Tesla offen für Zusammenarbeit im Bereich Software, Antriebsstränge und Batterien

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Sebastian Henßler
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  —  Lesedauer 2 min

Bereits im Mai 2019 wurde bekannt, dass Fiat Chrysler rund 1,8 Milliarden Euro an Tesla zahlen wird, um die CO2-Ziele zu erreichen und hohe Geldbußen in den USA und Europa zu vermeiden. Von dieser Vereinbarung profitierte Tesla erstmalig im ersten Quartal 2020. Erneut im zweiten Quartal 2020. Des Weiteren habe der CO2-Deal mit Tesla dazu beigetragen, dass die FCA-Marken Alfa Romeo und Maserati weiter existieren können. Bereits damals wurde bekannt, dass man auch auf anderem Gebiet enger zusammenarbeiten könnte.

Erst im November 2019 gab Mick Manley, CEO von Fiat Chrysler zu verstehen, dass Tesla sehr wohl Batterien und Antriebsstränge für zukünftige Fiat-Chrysler-Elektroautos liefern könnte. Auch Elon Musk, CEO von Tesla, griff diese Art der Zusammenarbeit mit anderen Autoherstellern erneut auf und gab zu verstehen, dass man in den Bereichen Software, Antriebsstränge und Batterien durchaus zueinander finden könnte.

Hebert Diess, Vorstandsvorsitzender von Volkswagen, gab erst vor kurzem zu verstehen, dass das Unternehmen das, was er intern den „Tesla-Nachholplan“ nannte, umsetzt, um die Software-Lücke zwischen dem deutschen Automobilhersteller und Tesla zu schließen. Nun sagte Tesla-Chef Elon Musk, dass man bereit sei, zu helfen. Als Antwort auf diese jüngsten Kommentare schrieb Musk auf Twitter:

„Tesla ist offen für die Lizenzierung von Software und die Lieferung von Antriebssträngen und Batterien. Wir versuchen nur, nachhaltige Energie zu beschleunigen, nicht Konkurrenten zu vernichten!“

Musk öffnete sich sogar der Option den Tesla Autopilot zu lizenzieren, obwohl er in der Vergangenheit gesagt hatte, dass dies schwierig zu implementieren sei. Bereits 2014 kündigte Musk an, dass Tesla seine Patente „Open Source“ zur Verfügung stellt, um anderen Autoherstellern zu helfen, die Entwicklung von Elektrofahrzeugen zu beschleunigen. Hierfür bekam der Tesla-CEO allerdings massive Kritik, da es im eigentlichen Sinne kein „Open Source“ war, sondern Tesla nur „versprochen“ habe, kein Unternehmen zu verklagen, das seine patentierte Technologie „in gutem Glauben“ einsetzt.

Der Unterschied führte dazu, dass nicht viele Unternehmen Teslas patentierte Technologie tatsächlich nutzen. Das einzige Unternehmen, das offen zugab, Teslas patentierte Technologie zu verwenden, ist der chinesische Autohersteller Xpeng, den Tesla schließlich tatsächlich verklagte – allerdings nicht wegen der Verwendung der patentierten Technologie, sondern wegen des angeblichen Diebstahls des Autopilot-Quellcodes.

Quelle: electrek.co – Elon Musk: Tesla is open to supply software, powertrains & batteries to other automakers

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Sebastian Henßler

Sebastian Henßler

Sebastian Henßler hat Elektroauto-News.net im Juni 2016 übernommen und veröffentlicht seitdem interessante Nachrichten und Hintergrundberichte rund um die Elektromobilität. Vor allem stehen hierbei batterieelektrische PKW im Fokus, aber auch andere alternative Antriebe werden betrachtet.

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Alex:

Wenn man von den Klapperkisten rund um den modernen E-Antrieb absieht sicher.

Hiker:

Es ist schon fast manisch wie bei Tesla dauernd versucht wird das Haar in der Suppe zu suchen. Ich glaube die könnten all ihr Wissen gratis zur Verfügung stellen oder noch besser obendrauf noch dafür bezahlen, es gäbe sicher einen Grund zu meckern. Anstatt sich sachlich um die Anliegen der Elektromobilität einzusetzen werden EM Geldgier und Manipulationsversuche vorgeworfen.

Didier Gross:

Ziemlich kluger Schachzug von Musk!
Die Vorteile für ihn liegen auf der Hand:
1. Seine Software wird quasi branchenweit standardisiert.
2. Kontinuierlicher Geldzufluß durch die Lizenzeinnahmen. Dadurch geringere Kosten bei der Software-Weiterentwicklung.
3. Wettbewerb wird in der Entwicklung behindert, da alles schon funktionsfähig zur Verfügung steht.
Das würde insbesondere für die deutschen Nachzügler interessant, weil schnell eine bewährte Lösung der akuten Software-Probleme zur Verfügung stehen würde.
Wer sich einmal für eine Software entschieden hat wird mehr oder weniger dauerhaft gebunden.
Wenn Musk die Software quasi ‚umsonst‘ zur Verfügung stellen und nur herstellerspezifische Änderungen berechnen würde könnte kaum ein Entwicklungschef des Wettbewerbs sich mit dem Wunsch nach einer eigenen Softwareentwicklung durchsetzen.
Vorteil für die Kunden: Tendenziell sinkende Preise durch Standardisierung.

EinEVIngenieur:

2015 erst hat Daimler den Plan fallen gelassen keine Tesla Plattformen für seine EQ Modelle zu nutzen (allen voran elektr. S-klasse auf Model S basis). Die elektrische B klasse hatte Batteriemodule und eine elektrische Maschine von Tesla. Mehr als ein namhafter Autohersteller hielt zwischenzeitlich Anteile an Tesla. Blinker- und Gangwahlhebel im Model S sind bis heute „last Gen“ Daimler Baukastenteile… Die Liste der Überschneidungen ist lang. Der Markenkult und die Markenidentität wird lediglich für den Kunden gepflegt, untereinander ist das bei den Autokonzernen kein bisschen ausgeprägt, da geht es allein ums Geld verdienen. Synergien werden gern genutzt…

Harry:

“Zusammenarbeit“ ist nicht das richtige Wort, wenn einer dem anderen etwas lizenziert.

Tobi:

Ein Mercedes oder Audi made by Tesla. Warum nicht. Besser als das was heute geplant ist wär das allemal.

Eric:

Zu Fiat , das sagen hat ab nächstem Jahr der Peugeot Chef , deshalb keine nennenswerten Zusammenarbeit mit Tesla . Die 1,8 Milliarden waren schon Zuviel

Olaf Krause:

“Tesla ist offen für die Lizenzierung von Software und die Lieferung von Antriebssträngen und Batterien.“ bedeutet nicht, dass komplette Fahrzeuge oder Teile davon ungestraft kopiert und verkauft werden dürfen. Die Ausführung der Lizenzen regelt den Umfang der erlaubten Nutzung. Dies ist eine Vertragsform, deren Einhaltung auch eingeklagt werden darf.
Auch OpenSource unterliegt bestimmten Lizenzbedingungen. Der Lizenzgeber muss in seinem Lizenzangebot öffentlich die Lizenzart bekanntgeben.
In dem Bestreben, „nachhaltige Energie zu beschleunigen, nicht Konkurrenten zu vernichten!” sollte zwar der Lizenzgeber eine möglichst weit gefasste Lizenz vergeben, doch Dieses steht in seinem Ermessen.

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