Die EU-Kommission will Europa zum „ersten elektrifizierten Kontinent“ machen – und Elektroautos sollen ein zentraler Baustein dieses Vorhabens sein. Das geht aus dem neuen „Electrification Action Plan“ der EU hervor, der unter anderem vorsieht, dass künftig alle neuen E-Fahrzeuge bidirektional laden können müssen. Die Kommission will bis Ende 2027 einen konkreten Gesetzesvorschlag dazu vorlegen.
Der Aktionsplan zielt darauf ab, den Stromanteil am Endenergieverbrauch bis 2040 auf 46 Prozent zu heben. So will die EU auch die teure Abhängigkeit von fossilen Energien senken, die sich im Zuge des Iran-Kriegs deutlich verteuert haben. Erreicht die EU den Zielwert von 46 Prozent Stromanteil am Endenergieverbrauch, könnten die Importe fossiler Brennstoffe um 260 Milliarden Euro pro Jahr sinken, rechnet die Kommission vor.
Elektrische Pkw und leichte Nutzfahrzeuge sollen bei dem Vorhaben eine wichtige Doppelrolle einnehmen, indem sie als fahrbare Batterien genutzt werden: Mit dem verpflichtenden Einbau intelligenter, bidirektionaler Ladefunktionen könnten Millionen von Elektrofahrzeugen überschüssigen Wind- und Solarstrom zwischenspeichern und ihn in Phasen wieder abgeben, wenn wenig erneuerbare Energie verfügbar ist. Mit dieser Vehicle-to-Grid-Technologie (V2G) ließe sich die schwankende Verfügbarkeit von Strom aus erneuerbaren Quellen teilweise ausgleichen.
Teure bidirektionale Wallboxen: T&E fordert V2G-Pflicht auch auf Herstellerseite
Die Kommission will die Verpflichtung zu intelligenten, bidirektionalen Ladefähigkeiten in der EU-Typgenehmigung rechtlich verankern. Zudem sollen sogenannte Netzkodizes geschaffen werden, die es Fahrzeugen ermöglichen sollen, auf Signale aus dem Stromnetz entsprechend zu reagieren. Regulatorische „Sandboxes“, also rechtlich vereinfachte Testräume, sollen Mitgliedsstaaten Raum zur Durchführung von V2G-Pilotprojekten geben, so die Umwelt- und Verkehrsorganisation Transport & Environment (T&E) in einer Einordnung.
T&E begrüßt das EU-Vorhaben zwar überwiegend, fordert jedoch vereinzelte Ergänzungen: Die V2G-Pflicht müsse zwingend auch die Hardware im Fahrzeug umfassen. Konkret brauche jedes E-Auto ein bidirektionales Onboard-Ladegerät, um den Gleichstrom aus der Antriebsbatterie in netztauglichen Wechselstrom umzuwandeln – anderenfalls müssten die Fahrzeughalter die teure Technik über externe Wallboxen nachrüsten. T&E zufolge kostet eine einfache Wallbox ohne bidirektionale Funktionen lediglich 500 Euro, während bidirektionale Wallboxen mindestens 4000 Euro kosten.
Smart Meter und flexible Netzentgelte sollen Anreize zur Lastverschiebung setzen
Die EU-Kommission schlägt außerdem eine Reform der Strommarktverordnung vor: Netzbetreiber sollen demnach künftig nicht mehr nur in neue Leitungen investieren, sondern auch in sogenannte „Non-Wire“-Lösungen, also etwa Batteriespeicher und Flexibilitätsdienstleistungen, Digitalisierung und V2G-Technologien. Stromverbraucher, die ihren Strom zu günstigen Zeiten nutzen und teure Lastspitzen vermeiden, sollen dafür über flexible Netzentgelte belohnt werden.
Voraussetzung dafür ist die Erreichung der verbindlichen Smart-Meter-Ziele: Alle EU-Staaten müssen bis 2031 eine Abdeckung von 50 Prozent erreichen, bis 2034 sind mindestens 65 Prozent vorgesehen. Derzeit können Mitgliedstaaten die Einführung intelligenter Stromzähler umgehen, wenn im Rahmen einer Kosten-Nutzen-Analyse nachgewiesen wird, dass die Kosten den Nutzen übersteigen. Diese Ausnahmeregelung wird abgeschafft und gilt künftig nur noch oberhalb der 65-Prozent-Vorgabe. Deutschland steht damit vor einer gewaltigen Herausforderung, berichtet Heise: Hierzulande waren Mitte 2026 laut Bundesnetzagentur nur rund 5,5 Prozent der Haushalte mit einem Smart Meter ausgestattet.
Anreize zur Elektrifizierung auch für Schwerlast-, Schiffs- und Flugverkehr geplant
Der EU-Plan nimmt auch den Schwerlastverkehr in den Fokus: Eine für Ende 2026 angesetzte Überarbeitung der AFIR, einer EU-Verordnung für den verbindlichen Ausbau der Ladeinfrastruktur, den Aufbau von Lkw-Ladepunkten vorantreiben. Das Konzept soll um ein Finanzierungsinstrument ergänzt werden, das privates Kapital in den Aufbau öffentlich zugänglicher Ladeparks lenken soll. Bis 2040 sollen ausreichend Netzanschlüsse existieren, damit vier von zehn Lastwagen in der EU elektrisch fahren können.
Der Straßentransportverband IRU reagiert in einer Mitteilung zustimmend auf die Pläne. Als besonders hilfreich hebt IRU-Advocacy-Direktorin Raluca Marian hervor, dass die Kommission die Netzanschlüsse für „strategische Nutzer“ wie Transportunternehmen bevorzugt behandeln will, wenn die Netzkapazitäten knapp sind. Raluca verweist jedoch auch darauf, dass für den Straßenverkehr bereits strenge CO2-Vorgaben gelten – nun komme es vor allem auf die finanziellen und praktischen Anreize an, die gerade kleinere Betriebe bräuchten, um den Umstieg zu stemmen. Im Bereich Schifffahrt will die EU auf Landstromanschlüsse in Häfen setzen, für die Luftfahrt ist ein Pilotprogramm für elektrisches Fliegen nach dem Muster der norwegischen „Test Arena“ vorgesehen.
Der Aktionsplan ist bislang lediglich eine Art Absichtserklärung – die erforderlichen Gesetzentwürfe, gerade für die Einführung der V2G-Pflicht, stehen noch aus. T&E verweist in seiner Einordnung auf den Widerspruch, dass der Plan die Elektrifizierung des Verkehrsbereichs forcieren wolle, während in den parallel laufenden Verhandlungen zum „Automotive Package“ eine Aufweichung der Klimaziele für Neuwagen diskutiert wird. Beides zugleich zu verfolgen, sende widersprüchliche Signale an die Hersteller, Investoren und Käufer.
Quellen: Transport & Environment – What the Electrification Action Plan means for transport / International Road Transport Union – Pressemitteilung vom 17. Juli 2026 / Heise – EU-Elektrifizierungsplan mit Vorschlag für V2G-Pflicht für neue E-Autos








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