Die EU-Kommission hat Wort gehalten und den eingereichten Umweltbonus-Förderantrag schnell durch gewunken. Damit steht fest Käufer von Elektroautos bekommen schon bald deutlich mehr Geld vom Staat. Denn die EU-Kommission gibt grünes Licht für höhere Kaufprämien, wie das Bundeswirtschaftsministerium am Dienstag in Berlin mitteilte. Die neuen Fördersätze seien für alle Fahrzeuge anwendbar, die nach dem 4. November 2019 zugelassen worden seien.
„Ich freue mich, dass die Europäische Kommission heute grünes Licht für die Anpassung des Umweltbonus für Elektrofahrzeuge gegeben hat. Das ist ein gutes Signal, da es mit der neuen Förderung nun in Kürze losgehen kann. Die neue Förderrichtlinie wird demnächst in Kraft treten. Käuferinnen und Käufer profitieren dann von erhöhten Fördersätzen für rein elektrische Fahrzeuge und Plug-In-Hybride.“ – Peter Altmaier, Bundeswirtschaftsminister
Die angepasste Förderrichtlinie wird noch im Februar im Bundesanzeiger veröffentlicht und damit in Kraft treten.
Umweltbonuserhöhung mit Geschichte
Wir erinnern uns, bis zur heutigen Meldung erhielten Käufer eines Elektroautos einen Zuschuss zum Kaufpreis, genannt Umweltbonus, in Höhe von 4.000 Euro. Schon bald gibt es deutlich mehr. So zumindest der Plan. Zwischenzeitlich fiel vonseiten der Bundesregierung die Aussage, dass die EU-Kommission die Freigabe der neu beschlossenen Kaufprämie verhindere. Vonseiten der EU-Kommission wurde allerdings bekannt, dass man noch nicht im Freigabeprozess des erhöhten Umweltbonus involviert sei. Dies hatte sich Ende Januar geändert und Mitte Februar zur Freigabe geführt.
Künftig gibt es dann mehr Geld, wenn ein E-Auto unter einem Listenpreis von 40.000 Euro erworben wird. 6.000 Euro statt 4.000 Euro soll man nun vom Kaufpreis erstattet bekommen. Bei Plug-In-Hybride in dieser Preisklasse gibt es künftig 4.500 Euro statt 3.000 Euro. Für Elektroautos mit einem Listenpreis über 40.000 Euro soll der Zuschuss für reine E-Autos künftig bei 5.000 Euro liegen, für Plug-in-Hybride bei 4.000 Euro. Bisher werden Elektroautos nur bis zu einem Netto-Listenpreis von 60.000 Euro gefördert. Diese Deckelung soll künftig bei 65.000 Euro stattfinden. Diese Verlängerung und Erhöhung wurde mit dem heutigen Schreiben im Grundsatz gebilligt.
Wie bisher teilen sich der Bund und die Autobauer die Förderung zu gleichen Teilen. Für die verlängerte Förderung stellt der Bund 2,09 Milliarden Euro bereit – der Umweltbonus wird bis Ende 2025 gezahlt oder wenn das Budget aufgebraucht ist.
Förderung wird ausgeweitet
Künftig sollen auch junge gebrauchte Elektrofahrzeuge, die weder als Firmenwagen noch als Dienstwagen des Ersterwerbers eine staatliche Förderung erhalten haben, bei der Zweitveräußerung einfach und unbürokratisch eine Umweltprämie erhalten. Der ungeförderte Firmen- bzw. Dienstwagen muss zum Zeitpunkt des Weiterverkaufs mindestens vier und maximal acht Monate erstmals zugelassen sein und eine maximale Laufleistung von 8.000 km aufweisen.
Quelle: BMWi – Pressemitteilung vom 11. Februar 2020