Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) blickt aktuell auf mehr als 310.000 Anträge auf Förderung einer privaten Ladestation, dies wurde Golem.de auf Anfrage mitgeteilt. Insgesamt seien Anträge für 381.000 Ladepunkte gestellt worden, so die Mitteilung weiter. Dies führt dazu, dass rein rechnerisch, das Fördervolumen in Höhe von 400 Millionen Euro mit rund 343 Millionen Euro ausgeschöpft ist. Somit könnten rein theoretisch bis zu 63.000 weitere Wallboxen gefördert werden.
Wir erinnern uns: Am 24. November startet das bereits Anfang Oktober angekündigte Förderprogramm für die Installation privater Ladestationen an Wohngebäuden. Pro Ladepunkt gibt es über ein Zuschussprogramm der staatlichen Förderbank KfW pauschal 900 Euro. Mitte Februar seien rechnerisch schon 214 Millionen Euro des eigentlich auf 200 Millionen Euro angesetzten Fördervolumens vergriffen. Der Bund reagierte entsprechend und stockte das Fördervolumen auf 300 Millionen Euro auf. Nicht einmal einen Monat später werden weitere 100 Millionen Euro in den Fördertopf zugeführt. Insgesamt stehen dafür jetzt 400 Millionen Euro an Bundesmitteln zur Verfügung.
Golem.de gibt zu verstehen, dass die Anträge in der Regel problemlos bewilligt werden, wenn die Antragsvoraussetzungen vorliegen. Die Auszahlung der Fördersumme erfolgt aber erst dann, wenn innerhalb von neun Monaten nach Antragstellung sowohl der Kauf der Wallbox als auch die Installation und Inbetriebnahme anhand von Rechnungen nachgewiesen werden können. Alleine die Anschaffung der Wallbox reicht nicht aus.
Für den KfW-Zuschuss gelten einige Grundvoraussetzungen: Die Wallbox muss fabrikneu sein, eine Ladeleistung von 11 kW aufweisen, fest verbaut sein und auf der Liste der geförderten Ladestationen der für die Auszahlung zuständigen KfW-Bank aufgeführt sein. Zudem muss der Ladepunkt – mit Blick auf die Netzdienlichkeit – intelligent und steuerbar sein. Der Strom, den er ans Elektroauto abgibt, muss nachweislich Ökostrom sein. Die Förderung muss beantragt werden, bevor die Ladestation bestellt wird, und wird erst nach Abschluss des Vorhabens ausbezahlt.
Hinsichtlich der Auszahlung der tatsächlichen Fördersumme hat sich die KfW nicht äußern wollen. Vermutungen legen nahe, dass ein Teil der bewilligten Mittel verfallen wird, weil die Installation nicht innerhalb von neun Monaten erfolgt ist. Vor allem in Mehrfamilienhäusern könnte dies daran scheitern, dass die erforderlichen Beschlüsse nicht rechtzeitig gefasst oder die Installationsarbeiten nicht abgeschlossen werden.
Quelle: Golem.de – Mehr als 300.000 Anträge auf Zuschuss für Wallboxen