Lichtblick kritisiert geringe Wahlfreiheit an Ladesäulen

Lichtblick kritisiert geringe Wahlfreiheit an Ladesäulen
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Tobias Stahl
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Laut Ladesäulenregister gab es in Deutschland am 1. Januar dieses Jahres fast 194.000 öffentlich zugängliche Ladepunkte. Somit sind seit Anfang 2025 knapp 28.700 Ladepunkte neu ans Netz gegangen – ein Plus von rund 17 Prozent innerhalb von zwölf Monaten. Während die öffentliche Ladeinfrastruktur weiter wächst, wächst die Wahlfreiheit an den Ladesäulen jedoch nicht in gleicher Geschwindigkeit mit, moniert der Energieversorger Lichtblick in seiner aktuellen Monopolanalyse.

Obwohl die Anzahl an zugelassenen E-Autos Anfang des Jahres die Marke von 2 Millionen überschritten hat, bleibe der Ladealltag für viele E-Autofahrer kompliziert und kostspielig, so Lichtblick. Demnach prägen vielerorts auch weiterhin lokale Monopolstrukturen den Markt für öffentliche Ladeinfrastruktur: Im Schnitt erreichen die Betreiber einen Marktanteil von jeweils 72 Prozent.

Damit landen die fraglichen Unternehmen erneut über dem Schwellenwert von 40 Prozent, ab dem laut Paragraf 18 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) eine marktbeherrschende Stellung vermutet wird. Vereinzelt registriert Lichtblick Marktanteile von über 90 Prozent, etwa in Wiesbaden, wo ESWE 94 Prozent der Ladesäulen betreibt, oder in Hannover, wo 95 Prozent der öffentlichen Ladesäulen zu Enercity gehören.

Bis zu 95 Prozent Marktanteil: Energieversorger spricht von „struktureller Marktbeherrschung“

Lichtblick kritisiert vor diesem Hintergrund eine „strukturelle Marktbeherrschung“, die nach Ansicht des Unternehmens schon seit Jahren dazu führe, dass Wettbewerb „auch auf dem nachgelagerten Fahrstrommarkt nicht stattfindet“. Der Grund: Bei den Unternehmen, denen Lichtblick eine lokale Monopolstellung vorwirft, handle es sich um Betreiber („Charge Point Operator“ oder CPO), die in der Regel mit dem jeweiligen örtlichen Stromnetzbetreiber konzernrechtlich verbunden seien. So geben die lokale Monopolisten Preise und Bedingungen an den Ladepunkten vor und können aufgrund des fehlenden Wettbewerbs auch überhöhte Preise durchsetzen, argumentiert der Energieversorger. Dieser Umstand gehe zulasten von Verbrauchern und unabhängigen Stromanbietern, zu denen auch Lichtblick gehört.

Für Drittanbieter seien die gegenwärtigen Marktbedingungen prekär, da die CPOs von Drittanbietern bis zu 86 Prozent höhere Entgelte als von ihren eigenen Kunden verlangen. Im Roamingmodell müssen Drittanbieter neben dem Ladetarif des Ladepunktlieferanten ein zusätzliches Entgelt zahlen, zudem dürfen nur die CPO an den Erlösen aus dem THG-Quotenhandel von aktuell 16 Cent pro Kilowattstunde teilhaben. Da Drittanbieter keinen eigenen Strom an Ladesäulen anbieten können, partizipieren sie auch nicht an den Erlösen aus dem THG-Quotenhandel. In einem ohnehin engen Markt verschärfe das die Schieflage zugunsten der lokalen Monopolisten, so der Energieversorger, der den lokal marktbeherrschenden Unternehmen Diskriminierung vorwirft. Wettbewerbsfähige Preise seien unter diesen Bedingungen kostendeckend nicht möglich.

Mehr Wettbewerb, mehr Transparenz: Lichtblick pocht auf Umsetzung des Durchleitungsmodells

Die Lösung liegt laut Lichtblick im sogenannten Durchleitungsmodell, in welchem die Rollen zwischen CPO und Stromlieferant getrennt werden. Ladepunktbetreiber erhalten in diesem Modell ein Nutzungsentgelt für Installation, Betrieb und Wartung der Ladesäule, das laut Lichtblick ebenfalls eine angemessene Verzinsung des eingesetzten Kapitals ermögliche. Fahrstromanbieter können indes mit ihren Tarifprodukten in Wettbewerb um Kunden treten. Das Modell soll gleich mehrere Vorteile für E-Autofahrer mit sich bringen, da diese so ihren eigenen Ladestromtarif an jeder öffentlichen Ladesäule nutzen können sollen. Für alle Ladevorgänge gebe es dann nur eine Abrechnung, zude sollen die Preise und Stromqualitäten verschiedener Anbieter so transparenter werden.

„Die Ergebnisse unserer Monopolanalyse zeigen: Die lokalen Monopolstrukturen haben sich verfestigt. Wir sehen weiterhin die negativen Folgen für den Fahrstrommarkt und Verbraucher:innen“, sagt Markus Adam, Chefjurist bei Lichtblick. „E-Mobilist:innen geraten in einen Tarifdschungel, in dem viel zu oft die Monopolanbieter die Preise überhöht und diskriminierend festsetzen. Die bislang nicht adressierte Marktmacht beim Laden unterwegs droht die Mobilitätswende empfindlich zu treffen.“

Lichtblick bietet das Durchleitungsmodell am ersten Standort seines eigenen Schnellladenetzes QuickCharge an. Aktuell ist das Modell jedoch nur für Dienstwagenfahrer verfügbar, die mit ihrem Unternehmensstromtarif nicht nur zuhause, sondern auch unterwegs laden können. Perspektivisch will das Unternehmen daran arbeiten, das Angebot für alle E-Autofahrer zugänglich zu machen, nennt jedoch keinen konkreten Zeitrahmen.

Datengrundlage für die aktuelle Monopolanalyse des Unternehmens ist das Ladesäulenregister der Bundesnetzagentur mit Stand vom 1. Dezember 2025. Für die Auswertung wurden ausschließlich gebührenpflichtige Normallladesäulen berücksichtigt, die für alle Stromkunden zugänglich sind.

Quelle: Lichtblick – Monopolanalyse 2026 & Pressemitteilung vom 14.04.2026

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Tobias Stahl kann sich für alle Formen der Fortbewegung begeistern, aber nachhaltige Mobilität begeistert ihn besonders. Da ist es kein Wunder, dass er schon seit 2019 über E-Autos, erneuerbare Energien und die Verkehrswende berichtet.

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