Nach einem Urteil des Oberlandesgericht München darf der Karolino von Artega nicht mehr beworben werden. Ein Besuch der IAA 2019 sollte somit ausscheiden. So zumindest die Theorie, denn der Karo von Artega war eben doch auf der IAA zu sehen. Was nun durchaus zu ernsthaften Konsequenzen für Artega führen kann
Karo statt Karolino und ein Auftritt als ein Microlino mit nostalgischen Elementen. Offensichtlicher geht es kaum. Und dennoch hat Artega-Geschäftführer Frers nur ein wenig an der Optik des Wagens gearbeitet, um ihn dennoch auf der IAA vorzustellen: Viel Chrom, einfach wirkende Außenspiegel, ein Pseudo-Grill und normale Scheinwerfer statt LED-Leuchten. Seine Wurzeln konnte die Microlino-Kopie dennoch nicht verbergen. Mehr Details zur bisherigen E-Auto-Fehde findest du in diesem Artikel auf unserem Portal.
Laut Merlin Ouboter hat das Oberlandesgericht München am 22. August im Verfahren 29 W 866/19 entschieden, dass es Artega und Frers verboten ist, den “umgelabelten” Microlino als Karolino zu präsentieren. Mittlerweile gibt es eine zweite einstweilige Verfügung gegen den Artega Karo.
„Wie bereits beim Karolino, der aufgrund einer identischen Nachahmung von Oberlandesgericht in München verboten wurde, wird nun auch der Artega Karo vom Landesgericht in München mittels einer einstweiligen Verfügung verboten“, so Merlin Ouboter, CMO von Microlino im firmeneigenen Blog.
Zurzeit wird noch geprüft ob das Ordnungsgeld von 250.000 Euro gegen Artega verhängt wird, da trotz der ersten einstweiligen Verfügung eine Kopie des Stadtflitzers mit dem neuen Namen Karo an der IAA ausgestellt wurde. Eine Strafe die Frers und sein Unternehmen durchaus eine Weile ausbremsen könnte.
Quelle: Microlino – Artega erhält Verbot für Karo