BGH weist Klimaklagen der DUH gegen BMW und Mercedes ab

BGH weist Klimaklagen der DUH gegen BMW und Mercedes ab
Copyright:

nitpicker / Shutterstock.com

Sebastian Henßler
Sebastian Henßler
  —  Lesedauer 2 min

Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) ist mit ihren Klimaklagen gegen BMW und Mercedes-Benz vor dem Bundesgerichtshof (BGH) gescheitert, wie das Handelsblatt berichtet. Der Verein wollte erreichen, dass beiden Automobilherstellern der Verkauf von Neuwagen mit Verbrennungsmotor ab November 2030 untersagt wird. Bereits in den Vorinstanzen in München und Stuttgart blieben die Klagen erfolglos. Nun wies auch der BGH als letzte Instanz die Revisionen zurück.

Im Kern ging es um die Frage, ob Unternehmen auch jenseits staatlicher Vorschriften durch Zivilgerichte zu konkreten Klimaschutzmaßnahmen verpflichtet werden können. Drei Geschäftsführer der DUH hatten sich dabei auf ihr im Grundgesetz verankertes allgemeines Persönlichkeitsrecht berufen. Ihre Argumentation: BMW und Mercedes verbrauchten einen zu großen Anteil des nationalen und globalen CO2-Budgets, wodurch der politische Handlungsspielraum schrumpfe. Später notwendige, weitreichende Reduktionsmaßnahmen würden dann ihre Freiheitsrechte einschränken.

Diese Logik lehnte sich an den viel beachteten Klimaschutz-Beschluss des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2021 an. Damals hatte Karlsruhe entschieden, dass das Klimaschutzgesetz des Bundes in seiner damaligen Form nicht weit genug griff, und den Gesetzgeber zu Nachbesserungen verpflichtet. Die Begründung lautete, hohe Emissionsminderungslasten würden unumkehrbar auf Zeiträume nach 2030 verschoben und verletzten damit die Freiheitsrechte der zum Teil sehr jungen Kläger:innen.

Ein entscheidender Unterschied trennt jedoch beide Verfahren. Während sich der Beschluss von 2021 an den Staat richtete, zielte die aktuelle Klage auf privatwirtschaftliche Großemittenten. Genau hier setzte der sechste Zivilsenat des BGH an. Privatpersonen könnten die erhobenen Forderungen nicht gegen Kraftfahrzeughersteller durchsetzen, erklärte der Vorsitzende Richter Stephan Seiters. Durch das Handeln der Unternehmen sei das allgemeine Persönlichkeitsrecht der Kläger:innen nicht beeinträchtigt.

Klimaziele gehören in den Plenarsaal

Seiters führte weiter aus, dass ein Restbudget an zugelassenen CO2-Emissionen bislang deutschlandweit gelte und sich weder auf einzelne Bundesländer noch auf den Verkehrssektor oder gar einzelne Unternehmen beziehe. Diese Zuordnung zu regeln sei Sache der Politik. Gegen womöglich zu hohe Emissionsmengen könne dann Verfassungsbeschwerde erhoben werden.

Beide Automobilhersteller hatten bereits nach der mündlichen Verhandlung vor drei Wochen eine ähnliche Linie vertreten. Mercedes erklärte, gesetzliche Vorgaben zu Klimazielen seien Aufgabe des Gesetzgebers, nicht der Rechtsprechung. Auch ein BMW-Sprecher betonte, die Auseinandersetzung über den Weg zur Erreichung der Klimaziele müsse im Plenarsaal geführt werden, nicht im Gerichtssaal.

DUH-Bundesgeschäftsführerin Barbara Metz kündigte unterdessen an, das Urteil werde geprüft. Anschließend entscheide der Verein, ob er vor das Bundesverfassungsgericht ziehe. Mit einem solchen Schritt würde die DUH erneut auf die Ebene wechseln, auf der 2021 der Klimaschutz-Beschluss seinen Ausgang genommen hatte.

Quelle: Handelsblatt – Klimaklagen gegen BMW und Mercedes scheitern am BGH

worthy pixel img

Dir gefällt Elektroauto-News?

Mache uns zu deiner bevorzugten Quelle bei Google. Dadurch werden dir unsere neuesten Artikel und Testberichte in deiner Google-Suche häufiger angezeigt.

Google Preferred Badge - Elektroauto-News
Kostenlos & jederzeit in deinen Google-Einstellungen änderbar.
Sebastian Henßler

Sebastian Henßler

Sebastian Henßler hat Elektroauto-News.net im Juni 2016 übernommen und veröffentlicht seitdem interessante Nachrichten und Hintergrundberichte rund um die Elektromobilität. Vor allem stehen hierbei batterieelektrische PKW im Fokus, aber auch andere alternative Antriebe werden betrachtet.

Artikel teilen:

Wird geladen...

Weiteres in BMW Elektroautos

Sanktionen für Plug-in-Hybrid-Fahrer, die nicht laden?

Sanktionen für Plug-in-Hybrid-Fahrer, die nicht laden?

Daniel Krenzer  —  

BMW-Aufsichtsrat Nicolas Peter spricht in einem lebhaften Interview über die Zukunft des Verbrenners und typisch deutschen Pessimismus.

BMW: Dank E-Autos mit Rekord bei Auftragseingängen

BMW: Dank E-Autos mit Rekord bei Auftragseingängen

Michael Neißendorfer  —  

Zum Marktstart ihrer Neuen Klasse fährt die BMW Group mit soliden finanziellen Kennzahlen vor – und feiert einen Rekord bei den Bestelleingängen.

BMW M3: Elektro und Benziner kommen zu ähnlichem Preis

BMW M3: Elektro und Benziner kommen zu ähnlichem Preis

Laura Horst  —  

BMW bringt im nächsten Jahr seine erste vollelektrische Variante des M3 auf den Markt und bietet parallel eine überarbeitete Verbrennerversion an.

EPA-Dokument enthüllt BMW iX5 mit XXL-Akku

EPA-Dokument enthüllt BMW iX5 mit XXL-Akku

Sebastian Henßler  —  

Ein aktueller Antrag bei der US-Umweltbehörde EPA offenbart die Eckdaten des kommenden BMW iX5 60 xDrive: 148 kWh Akku und 424 Kilowatt Leistung an Bord.

BMW liegt bei Elektroautos vor den deutschen Kontrahenten

BMW liegt bei Elektroautos vor den deutschen Kontrahenten

Laura Horst  —  

Der BMW-Chef Oliver Zipse warnte lange Zeit davor, zu stark auf Elektroautos zu setzen. Heute verkauft BMW mehr Elektroautos als seine deutschen Konkurrenten.

BMW: Neue E-Autos nach einem Jahr CO₂-ärmer als Verbrenner

BMW: Neue E-Autos nach einem Jahr CO₂-ärmer als Verbrenner

Daniel Krenzer  —  

Ein BMW-Verantwortlicher betont jedoch, dass es bei Nachhaltigkeit um weit mehr geht als um den Ausstoß klimaschädlicher Gase.

BMW i7 ohne 800 Volt – aber mit 720 km Reichweite

BMW i7 ohne 800 Volt – aber mit 720 km Reichweite

Stefan Grundhoff  —  

Das Update des BMW i7 kommt mit 112-kW-Akku, bis zu 720 Kilometern Reichweite und 250 kW Ladeleistung – die Mercedes S-Klasse bleibt der einzige direkte Rivale.