Wie jedes Jahr ändert sich auch 2026 einiges für Autofahrer. Hier die wichtigsten Punkte im Überblick.
Euro 7 kommt, auch mit Blick auf Reifen, Bremsen und vor allem Batterien
Ab dem 29. November 2026 gilt die Euro-7-Abgasnorm zunächst für neu typgenehmigte Pkw und leichte Transporter. Also solche, die neu entwickelt wurden. Ein Jahr später müssen alle Neuzulassungen dieser Klassen die Abgasvorgaben erfüllen. Für Busse und schwere Lkw folgen weitere Stufen ab 2028/2029.
Anders als oft angenommen, werden die klassischen Abgasgrenzwerte nur moderat nachgeschärft. Der Unterschied besteht in den Messvorschriften. Jetzt werden auch ultrafeine Partikel, die kleiner als zehn Nanometer sind, bei Ottomotoren erfasst. Es wird genauer und länger geprüft, wie sauber ein Auto im Alltag wirklich bleibt. Als Mindesthaltbarkeit für die Abgasnachbehandlung gelten 160.000 Kilometer beziehungsweise acht Jahre. Im Anhang IV der EU-Verordnung 2024/1257 findet sich unter „Lifetime Requirements“ eine weitere Lebensdauer von bis zu 200.000 km oder zehn Jahren (mit Verschlechterungsfaktor).
Für Traktionsbatterien gelten erstmals Haltbarkeitsvorgaben. Die Akkus eines reinen Elektroautos oder eines Plug-in-Hybriden müssen nach fünf Jahren beziehungsweise 100.000 km noch mindestens 80 Prozent ihrer ursprünglichen Speicherkapazität aufweisen und nach acht Jahren beziehungsweise 160.000 km noch mindestens 72 Prozent.
Hinzu kommen neue Regeln zu Brems- und Reifenabrieb. Zunächst gelten je nach Antriebsart unterschiedliche Grenzwerte: Für reinrassige Stromer sind es drei Milligramm Bremsstaub pro Kilometer, für alle anderen Antriebsarten sind es 7 mg/km. Ab dem 1. Januar 2035 wird auf einen einheitlichen Wert von 3 mg/km für alle umgestellt. Beim Reifenabrieb legt Euro 7 das Prüf- und Regelgerüst fest, aber konkrete Werte sind noch nicht festgelegt.
Aufgepasst beim Verbrenner-Tanken: Beim CO₂-Preis kommt 2026 kommt die nächste Stufe
Beim nationalen CO₂-Preis (Brennstoffemissionshandelsgesetz, kurz BEHG) wechselt Deutschland 2026 von festen Stufen zu einem Auktionspreis beim nationalen Emissionshandel (nEHS). Dieser muss innerhalb eines Korridors von 55 bis 65 Euro je Tonne CO₂ liegen. Ein wichtiges Detail für das Jahr 2026: Nach den Auktionen sind zusätzlich Verkaufstermine zu einem Festpreis von 68 Euro je Zertifikat vorgesehen (BEHV-Novelle).
Was bedeutet das konkret an der Zapfsäule: Dieses Jahr zahlen die Autofahrer schon 55 Euro pro Tonne. Entsprechend ist der Effekt 2026 eher gering. Er hängt davon ab, wie hoch der CO₂-Preis tatsächlich ist:
- Bleibt er bei 55 Euro, ändert sich beim CO₂-Anteil am Literpreis gegenüber 2025 nichts.
- Steigt er auf 65 Euro, macht das rein rechnerisch rund 2,8 Cent mehr pro Liter Benzin und rund 3,2 Cent mehr pro Liter Diesel (inkl. 19 Prozent MwSt.).
Pendlerpauschale soll steigen
Die Entfernungspauschale soll ab dem 1. Januar 2026 dauerhaft 38 Cent je Kilometer betragen. Und zwar ab dem ersten Kilometer. Bisher waren es 30 Cent für die ersten 20 Kilometer und ab dem 21. Kilometer 38 Cent. Der Kabinettsentwurf ist bereits beschlossen. Die Parlamentsbeschlüsse stehen im Dezember 2025 an.
Dienstwagen und Abschreibung: höhere Preisgrenze
Für vollelektrische Dienstwagen (Elektroautos und Wasserstoff), die ab dem 1. Juli 2025 angeschafft werden, gilt bei der 0,25-Prozent-Regel (darüber 0,5 Prozent) eine höhere Preisgrenze von 100.000 Euro. Für Fahrzeuge mit Verbrennungsmotor bleibt es bei 1 Prozent. Zusätzlich ist für elektrisch angetriebene Fahrzeuge eine degressive Abschreibung vorgesehen, die zeitlich begrenzt ist (Anschaffungen zwischen dem 30. Juni 2025 und dem 1. Januar 2028).
Kfz-Steuerbefreiung für Elektroautos: Verlängerung gesetzlich auf dem Weg
Bislang sind reine Elektroautos, die bis zum 31. Dezember 2025 erstmals zugelassen werden, zehn Jahre lang (maximal bis Ende 2030) von der Kfz-Steuer befreit. Die Bundesregierung hat jedoch eine Gesetzesänderung eingebracht: Demnach sollen Neuzulassungen/Umrüstungen bis zum 31. Dezember 2030 weiterhin befreit bleiben. Die Befreiung gilt maximal bis zum 31. Dezember 2035. Der entsprechende Gesetzentwurf („Achtes Gesetz zur Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes“) liegt dem Bundestag beziehungsweise dem Bundesrat vor. Das Inkrafttreten ist für den 1. Januar 2026 vorgesehen.
Kfz-Versicherung I: Neue Typklassen 2026
Laut ADAC steigen für rund 5,9 Millionen Versicherte die Typklassen, 4,5 Millionen profitieren von niedrigeren Einstufungen. Insgesamt sind etwa 33.000 Modelle erfasst. Was heißt das? Je nach Schadenbilanz des Modells kann die Prämie spürbar schwanken – teils unabhängig von Schadenfreiheitsklassen. Tipp: Prüfen Sie Ihren Prämienbescheid, vergleichen Sie die Konditionen und wechseln Sie gegebenenfalls den Versicherer.
Kfz-Versicherung II: Neue Regionalklassen 2026
Auch der Wohnort-Faktor wird neu justiert: 5,3 Millionen Versicherte fahren 2026 mit besserer Regionalklasse (51 Bezirke), 5 Millionen mit einer schlechteren (48 Bezirke). 314 Bezirke bleiben stabil (32,1 Mio. Versicherte). Grundlage hierfür sind die realen Schadenzahlen pro Zulassungsbezirk. Das bedeutet: Wer umzieht oder sein Auto ummeldet, kann in eine andere Klasse rutschen.
Moderner-eCall ersetzt 2G/3G – Pflicht ab 2026/2027
Ab dem 1. Januar 2026 erhalten neu entwickelte Pkw- und leichte Transporter-Modelle nur noch eine EU-Zulassung, wenn sie über ein bordeigenes Notrufsystem verfügen, das LTE/5G nutzt (Verordnung (EU) 2024/1180). Der Grund dafür ist, dass die alten 2G/3G-Netze nach und nach abgeschaltet werden. Ab dem 1. Januar 2027 ist die Umstellung abgeschlossen. Dann dürfen Neuwagen nur noch zugelassen werden, wenn ihr eCall den neuen LTE/5G-Vorgaben entspricht. Für die Autofahrer bedeutet das: Die 112-Notruffunktion bleibt, die Technik dahinter wird moderner.
Führerschein-Umtausch: Stichtag 19. Januar 2026 für Ausstellungsjahre 1999–2001
Wer einen Kartenführerschein mit Ausstellungsjahr 1999, 2000 oder 2001 hat, muss diesen bis 19. Januar 2026 gegen das EU-Scheckkartenformat tauschen. Wer diese Frist verpasst und mit dem alten Führerschein in eine Kontrolle gerät, riskiert ein Verwarnungsgeld in Höhe von 10 Euro und muss den Umtausch nachholen. Es handelt sich dabei zwar nicht um eine Straftat (die Fahrerlaubnis bleibt bestehen), aber besonders im Ausland oder bei der Anmietung von Fahrzeugen kann der alte Führerschein zu Problemen führen.
HU-Plakette: 2026 sind „blaue“ fällig
Wer eine blaue HU-Plakette auf dem Nummernschild hat, muss 2026 zur Hauptuntersuchung. Nach bestandener Abnahme klebt der Prüfer eine braune Plakette darauf. Sie definiert die nächste Fälligkeit im Jahr 2028 (bei Pkw regulär im Zwei-Jahres-Takt; Neuwagen: erstmals nach drei Jahren). Das Farbsystem läuft in einem festen Sechsjahreszyklus, wodurch Polizei und Halter die Termine auf einen Blick erkennen können.
Fahrtenschreiber-Pflicht für leichte Nutzfahrzeuge im Grenzverkehr
Ab dem 1. Juli 2026 gilt die Tachographen-Pflicht in der EU auch für Transporter mit einer zulässigen Gesamtmasse zwischen 2,5 und 3,5 Tonnen. Dies gilt allerdings nur für grenzüberschreitende Einsätze. Neu ist der intelligente Tachograph (Gen2V2), der Grenzübertritte protokolliert. Ausnahmen gelten für rein nationale, nicht-kommerzielle Fahrten oder den klassischen Werkverkehr ohne Fahrertätigkeit als Hauptjob. Bisher waren diese Fahrzeuge von der Pflicht ausgenommen. Durch diese Reform wird eine Kontrolllücke geschlossen.
Achtung bei Reisen ins europäische Ausland
Österreich plant ein Gesetz, das es Städten erlaubt, Zufahrtsverbote per Kamera zu überwachen. Wichtig: Das soll auch für ausländische Kennzeichen gelten. Bei unberechtigter Einfahrt drohen Geldstrafen, und wer eine Lenkerauskunft nicht erteilt, riskiert eine Strafe von bis zu 2180 Euro. Es sind Beschilderung und Info-Zusatztafeln vorgesehen. Das bedeutet: Vor der Reise unbedingt die Beschilderung prüfen! Gegebenenfalls ist eine Zufahrtsberechtigung zu beantragen. Wichtig: Die Auskunftspflicht trifft den Halter, unabhängig davon, wer gefahren ist. Wer nicht reagiert, riskiert eine separate Verwaltungsstrafe.
Kroatien stellt die Autobahnmaut im Herbst 2026 auf ein digitales System um. Künftig nutzen Autofahrer eine E-Vignette oder eine Mautbox und zahlen streckenabhängig.
Deutschlandticket: 63 Euro pro Monat ab 1. Januar 2026
Bund und Länder haben den Preis für das Deutschlandticket auf 63 Euro festgelegt und dessen Finanzierung bis 2030 gesichert. Achtung: Wer sein Abonnement bei der Deutschen Bahn laufen hat, muss der Preisanpassung aktiv zustimmen. Sonst endete das Abo zum 31. Dezember 2025. Perspektivisch ist ein Index-Mechanismus für künftige Anpassungen vorgesehen.







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