiche Art und weise, selbst die KEBA, ABL oder die Mennekes-Boxen nutzen die gleiche Technik, auch die Juicy .. einfach um den TYP B Fi dem Kunden zu ersparen, der kostet nämlich schon so viel wie eine Wallbox .. :-D

Was natürlich geprüft werden muss, sind die Abstände der Lasttrenner, das könnte ein normativer Mangel sein aber kein technischer.

RedRebell:

Genau das gleiche wurde über Easee auch gesagt. Wieviele es wohl geglaubt und deshalb keinen extra FI eingebaut haben?

Herwig:

Man betreibt so eine Wallbox ja auch nicht ohne einen Fi davor.
Doch, wenn es eine KEBA ist – die haben den FI integriert!

Mich würde interessieren, was mit diesem „Testfinger“ gemeint ist?
Tatsächlich so wie es klingt, ein Dummy für einen menschlichen Finger, der in die Steckdose gesteckt wird? Wenn ja, der eines Erwachsenen oder Kleinkindes?

Mika Hertler:

Man betreibt so eine Wallbox ja auch nicht ohne einen Fi davor.
Das ist meines Wissens auch in der DIN VDE 0100-722 vorgeschrieben.

Zum Überspannungstest sind hier leider zu wenig Infos gegeben, aber ich meine Mal etwas von einem 7kV Überspannungstest gelesen zu haben. Das ist meines Erachtens eine zu hohe Prüfspannung. Das Kabel eines Elektroautos sollte mit 500-1k V geprüft werden. Die Kabel haben ja auch nur eine Zulassung für bestimmte Spannungen.

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