E-Auto-Förderung: Anträge sind ab Dienstag möglich

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Daniel Krenzer
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  —  Lesedauer 3 min

Wer seit dem 1. Januar ein neues Elektroauto gekauft oder geleast hat und bestimmte Einkommensgrenzen nicht überschreitet, der kann ab Dienstag seinen Antrag auf Förderung offiziell einreichen. Damit startet die neue staatliche E-Auto-Förderung 2026 nun auch praktisch – und sie unterscheidet sich in mehreren Punkten deutlich vom früheren Umweltbonus. Im Mittelpunkt stehen diesmal vor allem private Haushalte mit kleinen und mittleren Einkommen sowie Familien mit Kindern.

Beantragt wird die Förderung über das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle, kurz BAFA. Förderfähig sind ausschließlich erstmals in Deutschland zugelassene Neuwagen der Fahrzeugklasse M1. Dazu zählen vor allem reine Elektroautos, allerdings auch bestimmte Plug-in-Hybride sowie sogenannte Range-Extender-Fahrzeuge, nicht aber Elektro-Leichtfahrzeuge. Auch Gebrauchtwagen gehen leer aus, was angesichts der Sorge von noch schwierigeren Bedingungen beim Verkauf von gebrauchten E-Autos sowie sinkenden Restwerten für Kritik sorgte.

Die wohl wichtigste Neuerung: Entscheidend ist nicht mehr der Listenpreis des Fahrzeugs, sondern das zu versteuernde Haushaltsjahreseinkommen. Grundsätzlich förderfähig sind Haushalte mit bis zu 80.000 Euro zu versteuerndem Einkommen. Für Kinder unter 18 Jahren steigt diese Grenze um jeweils 5000 Euro, maximal jedoch auf 90.000 Euro bei zwei oder mehr Kindern. Maßgeblich ist dabei der Durchschnitt der beiden aktuellsten Steuerbescheide. Bei Paaren oder eheähnlichen Gemeinschaften wird das Einkommen beider Partner zusammengerechnet.

Gestaffelte Förderhöhe nach Einkommen und Kinderzahl

Auch bei der Förderhöhe setzt die Bundesregierung auf eine soziale Staffelung. Reine Elektroautos werden mit mindestens 3000 Euro gefördert. Haushalte mit geringerem Einkommen erhalten zusätzliche Zuschläge: Unter 60.000 Euro zu versteuerndem Haushaltseinkommen steigt die Förderung um 1000 Euro, unter 45.000 Euro nochmals um weitere 1000 Euro. Hinzu kommen jeweils 500 Euro pro Kind für maximal zwei Kinder. Dadurch sind für Elektroautos  Zuschüsse von bis zu 6000 Euro möglich. Plug-in-Hybride und Range-Extender werden mit niedrigeren Summen bedacht, maximal sind dort 4500 Euro vorgesehen.

Die Staffelung sorgt zugleich dafür, dass sich bereits kleine Einkommensunterschiede deutlich auf die Fördersumme auswirken können. Wer knapp unter einer Einkommensgrenze liegt, erhält teils 1000 Euro mehr Zuschuss als Haushalte knapp darüber. Entsprechend dürfte für viele Interessenten ein genauer Blick in den Steuerbescheid besonders wichtig werden.

Förderfähig ist zudem nicht nur der Kauf, sondern auch das Leasing eines neuen Elektroautos. Voraussetzung ist allerdings, dass das Fahrzeug auf den Antragsteller zugelassen wird und mindestens 36 Monate im Besitz beziehungsweise im Leasing verbleibt. Diese vergleichsweise lange Mindesthaltedauer zählt ebenfalls zu den großen Änderungen gegenüber dem früheren Umweltbonus.

Antrag nur digital möglich

Der Antrag selbst soll vollständig digital erfolgen. Voraussetzung dafür ist unter anderem eine BundID zur Identifikation. Neben den Steuerbescheiden werden unter anderem Zulassungsnachweise benötigt. Die Förderung gilt rückwirkend für Fahrzeuge, die seit dem 1. Januar 2026 erstmals zugelassen wurden. Wer also bereits Anfang des Jahres ein Elektroauto angeschafft hat, kann den Antrag nun nachträglich stellen.

Mit dem Neustart der Förderung versucht die Bundesregierung zugleich, den im vergangenen Jahr schwächelnden Elektroauto-Markt wieder anzukurbeln, was mit Blick auf die Neuzulassungen in diesem Jahr bereits erste Früchte tragen könnte – auch wenn teils diskutiert wird, ob eine solche Förderung überhaupt sinnvoll und notwendig ist oder ohnehin von den Herstellern eingepreist wird. Der erste Eindruck war jedoch, dass die Hersteller eher noch zusätzliche Sonderkonditionen anbieten, um möglichst viele der förderwilligen Kunden abzugreifen und auch die davon nicht förderfähige Kunden zu einem Kauf oder Leasing zu bewegen – oder zumindest bestehende Rabattaktionen im Gegenzug nicht eindampften.

Anders als frühere Förderprogramme richtet sich das neue Modell deutlich gezielter an Privatpersonen und verzichtet vollständig auf Zuschüsse für Unternehmen. Ob die neue soziale Staffelung tatsächlich zu mehr Elektroauto-Zulassungen führt, dürfte sich in den kommenden Monaten verstärkt zeigen.

Quelle: Heise – Staatliche Förderung für E-Autos startet am Dienstag; BMUKN – Fragen und Antworten zur E-Auto-Förderung

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Daniel Krenzer

Daniel Krenzer ist als studierter Verkehrsgeograf und gelernter Redakteur seit mehr als zehn Jahren auch als journalistischer Autotester mit Fokus auf alternative Antriebe aktiv und hat sich zudem 2022 zum IHK-zertifizierten Berater für E-Mobilität und alternative Antriebe ausbilden lassen.

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