Für Elektroautos ist die Pflicht zur grünen Umweltplakette bald Geschichte. Der Bundesrat hat am Freitag der Änderung der 35. Bundes-Immissionsschutzverordnung zugestimmt. Fahrzeuge mit E-Kennzeichen dürfen damit künftig auch ohne zusätzliche Umweltplakette in deutsche Umweltzonen fahren. Das E am Ende des Kennzeichens reicht als Nachweis aus, berichtet unter anderem Electrive.
Damit wird eine Regelung abgeschafft, die schon länger als unnötige Doppelkennzeichnung kritisiert wurde. Schließlich weist das E-Kennzeichen bereits amtlich darauf hin, dass das Fahrzeug die Voraussetzungen des Elektromobilitätsgesetzes erfüllt. Bislang musste dennoch zusätzlich eine grüne Plakette an der Windschutzscheibe angebracht sein.
Schon im Juli hatten wir darüber berichtet, dass die Bundesregierung diese Pflicht abschaffen will. Nun hat das Vorhaben mit der Zustimmung des Bundesrats die letzte wesentliche politische Hürde genommen. Das Bundesumweltministerium hatte die Änderung ausdrücklich mit Bürokratieabbau begründet. Fahrzeughalter und Verwaltung sollen von Kosten und Aufwand rund um Ausgabe und Anbringung der fünf bis zehn Euro teuren Plaketten entlastet werden. „Mit der heutigen Entscheidung schaffen wir eine überflüssige Doppelkennzeichnung ab“, erklärte ein Sprecher des Bundesumweltministeriums laut Electrive. Zugleich blieben die bestehenden Standards für die Luftqualität unangetastet.
Zudem hat der Bundesrat auch neuen Haftungsregeln für E-Tretroller zugestimmt: Künftig haftet bei Unfällen neben dem Fahrer verschuldensunabhängig auch der Halter, was insbesondere Geschädigten helfen soll, Ansprüche gegenüber Verleihfirmen durchzusetzen.
E-Kennzeichen bleibt entscheidend
Die neue Regel gilt allerdings nicht pauschal für jedes reine Elektroauto. Entscheidend ist das E-Kennzeichen. Wer sein Elektroauto mit einem normalen Kennzeichen zugelassen hat, kann sich nicht allein aufgrund des elektrischen Antriebs auf die Ausnahme berufen.
Umgekehrt können auch andere Fahrzeuge von der Regel profitieren, sofern sie ein E-Kennzeichen tragen dürfen. Dazu zählen neben batterieelektrischen Autos und Brennstoffzellenfahrzeugen auch Plug-in-Hybride mit ausreichend hoher elektrischer Reichweite. Das E-Kennzeichen ist auch hier freiwillig.
An den Umweltzonen selbst ändert sich durch die Neuregelung nichts. Auch die Anforderungen an Fahrzeuge ohne entsprechende Kennzeichnung bleiben bestehen. Die Änderung beseitigt lediglich die zusätzliche Plakettenpflicht für entsprechend gekennzeichnete Fahrzeuge.
Damit wird nun umgesetzt, was sich bereits seit Herbst 2025 abgezeichnet hatte. Damals hatten wir darüber berichtet, dass das Bundesumweltministerium die aus Sicht vieler E-Auto-Fahrer schwer nachvollziehbare Doppelkennzeichnung abschaffen will. Im Juli 2026 folgte der entsprechende Beschluss des Bundeskabinetts – nun hat der Bundesrat zugestimmt, eine Zustimmung im Bundestag war in diesem Fall nicht erforderlich.
Quelle: Electrive – Umweltplakettenpflicht für E-Autos wird abgeschafft









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