Wer als Familie die staatliche E-Auto-Prämie beantragen möchte, kann sein Einkommen nicht zusätzlich über die Kinderfreibeträge nach unten rechnen. Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) hat auf Nachfrage der Mediengruppe Bayern klargestellt, dass für die Förderung allein der Wert zählt, den das Finanzamt im Steuerbescheid festgesetzt hat. Damit räumt die Behörde mit einer Annahme auf, die unter Eltern verbreitet ist. Kinder spielen bei der Prämie dennoch eine wichtige Rolle, allerdings über einen anderen Mechanismus.
“Maßgeblich für die E-Auto-Förderung ist das jeweils im Einkommensteuerbescheid des Finanzamtes ausgewiesene zu versteuernde Einkommen (zvE) im Sinne des § 2 Absatz 5 Satz 1 Einkommensteuergesetz”, erklärt ein Sprecher des BAFA. Daraus ergibt sich für ihn eine eindeutige Konsequenz: “Die Kinderfreibeträge werden im Förderverfahren daher nicht nochmals gesondert vom ausgewiesenen zu versteuernden Einkommen abgezogen.” Eine weitere Entlastung über die Kinder ist bei dieser Berechnung somit nicht vorgesehen. Für Antragsteller:innen bedeutet das: Ausschlaggebend ist der Betrag, der schwarz auf weiß im aktuellen Bescheid steht, und keine nachträglich selbst ermittelte Größe.
Der Ursprung des Missverständnisses liegt im Steuerrecht. Im Rahmen der sogenannten Günstigerprüfung ermittelt das Finanzamt, ob für eine Familie die Freibeträge für Kinder oder das Kindergeld steuerlich vorteilhafter sind. Bei der Kirchensteuer und der Arbeitnehmer-Sparzulage werden die Kinderfreibeträge allerdings häufig zusätzlich abgezogen, auch wenn die Prüfung zugunsten des Kindergelds ausgefallen ist. Einen entsprechenden Hinweis finden viele Steuerpflichtige in ihrem Bescheid.
Naheliegend schien vielen Eltern daher, dass dieselbe Logik auch bei der Förderung eines Elektroautos greift. Für die Prämie gilt sie jedoch nicht, wie die Auskunft der Behörde zeigt. Der indirekte Vorteil, den Kinderfreibeträge in anderen Bereichen bringen können, lässt sich auf das Förderverfahren nicht übertragen.
Wie Kinder die Einkommensgrenze nach oben verschieben
Davon zu trennen ist die Berücksichtigung von Kindern nach der Förderrichtlinie selbst. Grundsätzlich liegt die Einkommensgrenze für eine Förderberechtigung bei 80.000 Euro. Für jedes förderrelevante Kind erhöht sie sich um 5000 Euro, höchstens jedoch auf 90.000 Euro. Ein Haushalt mit einem Kind darf demnach bis zu 85.000 Euro versteuern, bei zwei oder mehr Kindern liegt die Obergrenze bei 90.000 Euro.
Innerhalb dieses Rahmens staffelt sich die Höhe des Zuschusses nach dem Einkommen. Wer mit seinem Einkommen unterhalb der jeweiligen Grenze liegt, erhält die Basisförderung von 3000 Euro. Sie gilt für den Kauf eines neuen E-Autos ebenso wie für einen Leasingvertrag über einen Neuwagen. Haushalte mit einem zu versteuernden Jahreseinkommen von höchstens 60.000 Euro erhalten 4000 Euro. Liegt das Einkommen bei maximal 45.000 Euro, steigt der Betrag auf 5000 Euro.
Zusätzlich wirkt sich jedes Kind direkt auf die Fördersumme aus. Pro Kind kommen 500 Euro hinzu, insgesamt ist dieser Aufschlag aber auf 1000 Euro begrenzt. Familien mit zwei oder mehr Kindern in der untersten Einkommensstufe können so bis zu 6000 Euro für ein neues Elektroauto erhalten. Wer Kinder hat, profitiert folglich gleich zweifach: von höheren Einkommensgrenzen und von gestaffelten Förderbeträgen.
Entsprechend groß ist das Interesse an der Prämie in dieser Gruppe, zumal Familien häufig leichter die höchste Förderstufe erreichen. Insgesamt lagen nach Angaben aus dem August bereits mehr als 100.000 Anträge vor. Ausgeschlossen von der Förderung bleiben gebrauchte Elektroautos. Sie können je nach persönlicher Konstellation dennoch eine interessante Alternative darstellen, eine staatliche Unterstützung gibt es für sie im Rahmen der Prämie allerdings nicht.
Quelle: inFranken.de – E-Auto-Prämie: Kinderfreibetrag vom Einkommen abziehen? Das gilt








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