Die tschechische Republik erlaubt fortan die Nutzung des Tesla FSD Supervised und ist damit das siebte europäische Land nach den Niederlanden, Litauen, Estland, Dänemark, Belgien und Slowenien, in dem das Fahrassistenzsystem auf den Straßen aktiviert sein darf.
Die tschechische Entscheidung ist dabei keine eigenständige Zulassung des FSD, sondern die Anerkennung einer vorläufigen EU-Typgenehmigung, die die niederländische Zulassungsbehörde RDW im April 2026 erteilt hatte. Die Genehmigung gilt nur unter klar definierten Auflagen, enthält festgelegte Bedingungen der Politik, unter denen das FSD operieren darf, und kann von einzelnen EU-Staaten übernommen werden.
Die europäische Zulassung grenzt sich deutlich von dem FSD in den USA ab, wo es immer wieder zu Problemen kam. Daher wurden andere Softwarestände und Funktionsumfänge genehmigt. Es handelt sich ausdrücklich um ein Fahrassistenzsystem der SAE-Stufe 2, nicht um autonomes Fahren. Daher gilt, dass die fahrende Person den Verkehr permanent beobachten und jederzeit sofort eingreifen können muss. Außerdem verbleibt die rechtliche Verantwortung vollständig bei den Fahrer:innen. In Deutschland ist das FSD Supervised unter diesen Bedingungen noch nicht zugelassen.
Lange Prüfung: Sorgfalt für Sicherheit
Der nun gefällten Entscheidung seien laut Pressemitteilung des tschechischen Verkehrsministeriums mehrmonatige fachliche Begutachtungen sowie Konsultationen und Diskussionen auf nationaler und europäischer Ebene vorausgegangen. Dabei wurden die Sicherheit und Funktionsweise des Systems sowie die Bedingungen, unter denen es innerhalb der Europäischen Union zugelassen wurde, umfassend geprüft. Das Ministerium habe zudem relevante Institutionen und Fachverbände zu technischen Fragen konsultiert und Gespräche mit Vertretern von Tesla Europe geführt.
„Wir sind bei der Bewertung des Systems mit der gebotenen Sorgfalt vorgegangen“, so Ivan Bednárik, Verkehrsminister der Tschechischen Republik. „Alle derzeit verfügbaren Daten und Informationen haben uns davon überzeugt, dem Beispiel der Niederlande, Belgiens, Dänemarks und anderer Länder zu folgen und dieses System den Nutzern zur Verfügung zu stellen. Die Tschechische Republik gehört zu den europäischen Vorreitern im Bereich der autonomen Fahrtechnologien. Wir wollen Rahmenbedingungen schaffen, die deren Entwicklung und schrittweisen Einsatz fördern“, so Bednárik weiter.
Zu den wichtigsten Themen, die vom Verkehrsministerium geprüft wurden, gehörten die Einhaltung von Geschwindigkeitsbegrenzungen, die Auslegung von Verkehrszeichen und Verkehrsregeln, die Leistungsfähigkeit des Systems in verschiedenen Verkehrssituationen sowie der Grad der Kontrolle über das Fahrzeug. Man habe dabei während der Entscheidungsfindung auf Erfahrungswerte der Mitgliedstaaten zurückgreifen können, die sich der Genehmigung bereits angeschlossen haben.
Die Tschechische Republik hat sich darüber hinaus bereiterklärt, weitere europäische Bemühungen zur Schaffung eines harmonisierten europäischen Rahmens für den Einsatz des FSD Supervised zu unterstützen.
Quelle: Verkehrsministerium der Tschechischen Republik – Pressemitteilung vom 21. September 2026 / RDW – RDW explanation of European type approval Tesla with provisional validity in the Netherlands









Wird geladen...