Die Bundesregierung hat Anfang Oktober die Finanzierung des Klimaschutzprogramms 2030 auf den Weg gebracht. Allein bis 2023 investiert der Bund 54 Milliarden Euro in umweltfreundliche Infrastruktur, Technologien und den sozialen Ausgleich, davon 9,3 Milliarden Euro in die Elektromobilität: Vorgesehen sind eine Fortsetzung der Kaufprämie für Elektroautos, eine Verbesserung der Ladeinfrastruktur auf eine Million Ladepunkte sowie Förderungen für Energiespeicher. Das zentrale Finanzierungsinstrument ist auch in Zukunft der Energie- und Klimafonds (EKF).
Der EKF ist ein Sondervermögen, das bereits 2010 für die Finanzierung der energie- und klimapolitischen Maßnahmen des Bundes eingerichtet wurde. Der vom Kabinett beschlossene Ergänzungshaushalt wird nun gemeinsam mit dem Haushaltsentwurf 2020 im Deutschen Bundestag beraten.
Mit dem Ergänzungshaushalt wird das von der Bundesregierung am 25. September 2019 beschlossene Klimaschutzprogramm 2030 finanziert. Es handelt sich um das erste verbindliche und aufeinander abgestimmte Klimaschutz-System der Bundesregierung, mit dem sichergestellt werden soll, dass Deutschland seine Klimaschutzziele 2030 erreicht.
Klimaschutz gibt es nicht zum Nulltarif
Das Klimaschutzprogramm 2030 besteht aus vier Komponenten: aus umfangreichen Investitionen und Förderprogrammen, aus ordnungsrechtlichen Maßnahmen und einer CO2-Bepreisung, welche vielen Experten allerdings nicht hoch genung ausfällt, sowie einem verbindlichen Rahmen, der die Klimaziele – auch für einzelne Sektoren (wie Verkehr, Gebäude oder Industrie) – gesetzlich festschreibt und deren Einhaltung kontinuierlich überprüft. Bei Zielverfehlungen sind Anpassungsmaßnahmen künftig verpflichtend. Von Anfang an war klar: Klimaschutz gibt es nicht zum Nulltarif. Nichthandeln wäre auf lange Sicht aber wesentlich teurer– sowohl für den Staatshaushalt als auch für die Bürgerinnen und Bürger.
Dafür stellt der Bund erhebliche finanzielle Mittel bereit. Allein bis 2023 investiert er 54 Millarden Euro in neue Technologien, Infrastruktur und umweltfreundliches Verhalten. Dies stärkt auch das Wachstumspotenzial und ergänzt die umfangreichen Investitionen im Bundeshaushalt für Infrastruktur, Bildung und Forschung. Die geplanten Investitionen und Fördermaßnahmen gehen aber über das Jahr 2023 hinaus.
Damit wird zudem massiv in die zukünftige Stellung Deutschlands als innovativer Leitanbieter und Leitmarkt für klimafreundliche Technologien investiert. Die Bundesregierung sorgt außerdem für eine solide und sozial ausgewogene Finanzierung des Klimaschutzes, indem sie viele Milliarden für den sozialen Ausgleich zur Verfügung stellt. Denn Klimaschutz kann nur dann gelingen, wenn Unternehmen sowie Bürgerinnen und Bürger auch auf klimafreundliche Alternativen umsteuern können und er sozial ausgewogen ist.
Die moderat steigende CO2-Bepreisung bietet insbesondere einkommensschwächeren Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit, ihr eigenes Verhalten schrittweise anzupassen. Geringere Strompreise sowie Verbesserungen beim Wohngeld und der Pendlerpauschale sorgen dafür, dass jede und jeder mit den notwenigen Maßnahmen umgehen kann.
Welche Maßnahmen finanziert die Bundesregierung?
Das Gesamtvolumen von 54 Milliarden Euro, das allein bis 2023 vorgesehen ist, teilt sich folgendermaßen auf: 38,9 Milliarden Euro aus dem Energie- und Klimafonds (EKF), mit dem ein Großteil der Maßnahmen finanziert wird, z.B.: Energetische Gebäudesanierung und weitere Maßnahmen für CO2-Einsparungen im Gebäudebereich, u.a. Förderprogramme für umweltfreundliche Heizungen und Pumpen (rund 13,1 Milliarden Euro).
Förderung der Elektromobilität, Kaufprämie für E-Autos insbes. unter 40 000 Euro, Ladeinfrastruktur und 1 Mio. Ladepunkte sowie Energiespeicher (9,3 Milliarden Euro). Energieeffizienz und Dekarbonisierung in der Industrie (2,4 Milliarden Euro).
7,7 Milliarden Euro durch zusätzliche Programme und Investitionen außerhalb des EKF, z.B.: Massive Förderung von Radwegen (0,9 Milliarden Euro). Mehr Eigenkapital für die Deutsche Bahn AG (4 Milliarden Euro). Mehr Geld für den regionalen ÖPNV im Schienenverkehr (1,2 Milliarden Euro).
Mehr Mittel für Erhalt und nachhaltige Bewirtschaftung des Waldes (0,5 Milliarden Euro). Ausbau der internationalen Klimaschutzfinanzierung (0,6 Milliarden Euro).
2,4 Milliarden Euro durch steuerliche Fördermaßnahmen (Bundesanteil), z.B.: Ermäßigter Mehrwertsteuersatz für Bahnfahrten (rd. 1 Milliarden Euro bis 2023). Steuerliche Förderung der Gebäudesanierung (0,9 Milliarden Euro bis 2023).
5,4 Milliarden Euro für die Rückerstattung und Entlastung von Bürgerinnen und Bürgern: Rückerstattung EEG-Umlage (Strompreis) (4,9 Milliarden Euro 2023). Erhöhte Pendlerpauschale (0,4 Milliarden Euro). Verbesserungen beim Wohngeld (0,2 Milliarden Euro).
Die steuerlichen Maßnahmen sowie die Rückerstattung für die Bürgerinnen und Bürger wird die Bundesregierung mit späteren Gesetzen umsetzen. Sie werden jedoch – so wie der EKF – in der Haushaltsplanung berücksichtigt. Diese umfassenden Investitionen und Fördermaßnahmen sind gerade zu Beginn des Programms wichtig, um die Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen überhaupt in die Lage zu versetzen, sich klimafreundlich zu verhalten. Es geht darum, klimafreundliche Alternativen attraktiv zu machen (etwa mit der Stärkung von ÖPNV, Bahn und Fahrrad) und es der Mehrheit finanziell zu ermöglichen, sich klimafreundliche Produkte anzuschaffen (z.B. eine neue Heizung oder ein Elektroauto).
Wie finanziert die Bundesregierung diese Maßnahmen?
Die Bundesregierung wird das umfassende Klimapaket umsetzen, ohne dafür neue Schulden aufnehmen zu müssen. Im Wesentlichen werden die Maßnahmen finanziert durch:
Den bestehenden europäischen Zertifikatehandel (ETS): bereits jetzt sind die Einnahmen aus dem europäischen Zertifikatehandel die Haupteinnahmequelle des EKF. Auch in Zukunft werden diese Maßnahmen eine wichtige Rolle für die Finanzierung der Klimaschutzmaßnahmen spielen.
Aktuell stellt die Bundesregierung für die Programme des EKF – ergänzend zu den Zertifikateeinnahmen – einen Bundeszuschuss zur Verfügung. Das wird so beibehalten. Außerdem wird die vorhandene Rücklage im EKF für die neuen Programme verwendet.
CO2-Bepreisung: Die Bundesregierung führt eine CO2-Bepreisung auch im Verkehrs- und Gebäudebereich ein, die gegenwärtig nicht Teil des europäischen Zertifikatehandels sind. Ziel ist es, durch einen höheren Preis den Ausstoß von Kohlendioxid beim Heizen und Autofahren zu verringern und Innovationen in kohlenstoffarme Technologien anzuregen. Die Bepreisung hat nicht das Ziel, den Staatshaushalt zu füllen. Deshalb kommen die zusätzlichen Einnahmen direkt wieder dem Klimaschutz zugute oder werden an die Bürgerinnen und Bürger zurückgegeben.
Für die Jahre 2021 bis 2025 werden Emissionszertifikate zu einem jährlich ansteigenden moderaten Festpreis von 10 Euro pro Tonne CO2 im Jahr 2021 bis 35 Euro pro Tonne CO2 im Jahr 2025 ausgegeben. Der Festpreis sorgt für Planungssicherheit und die Belastung ist kontrollierbar. 2026 findet eine Auktionierung der Zertifikate zwischen einem Mindestpreis von 35 Euro pro Tonne CO2 und einem Höchstpreis von 60 Euro pro Tonne CO2 statt. Im Jahr 2025 wird festgelegt, inwieweit Höchst- und Mindestpreis für die Zeit ab 2027 sinnvoll und erforderlich sind, weil bis dahin regulatorische Erfahrungswerte mit diesem Instrument vorliegen.
Ab 2026 wird außerdem eine maximale Menge von CO2-Zertifikaten festgelegt, die von Jahr zu Jahr geringer wird und sich aus den Klimazielen ergibt. Damit wird sichergestellt, dass die 2030-Ziele für diese Bereiche eingehalten werden. Der CO2-Preis steigt zunächst bewusst nur moderat, denn ein kurzfristig drastischer Anstieg hätte erstens kaum die gewünschte Lenkungswirkung zur Folge, da Alternativen für viele Bürgerinnen und Bürger nicht zur Verfügung stehen oder schlicht nicht zu finanzieren wären (neue Heizung, neues E-Auto). Ein solcher Anstieg würde vor allem Gering- und Normalverdiener treffen, wäre also sozial ungerecht.
Konsequent CO2-bezogene Reform der Kfz-Steuer: Die Bundesregierung wird die KfZ-Steuer stärker an den CO2-Emissionen ausrichten. Damit soll eine stärkere Lenkungswirkung beim Neuwagenkauf hin zu emissionsärmeren bzw. emissionsfreien Antrieben erreicht werden. Für Neuzulassungen ab dem 1. Januar 2021 wird die Bemessungsgrundlage der Steuer hauptsächlich auf die CO2-Emissionen pro km bezogen und oberhalb 95 g CO2/km in zwei Emissionsstufen erhöht. Die daraus entstehenden Mehreinnahmen werden für das Klimapaket verwendet.
Die Bundesregierung wird zudem ein Gesetz vorlegen, um zum 1. Januar 2020 die Luftverkehrsabgabe zu erhöhen. Zugleich wird die Mehrwertsteuer auf Bahnfahrkarten im Fernverkehr von 19 Prozent auf den ermäßigten Mehrwertsteuersatz von 7 Prozent gesenkt. Ab 2023 ist ein CO2-Aufschlag auf die LKW-Maut vorgesehen.
Brinkhaus: Klimapaket allein reicht nicht
Unionsfraktionschef Ralph Brinkhaus (CDU) spricht sich neben den geplanten Ausgaben für das Klimapaket für eine zusätzliche Innovationsoffensive aus. „Wenn wir zu Recht sagen, dass Technologie und Innovation der Schlüssel auch in der Klimapolitik sind, dann reicht das Klimapaket allein nicht“, sagt Brinkhaus in einem Interview mit dem Spiegel. „Dann brauchen wir noch ein ziemlich großes Technik- und Innovationspaket daneben.“ Er fordert: „Darüber müssen wir als Nächstes reden.“
Das Geld wäre aus Sicht von Brinkhaus gut eingesetzt. „Wenn wir jetzt sagen, wir konzentrieren Ressourcen für Technologie und Innovation in diesem Bereich, dann nutzt das nicht nur dem Klima“, sagt der CDU-Politiker. „Wir entwickeln auch ein Geschäftsmodell für unsere Wirtschaft.“
Zudem spricht sich Brinkhaus im Spiegel für eine klare Überprüfung der vereinbarten Klimaziele aus. „Wichtig war für mich, dass wir uns auf das sogenannte Monitoring-Verfahren geeinigt haben“, sagt er. „Das bedeutet, dass wir jedes Jahr überprüfen werden, was an Zielen in den Bereichen der einzelnen Ministerien erreicht wurde – und wenn das nicht der Fall ist, muss sehr schnell sehr konsequent nachgearbeitet werden.“
Dabei gehe es „nicht um Strafen, es geht um Konsequenzen in der Sache“. Der CDU-Politiker sagt: „Ich werde mich dafür einsetzen, dass wir jedes Jahr ähnlich wie bei den Haushaltsberatungen eine mehrtägige Zukunfts- und Klimadebatte im Bundestag haben.“ Außerdem fordert er: „Ich bin überhaupt dafür, dem Deutschen Bundestag mehr Mitsprache beim Monitoring der Klimazielerreichung einzuräumen.“
Quellen: Bundesfinanzministerium – Pressemitteilung vom 01.10.2019 // Spiegel – Vorabmeldung vom 27.09.2019