Bund fördert Wasserstofftankstellen für H2-Lkw

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Michael Neißendorfer
Michael Neißendorfer
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Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) fördert den Ausbau öffentlicher Wasserstofftankstellen. Ein entsprechender Förderaufruf wurde vor wenigen Tagen veröffentlicht. Der Schwerpunkt der Förderung liegt auf Tankstellen im Straßenverkehr für schwere Nutzfahrzeuge und der Erfüllung ambitionierter Zielvorgaben in Anlehnung an den Kommissions-Entwurf der sich in Trilog-Verhandlungen befindlichen europäischen Verordnung über den Aufbau der Infrastruktur für alternative Kraftstoffe – kurz AFIR.

Der Förderaufruf ist Teil des Nationalen Innovationsprogramms Wasserstoff- und Brennstoffzellentechnologie Phase II (2016 – 2026) – kurz NIP II – und erfolgt im Rahmen der Förderrichtlinie Marktaktivierung. Über diese wurden bisher Brennstoffzellenfahrzeuge im Straßenverkehr wie zum Beispiel Busse, Müllsammelfahrzeuge, leichte Nutzfahrzeuge und Pkw in Flotten sowie die zu deren Betrieb notwendige Betankungsinfrastruktur und Wasserstoffproduktionsanlagen gefördert.

Deutschland setzt sich für ambitionierte Zielvorgaben der europäischen Verordnung zum Aufbau der Infrastruktur für alternative Kraftstoffe (AFIR) ein. Deshalb unterstützt das BMDV den Aufbau einer robusten und breit verfügbaren alternativen Betankungsinfrastruktur“, so Verkehrsminister Dr. Volker Wissing. Mit dem neuen Förderaufruf soll die Voraussetzung geschaffen werden für ein Grundnetz von öffentlich zugänglichen Wasserstofftankstellen für schwere Nutzfahrzeuge in Deutschland. „Damit eröffnen wir etwa den im Rahmen des IPCEI Wasserstoff eingebrachten Infrastrukturprojekten eine zügige Förderungsmöglichkeit und erfüllen so eine wesentliche Vorgabe der Europäischen Kommission“, so Wissing weiter.

Das Ziel der Förderung sei, mit dem aktuellen und kommenden Aufrufen den Aufbau von mehr als 100 Wasserstofftankstellen für Brennstoffzellen-Lkw und -Busse zu unterstützen. „Um unsere Klimaziele zu erreichen, müssen wir ambitioniert sein, alle verfügbaren Technologien nutzen und Tempo machen“, so der Verkehrsminister.

Details zum Förderaufruf für den Ausbau öffentlicher Wasserstofftankstellen

Die Förderung unterstützt ausschließlich die Errichtung von Wasserstofftankstellen, die im Betrieb 100 Prozent erneuerbaren Wasserstoff abgeben. Die Förderquote beträgt bis zu 80 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Anträge können ab sofort bis zum 10.05.2023 gestellt werden.

Das BMDV setzt damit seine Unterstützung des Infrastrukturausbaus für alternative Antriebe im Straßenverkehr fort. Weitere Förderaufrufe zum Aufbau öffentlicher Wasserstofftankstellen für Nutzfahrzeuge seien bereits in Planung. Der nächste Aufruf ist bereits für Ende 2023 vorgesehen.

Das aktuelle Förderprogramm wird von der NOW GmbH koordiniert und durch den Projektträger Jülich (PtJ) umgesetzt. Hinweise zur Antragstellung, Vorlagen, weitere für die Antragstellung notwendige Dokumente sowie eine Checkliste zur Antragstellung sowie die FAQ zum Aufruf finden Interessenten auf der Internetseite des Projektträgers.

Quelle: Now – Pressemitteilung vom 22.03.2023

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Michael Neißendorfer

Michael Neißendorfer

Michael Neißendorfer ist E-Mobility-Journalist und hat stets das große Ganze im Blick: Darum schreibt er nicht nur über E-Autos, sondern auch andere Arten fossilfreier Mobilität sowie über Stromnetze, erneuerbare Energien und Nachhaltigkeit im Allgemeinen.

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Jakob Sperling:

Wahrnehmungsverzerrung?

Alle FCEV-Kategorien (u.a. Transporter, Busse, LKW) haben 2 bis 3-stellige Zuwachsraten pro Jahr – zugegebenermassen bei tiefen Ausgangszahlen.

Aktuell sind etwa ein Dutzend Brennstoffzellen-Fabriken im Bau (nebst Toyota, Hyundai, etc. auch z.B. Mercedes/Volvo-LKW und Bosch).

Die weltweite ‚Projekt-Pipeline‘ für Projekte zur Produktion von grünem H2 beträgt sagenhafte 1’000 Milliarden USD.

Kann man alles googeln, wenn man an der Realität interessiert ist.

Jürgen Baumann:

Für die paar Hansels lohnt kein H2. Ein Projekt nach dem anderen scheitert und wird eingestellt.

rabo:

BMDV Förderung – sehr gut!! …und ich hoffe, daß bis zum 01.05. viele Anträge gestellt werden, besonders auch von schon existierenden Grosstankstellen, bei denen eine entsprechende Zufahrts- und Park-Infrastruktur für LKWs besteht und die sich ohnehin auf die notwendige technologieoffene Mobilitätswende umstellen wollen. Sie werden neben der längerfristig auslaufenden Diesel/Benzin Betankung auch solche mit e-fuels und H2 für FCEVs durchführen können, sowie Ladesäulen für BEVs bereitstellen müssen.

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