Ende Februar 2021 (Stand 25.02.2021) wurden bereits Förderungen für über 300.000 Ladepunkte beantragt. Dies entspricht einem Fördervolumen von 270 Millionen Euro. Pro Tag gehen somit im Schnitt rund 2.500 Anträge ein. Daher habe man sich entschlossen die Förderung privater Ladestationen für Elektroautos an Wohngebäuden um weitere 100 Millionen Euro aufzustocken.
Wir erinnern uns: Am 24. November startet das bereits Anfang Oktober angekündigte Förderprogramm für die Installation privater Ladestationen an Wohngebäuden. Pro Ladepunkt gibt es über ein Zuschussprogramm der staatlichen Förderbank KfW pauschal 900 Euro. Mitte Februar seien rechnerisch schon 214 Millionen Euro des eigentlich auf 200 Millionen Euro angesetzten Fördervolumens vergriffen. Der Bund reagierte entsprechend und stockte das Fördervolumen auf 300 Millionen Euro auf. Nicht einmal einen Monat später werden weitere 100 Millionen Euro in den Fördertopf zugeführt. Insgesamt stehen dafür jetzt 400 Millionen Euro an Bundesmitteln zur Verfügung.
“300.000 Wallboxen in gerade mal gut drei Monaten – diese enorme Nachfrage zeigt, dass wir goldrichtig liegen mit unserem Förderprogramm. Da ein Großteil aller Ladevorgänge daheim stattfinden wird, fördern wir Mietern, Eigenheimbesitzern und Vermietern den Einbau privater Ladestationen mit 900 Euro Zuschuss vom Bund. Mein Dank gilt Olaf Scholz, der uns weitere 100 Millionen Euro zur Verfügung stellt, damit wir unsere Wallbox-Förderung fortsetzen können. Laden muss überall und jederzeit möglich sein. Eine flächendeckende und nutzerfreundliche Ladeinfrastruktur ist Voraussetzung dafür, dass mehr Menschen auf klimafreundliche E-Autos umsteigen.” – Andreas Scheuer, Bundesverkehrsminister
Für den KfW-Zuschuss gelten einige Grundvoraussetzungen: Die Wallbox muss fabrikneu sein, eine Ladeleistung von 11 kW aufweisen, fest verbaut sein und auf der Liste der geförderten Ladestationen der für die Auszahlung zuständigen KfW-Bank aufgeführt sein. Zudem muss der Ladepunkt – mit Blick auf die Netzdienlichkeit – intelligent und steuerbar sein. Der Strom, den er ans Elektroauto abgibt, muss nachweislich Ökostrom sein. Die Förderung muss beantragt werden, bevor die Ladestation bestellt wird, und wird erst nach Abschluss des Vorhabens ausbezahlt.
Quelle: BMVI – Pressemeldung vom 26. Februar 2021