Der mit Spannung erwartete 6. Oktober dürfte für Tesla-Fahrer in Deutschland nicht den erhofften Durchbruch bringen. An diesem Tag sollte nach bisherigen Erwartungen eine wichtige Entscheidung über die EU-weite Freigabe von Teslas Fahrassistenzsystem Full Self-Driving (Supervised), kurz FSD, fallen. Doch auf der inzwischen veröffentlichten vorläufigen Tagesordnung des zuständigen EU-Ausschusses ist keine Abstimmung vorgesehen.
Tesla selbst hatte Anfang September noch den 6. Oktober als möglichen Termin für eine EU-weite Abstimmung genannt. Auch die Nachrichtenagentur Reuters berichtete damals von einer möglichen Entscheidung an diesem Tag. Nun deutet vieles darauf hin, dass sich die Freigabe erneut verzögert.
Am 6. Oktober kommt in Brüssel das Technical Committee on Motor Vehicles (TCMV) zu seiner 119. Sitzung zusammen. In der offiziellen Entwurfsfassung der EU-Kommission findet sich das niederländische Verfahren zwar auf der Tagesordnung – allerdings lediglich als „Fortsetzung der Diskussionen über den Antrag der Niederlande auf eine Genehmigung nach Artikel 39“. Dafür sind gerade einmal 25 Minuten von 11.45 bis 12.10 Uhr eingeplant. Von einer Abstimmung ist dagegen nicht die Rede.
Niederlande machten im April den Anfang
Wie das US-Portal Electrek berichtet, tagt das Gremium danach erst wieder im Dezember. Eine EU-weite Entscheidung über FSD Supervised wäre damit nach aktuellem Stand frühestens zum Jahresende denkbar. Ganz ausgeschlossen ist eine Änderung der vorläufigen Tagesordnung zwar nicht, der lange erwartete Abstimmungstermin am 6. Oktober dürfte aber kaum zu halten sein.
Ausgangspunkt des europäischen Verfahrens sind die Niederlande. Die dortige Zulassungsbehörde RDW erteilte Tesla am 10. April 2026 eine vorläufige und undurchsichtige Typgenehmigung für FSD Supervised. Dafür hatte die Behörde das System nach eigenen Angaben mehr als eineinhalb Jahre untersucht und sowohl auf Testgeländen als auch im öffentlichen Straßenverkehr geprüft. Die Zulassung gilt zunächst national, andere EU-Länder können sie jedoch ebenfalls anerkennen.
Genau das haben inzwischen mehrere Staaten getan. Laut der aktuellen europäischen Tesla-Übersicht darf FSD Supervised inzwischen in sieben EU-Staaten genutzt werden: in den Niederlanden, Litauen, Estland, Dänemark, Belgien, Slowenien und Tschechien.
Zuletzt kamen im September Slowenien und Tschechien hinzu. Die slowenischen Behörden erkannten die niederländische vorläufige Typgenehmigung Anfang September an. Am 21. September folgte das tschechische Verkehrsministerium. Beide Länder erlauben die Nutzung zu den Bedingungen der niederländischen Genehmigung.
In Deutschland nur betreute Testfahrten
Damit verbreitet sich das System zwar schrittweise in Europa, von einer einheitlichen Freigabe ist Tesla aber weiterhin weit entfernt. Deutschland gehört bislang nicht zu den Ländern, die die niederländische Genehmigung übernommen haben.
Wichtig ist zudem die begriffliche Einordnung: Trotz der Bezeichnung „Full Self-Driving“ handelt es sich bei der europäischen Variante nicht um autonomes Fahren, bei dem sich der Fahrer vom Verkehrsgeschehen abwenden darf. Auch der niederländische RDW bezeichnet FSD Supervised ausdrücklich als Fahrerassistenzsystem. Der Mensch am Steuer bleibt verantwortlich und muss das System jederzeit überwachen und gegebenenfalls eingreifen. Einzig Testfahrten mit Tesla-Mitarbeitenden auf dem Fahrersitz sind bislang in Deutschland möglich – wie kürzlich beim Treffen der elektrischen Community in Fulda.
Für eine flächendeckende Einführung in der EU setzt Tesla deshalb auf das Verfahren nach Artikel 39 der EU-Typgenehmigungsverordnung. Der niederländische Antrag soll die bislang nationale Ausnahme auf europäische Ebene heben. Nach der Tagesordnung für den 6. Oktober ist die Diskussion darüber jedoch noch nicht abgeschlossen. Für Tesla und viele europäische Kunden (wovon viele bereits für die Funktion gezahlt haben) heißt es damit aller Voraussicht nach: weiter warten.
Quelle: Electrek – EU delays Tesla ‘Full Self-Driving’ vote to December at the earliest








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