Auch für die Elektroautos, Hybrid- und Brennstoffzellenfahrzeugen von Mercedes Benz gilt seit 01. Juli 2019, dass ein Warngeräuschgenerator verbaut sein muss. Seit diesem Zeitpunkt muss das sogenannte Acoustic Vehicle Alerting System (AVAS) zum Schutz von anderen Verkehrsteilnehmern verbaut sein. Gilt übrigens auch für entsprechende LKW und Busse. Bis zu einer Geschwindigkeit von 20 km/h ist das Warngeräusch vorgeschrieben.
Doch wie wir ebenfalls wissen macht der Ton die Musik. Zwar kommt die Verordnung mit sehr detaillierten Rahmenbedingungen daher, wie ein AVAS-Sound klingen darf und wie nicht, ein wenig Spielraum gibt es dennoch. Geregelt ist beispielsweise die Mindest- und Maximallautstärke sowie für bestimmte Geräuschanteile. Mit dieser Verordnung als Basis arbeiten Soundexperten im Akustikprüffeld im Mercedes-Benz Technologie Center (MTC) in Sindelfingen daran, dem elektrifizierten Mercedes eine Stimme zu geben.
In den Außengeräuschprüfständen wird mit speziellen Mikrofonen für jedes Elektromodell ein individuell abgestimmter E-Sound entwickelt. Bis das Ergebnis perfekt ist, wird immer wieder simuliert, gemessen, bewertet und bis ins Detail optimiert. Für die anschließenden Testfahrten ist zusätzlich ein überaus sensibler Begleiter dabei – der Kunstkopf. Er zeichnet feinste Geräusche auf und kommt dem menschlichen Hören dabei beeindruckend nah.
Mercedes-AMG hat sich für die Entwicklung passender Sounds für die eigenen elektrischen Performance-Modelle die Band Linkin-Park zur Unterstützung geholt. Denn bei AMG ist man sich der Bedeutung des richtigen Sounds durchaus bewusst, verkauft man als Unternehmen nicht nur Fahrzeuge, sondern Emotionen und dazu gehört ebenen auch der richtige Sound.
Interessant ist auch die Tatsache, dass sich in der EU, Japan und China der Mercedes-Benz AVAS-Sound nur gering unterscheidet. Anders schaut es in den USA aus, dort gelten andere Anforderungen, zum Beispiel an die Lautstärke. Außerdem muss das Fahrzeug bereits im Stand bei eingelegtem Gang ein Geräusch erzeugen, das bis 30 km/h lauter wird. Die Abschaltbarkeit des AVAS durch den Kunden ist in nahezu allen Ländern untersagt.
Quelle: Mercedes-Benz – Pressemitteilung vom 15. Juli 2019