Die Ladeinfrastruktur-Förderung in Bayern kehrt zurück – und das mit deutlich flexiblerem Ansatz als bislang. Nachdem frühere Programme zeitweise ausgelaufen waren, startet der Freistaat eine neue Förderrichtlinie für Ladeinfrastruktur, die bis 2029 gelten soll. Der erste Förderaufruf für öffentlich zugängliche Elektroauto-Ladepunkte läuft vom 6. Juli bis zum 17. Juli.
Damit setzt Bayern seine bereits 2017 gestartete Unterstützung für den Ausbau der Ladeinfrastruktur in einer Phase fort, in der die Elektromobilität trotz politischer Debatten und schwankender Förderkulissen beim Fahrzeugabsatz weiter zulegt. Laut Bayern Innovativ soll die neue Richtlinie bewusst offener gestaltet werden, um auf aktuelle Entwicklungen am Markt reagieren zu können. Künftig können je nach Förderaufruf sowohl öffentlich zugängliche als auch nicht öffentliche Ladepunkte gefördert werden, ebenso Neubauten wie Modernisierungen bestehender Standorte.
Besonders relevant für Betreiber: Die Förderung erfolgt nicht dauerhaft über ein offenes Antragsverfahren, sondern über einzelne Förderaufrufe mit klar definierten Budgets und Zielen. Pro Jahr sind laut Freistaat in der Regel zwei Aufrufe geplant. Für Ende 2026 wird bereits ein weiterer Aufruf für Ladeinfrastruktur im Straßengüterverkehr in Aussicht gestellt. Private Wallboxen sollen dagegen vorerst nicht Teil der neuen bayerischen Förderung sein.
Öffentliche Ladepunkte zunächst im Vordergrund
Im Mittelpunkt des ersten Förderfensters steht öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur für Elektroautos. Förderfähig sind unter anderem die Ladehardware selbst, Netzanschlüsse, Lastmanagement, Installation sowie ergänzende Maßnahmen rund um den Ladepunkt. Bereits in früheren Programmen hatte Bayern vergleichsweise umfassend gefördert. So wurden laut Bayern Innovativ seit 2017 Zuwendungsbescheide für mehr als 7000 öffentliche Ladepunkte mit einer Gesamtsumme von rund 35 Millionen Euro verschickt.
Konkrete Förderhöhen nennt Bayern im aktuellen Förderaufruf bislang nur teilweise – das System bleibt bewusst flexibel. Klar ist aber: Die Zuschüsse können durchaus erheblich ausfallen. Laut dem offiziellen BayernPortal liegt die Förderung grundsätzlich bei bis zu 60 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten. Das gilt sowohl für Ladepunkte selbst als auch für den Netzanschluss. Zusätzlich können Bonuskriterien die Förderquote nochmals um bis zu zehn Prozentpunkte erhöhen. Die Höhe der Förderung soll dabei je nach Förderaufruf unterschiedlich ausgestaltet werden.
Bastian Ritter, Projektmanager bei Bayern Innovativ, hatte in einem früheren Interview betont, dass die Antragstellung bewusst niedrigschwellig gehalten werde. „Grundsätzlich kann jeder einen Antrag stellen“, erklärte Ritter damals mit Blick auf Kommunen, Stadtwerke, Unternehmen oder auch Privatpersonen mit öffentlich zugänglichen Standorten. Gleichzeitig verwies er darauf, dass die eigentlichen Herausforderungen oft weniger in der Förderung selbst als vielmehr bei Genehmigungen, Netzanschlüssen und Bauprozessen liegen.
Für Betreiber dürfte zudem wichtig sein, dass die Vergabe laut Bayern Innovativ nicht im klassischen Windhundverfahren erfolgt. Stattdessen sollen die Projekte anhand definierter Auswahlkriterien bewertet werden. Voraussetzung bleibt unter anderem ein Standort in Bayern, ein noch nicht begonnener Maßnahmenstart sowie die Umsetzung durch Fachpersonal.
Quelle: Bayern Innovativ – Veröffentlichungen im Juni 2026








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