– In Kooperation mit Energielösung.de –
Das wäre aber gar nicht nötig gewesen, wird sich mancher Elektroauto-Fahrer vielleicht denken. Denn bei der Gesamtkostenrechnung, vor allem mit den bis zu 9000 Euro Umweltbonus, sind unzählige Elektroauto-Modelle ohnehin bereits deutlich günstiger unterwegs als ein vergleichbarer Verbrenner. Vor allem die günstigen Wartungs- und „Treibstoff-“ Kosten sind ein großer finanzieller Vorteil von E-Autos. Und jetzt gibt es ein weiteres Geldgeschenk: Wie das Bundesverkehrsministerium mitteilt, bezuschusst der Bund ab Ende November erstmals auch die Installation privater Ladestationen an Wohngebäuden mit 900 Euro pro Ladepunkt.
Dafür wird ein neues Förderprogramm aufgelegt, welches von der KfW-Bank betreut wird. Mit den pauschal 900 Euro bezuschusst der Bund nicht nur die neue Ladestation selbst, sondern auch alles weitere, was mit ihrer Installation einhergeht – etwa die Kabel sowie die notwendigen Arbeiten für den Netzanschluss, wie etwa Erdarbeiten, Wanddurchbrüche oder Putzarbeiten. Da explizit auch die Steuerung der installierten Ladeinfrastruktur verlangt wird, gilt der Zuschuss auch für Kosten, die im Zusammenhang mit der Einbindung eines Energiemanagementsystems bzw. Lademanagementsystems entstehen.
So sollte es auch kein Problem sein, auf die vorgeschriebene Mindestsumme zu kommen, um die Förderung zu erhalten: Die Gesamtkosten müssen mindestens 900 Euro betragen, damit die Förderung auch ausbezahlt wird. Wer auf eine Summe von nur 899 Euro kommt, müsste die kompletten Kosten selbst tragen. Wer auf eine Summe von 901 Euro kommt, zahlt nur 1 Euro selbst – und erhält die 900 Euro von der KfW.
„Ab sofort fördern wir Mietern, Eigenheimbesitzern und Vermietern den Einbau privater Ladestationen. 900 Euro Zuschuss gibt es dafür vom Bund. Damit kommen wir unserem Ziel, Laden für alle, immer und überall, einen entscheidenden Schritt näher. Denn ein großer Teil der Ladevorgänge wird daheim stattfinden. Mit unserem Masterplan Ladeinfrastruktur schaffen wir eine flächendeckende Versorgung – die Nationale Leitstelle Ladeinfrastruktur sorgt für die schnelle Umsetzung.“ – Andreas Scheuer, Bundesverkehrsminister
Explizit erwähnt wird, dass die pauschal 900 Euro pro Ladepunkt gelten. Ist eine Ladestation ein „Doppellader“ mit Anschlüssen für zwei Elektroautos, so erhalten Antragsteller 1800 Euro für deren Einbau. Installiert eine Wohnungseigentümergesellschaft gleich zehn Ladepunkte, so kann sie sich über 9000 Euro Zuschuss freuen.
Um den Zuschuss zu erhalten, muss die Ladestation aber einige Grundvoraussetzungen erfüllen: Sie muss 11 kW leisten, fabrikneu sein und auf der Liste der geförderten Ladestationen stehen, welche die für die Bearbeitung und Auszahlung der Anträge zuständige KfW-Bank Ende November veröffentlichen will. Die Ladestation muss zudem fest verbaut und 3-phasig an der Stromversorgung angeschlossen sein sowie netzdienlich steuerbar sein. Außerdem muss der Strom, der ins Elektroauto fließt, nachweislich zu 100 Prozent von erneuerbaren Energien stammen – sei es vom Energieversorger über einen Ökostrom-Vertrag oder der Photovoltaikanlage auf dem Hausdach.
Wer kann einen Antrag auf die Förderung privater Ladeinfrastruktur stellen?
Das Verkehrsministerium hat das Antragsverfahren einem breiten Nutzerkreis geöffnet. Förderfähig sind ausschließlich Ladestationen an privat genutzten StellÂplätzen von Wohngebäuden. Antragsberechtigt sind neben Wohnungseigentümern und Wohnungseigentümergemeinschaften auch Mieter und Vermieter einer Wohnung. Mieter, die auf eigene Kosten eine Wallbox installieren möchten, müssen vorher die Zustimmung ihres Vermieters einholen und diese bei der Antragstellung vorlegen. Auch größere Gesellschaften wie Wohnungsunternehmen, Wohnungsgenossenschaften oder Bauträger können die Förderung beantragen.
Der Bund hat auch festgelegt, wer nicht antragsberechtigt ist: Etwa kommunale Gebietskörperschaften, rechtlich unselbständige Eigenbetriebe von kommunalen Gebietskörperschaften, Gemeindeverbände, Zweckverbände und Kirchen. Auch für öffentlich zugängliche LadeÂstationen oder Ladepunkte in der TiefÂgarage eines Bürogebäudes gibt es diese Förderung nicht. Ebenfalls nicht gefördert werden Ladestationen an Ferienhäusern und -wohnungen sowie Wochenendhäusern. Womöglich können die auf diese Weise ausgeschlossenen jedoch eine andere Förderung beantragen, welche von Bund und Ländern ausbezahlt werden – und teilweise sogar deutlich großzügiger ausfallen als die „nur“ 900 Euro des nun neu aufgelegten Programms für private Lademöglichkeiten. Informationen dazu finden Interessenten auf dieser Website unseres Kooperationspartners Energielösung.
Wie läuft das Antragsverfahren ab?
Die Förderung wird über die staatliche Förderbank KfW abgewickelt und nennt sich offiziell Investitionszuschuss. Die 900 Euro pro Ladepunkt werden aber erst nach Abschluss der Installation und nach Vorlage aller damit zusammenhängenden Rechnungen ausbezahlt. Allerdings – und das ist wichtig – muss die Förderung über das Zuschussportal bei der KfW noch vor Beginn der Arbeiten und vor der Bestellung der Ladestation beantragt werden. Außerdem müssen sich Interessenten noch etwas gedulden: Die KfW nimmt Förderanträge erst ab dem 24. November 2020 entgegen.
Es bleibt also noch genug Zeit, um sich vorher eigehend mit dem Thema auseinanderzusetzen, sich über alles rund um die Installation einer privaten Lademöglichkeit zu erkundigen, sowie sich zu den weiteren, unzähligen Fördermöglichkeiten rund um die Elektromobilität zu informieren. Einen umfassenden Überblick hierzu bietet die Förderdatenbank von Energielösung. Ausführliche Informationen zum neuen Förderprogramm und dessen Antragsverfahren gibt es auch bei der KfW unter www.kfw.de/440
Quelle: BMVI – Pressemitteilung vom 06.10.2020 // KfW-Bank – Ladestationen für Elektroautos – Wohngebäude // Energielösung – Förderung privater Ladestationen: Bundesregierung verspricht Förderprogramm