Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) ist mit ihren Klimaklagen gegen BMW und Mercedes-Benz vor dem Bundesgerichtshof (BGH) gescheitert, wie das Handelsblatt berichtet. Der Verein wollte erreichen, dass beiden Automobilherstellern der Verkauf von Neuwagen mit Verbrennungsmotor ab November 2030 untersagt wird. Bereits in den Vorinstanzen in München und Stuttgart blieben die Klagen erfolglos. Nun wies auch der BGH als letzte Instanz die Revisionen zurück.
Im Kern ging es um die Frage, ob Unternehmen auch jenseits staatlicher Vorschriften durch Zivilgerichte zu konkreten Klimaschutzmaßnahmen verpflichtet werden können. Drei Geschäftsführer der DUH hatten sich dabei auf ihr im Grundgesetz verankertes allgemeines Persönlichkeitsrecht berufen. Ihre Argumentation: BMW und Mercedes verbrauchten einen zu großen Anteil des nationalen und globalen CO2-Budgets, wodurch der politische Handlungsspielraum schrumpfe. Später notwendige, weitreichende Reduktionsmaßnahmen würden dann ihre Freiheitsrechte einschränken.
Diese Logik lehnte sich an den viel beachteten Klimaschutz-Beschluss des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2021 an. Damals hatte Karlsruhe entschieden, dass das Klimaschutzgesetz des Bundes in seiner damaligen Form nicht weit genug griff, und den Gesetzgeber zu Nachbesserungen verpflichtet. Die Begründung lautete, hohe Emissionsminderungslasten würden unumkehrbar auf Zeiträume nach 2030 verschoben und verletzten damit die Freiheitsrechte der zum Teil sehr jungen Kläger:innen.
Ein entscheidender Unterschied trennt jedoch beide Verfahren. Während sich der Beschluss von 2021 an den Staat richtete, zielte die aktuelle Klage auf privatwirtschaftliche Großemittenten. Genau hier setzte der sechste Zivilsenat des BGH an. Privatpersonen könnten die erhobenen Forderungen nicht gegen Kraftfahrzeughersteller durchsetzen, erklärte der Vorsitzende Richter Stephan Seiters. Durch das Handeln der Unternehmen sei das allgemeine Persönlichkeitsrecht der Kläger:innen nicht beeinträchtigt.
Klimaziele gehören in den Plenarsaal
Seiters führte weiter aus, dass ein Restbudget an zugelassenen CO2-Emissionen bislang deutschlandweit gelte und sich weder auf einzelne Bundesländer noch auf den Verkehrssektor oder gar einzelne Unternehmen beziehe. Diese Zuordnung zu regeln sei Sache der Politik. Gegen womöglich zu hohe Emissionsmengen könne dann Verfassungsbeschwerde erhoben werden.
Beide Automobilhersteller hatten bereits nach der mündlichen Verhandlung vor drei Wochen eine ähnliche Linie vertreten. Mercedes erklärte, gesetzliche Vorgaben zu Klimazielen seien Aufgabe des Gesetzgebers, nicht der Rechtsprechung. Auch ein BMW-Sprecher betonte, die Auseinandersetzung über den Weg zur Erreichung der Klimaziele müsse im Plenarsaal geführt werden, nicht im Gerichtssaal.
DUH-Bundesgeschäftsführerin Barbara Metz kündigte unterdessen an, das Urteil werde geprüft. Anschließend entscheide der Verein, ob er vor das Bundesverfassungsgericht ziehe. Mit einem solchen Schritt würde die DUH erneut auf die Ebene wechseln, auf der 2021 der Klimaschutz-Beschluss seinen Ausgang genommen hatte.
Quelle: Handelsblatt – Klimaklagen gegen BMW und Mercedes scheitern am BGH








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