EU: Neue Batterieverordnung ist fix

EU: Neue Batterieverordnung ist fix
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Michael Neißendorfer
Michael Neißendorfer
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Der Europäische Rat hat nun offiziell die neue Verordnung angenommen, mit der die Nachhaltigkeitsvorschriften für Batterien und Altbatterien verschärft werden. Die Verordnung wird den gesamten Lebenszyklus einer Batterie – von der Herstellung bis zur Wiederverwendung und zum Recycling – regeln und soll sicherstellen, dass die Batterien sicher, nachhaltig und wettbewerbsfähig sind.

Die Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates wird für alle Batterien gelten, einschließlich aller Gerätealtbatterien, Traktionsaltbatterien, Industriealtbatterien, Starteraltbatterien (hauptsächlich für Fahrzeuge und Maschinen verwendet) und Altbatterien für leichte Verkehrsmittel (z. B. Elektrofahrräder, E-Mopeds, E-Scooter).

Batterien sind von zentraler Bedeutung für den Dekarbonisierungsprozess und beim Übergang der EU zu emissionsfreien Verkehrsträgern. Gleichzeitig sind Altbatterien eine Quelle für zahlreiche wertvolle Ressourcen, und wir müssen in der Lage sein, diese kritischen Rohstoffe wiederzuverwenden, anstatt auf die Versorgung durch Drittstaaten angewiesen zu sein“, sagt Teresa Ribera, spanische Ministerin für den Übergang zu einer grünen Wirtschaft. „Durch diese neuen Vorschriften wird die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Industrie gefördert und sichergestellt, dass neue Batterien nachhaltig sind und zum grünen Wandel beitragen.

Kreislaufwirtschaft im Fokus

Die neuen Vorschriften zielen darauf ab, eine Kreislaufwirtschaft zu fördern, indem Batterien während ihres gesamten Lebenszyklus reguliert werden. In der Verordnung werden daher Anforderungen für das Ende der Lebensdauer festgelegt, einschließlich Sammelzielen und Verpflichtungen, Zielvorgaben für die Verwertung von Materialien und der erweiterten Herstellerverantwortung.

Im Rahmen der Verordnung wurden Sammelziele für Gerätealtbatterien für die Hersteller festgelegt (63 Prozent bis Ende 2027, 73 Prozent bis Ende 2030) und ein spezifisches Sammelziel für Altbatterien für leichte Verkehrsmittel eingeführt (51 Prozent bis Ende 2028 und 61 Prozent bis Ende 2031).

In der Verordnung ist das Ziel festgelegt, bis Ende 2027 50 Prozent und bis Ende 2031 80 Prozent des Lithiums aus Altbatterien zu verwerten, was in Abhängigkeit von den Marktentwicklungen und technologischen Entwicklungen sowie der Verfügbarkeit von Lithium durch delegierte Rechtsakte geändert werden kann.

Im Rahmen der Verordnung ist ein verpflichtender Mindestrezyklatanteil für Industriebatterien, Starterbatterien und Traktionsbatterien vorgesehen. Diese wurden zunächst auf 16 Prozent für Kobalt, 85 Prozent für Blei, 6 Prozent für Lithium und 6 Prozent für Nickel festgesetzt. Batterien müssen über einen Nachweis über den Rezyklatanteil verfügen.

Für Nickel-Cadmium-Batterien wird ein Recyclingeffizienzziel von 80 Prozent bis Ende 2025 und für andere Altbatterien von 50 Prozent bis Ende 2025 festgelegt.

Ab 2027 sollten in Geräte eingebaute Gerätebatterien nach der Verordnung von den Endnutzern entfernt und ersetzt werden können, wobei den Wirtschaftsakteuren genügend Zeit bleibt, die Gestaltung ihrer Produkte an diese Anforderung anzupassen. Dies ist eine wichtige Bestimmung für die Verbraucherinnen und Verbraucher. Batterien für leichte Verkehrsmittel müssen von einem unabhängigen Fachmann ausgetauscht werden können.

Faire Vorschriften für alle Betreiber

Die neuen Vorschriften zielen darauf ab, das Funktionieren des Binnenmarkts für Batterien zu verbessern und mithilfe der Sicherheits-, Nachhaltigkeits- und Kennzeichnungsanforderungen für einen faireren Wettbewerb zu sorgen.

Dies soll durch Leistungs-, Haltbarkeits- und Sicherheitskriterien, strenge Beschränkungen für gefährliche Stoffe wie Quecksilber, Cadmium und Blei und verbindliche Informationen über den CO2-Fußabdruck von Batterien erreicht werden.

Mit der Verordnung werden Kennzeichnungs- und Informationsanforderungen, unter anderem in Bezug auf die Batteriebauteile und den Rezyklatanteil, sowie ein elektronischer „Batteriepass“ und ein QR-Code eingeführt. Um den Mitgliedstaaten und den Wirtschaftsakteuren auf dem Markt ausreichend Zeit für die Vorbereitung zu geben, werden die Vorschriften für die Kennzeichnung ab 2026 und für den QR-Code ab 2027 gelten.

Verringerung der ökologischen und sozialen Auswirkungen

Die neue Verordnung zielt darauf ab, die ökologischen und sozialen Auswirkungen während des gesamten Lebenszyklus der Batterie zu verringern. Zu diesem Zweck werden in der Verordnung strenge Vorschriften für die Sorgfaltspflicht der Wirtschaftsakteure festgelegt, die die Herkunft der Rohstoffe, die für in Verkehr gebrachte Batterien verwendet werden, überprüfen müssen. In der Verordnung ist eine Ausnahme von den Sorgfaltspflichtvorschriften für KMU vorgesehen.

Mit der Abstimmung im Rat Mitte Juli wurde das Annahmeverfahren abgeschlossen. Die Verordnung wird nun vom Rat und dem Europäischen Parlament unterzeichnet. Anschließend wird sie im Amtsblatt der EU veröffentlicht und tritt 20 Tage später in Kraft.

Mit der Batterie-Verordnung soll eine Kreislaufwirtschaft für den Batteriesektor geschaffen werden, indem alle Phasen des Lebenszyklus von Batterien – von der Konzeption bis zur Abfallbehandlung – einbezogen werden. Diese Initiative ist insbesondere vor dem Hintergrund der enormen Entwicklung im Bereich der Elektromobilität von großer Bedeutung. Die Nachfrage nach Batterien wird sich bis 2030 voraussichtlich mehr als verzehnfachen.

Quelle: Europäischer Rat – Pressemitteilung vom 10.07.2023

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Michael Neißendorfer

Michael Neißendorfer

Michael Neißendorfer ist E-Mobility-Journalist und hat stets das große Ganze im Blick: Darum schreibt er nicht nur über E-Autos, sondern auch andere Arten fossilfreier Mobilität sowie über Stromnetze, erneuerbare Energien und Nachhaltigkeit im Allgemeinen.

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