Anlässlich des vor wenigen Tagen veröffentlichten Papiers zur Optimierung des elektrischen Nutzungsgrades von Plug-in-Hybriden durch die Nationale Plattform Zukunft der Mobilität (NPM) erklärt Ernst-Christoph Stolper, Vertreter des BUND in der Arbeitsgruppe Klimaschutz im Verkehr der NPM, dass „die Handlungsempfehlungen der Nationalen Plattform Zukunft der Mobilität zur Stärkung der elektrischen Nutzung von Plug-in-Hybriden nicht ausreichen und den Verfechtern des Verbrennungsmotors in der Autoindustrie in die Hände spielen“.
Plug-in-Hybride werden demnach von den Herstellern genutzt, um vor allem schwere Fahrzeuge mit Verbrennungsmotor durch Einbau eines zusätzlichen Elektromotors und einer relativ kleinen Batterie „auf dem Papier klimafreundlicher erscheinen zu lassen, als sie es im realen Betrieb sind“, so Stolper über die Teilzeitstromer. Kürzlich hat eine Studie des International Council on Clean Transportation (ICCT) und Fraunhofer ISI gezeigt, dass die realen Verbrauchswerte solcher Fahrzeuge erheblich von den offiziellen Verbrauchs- und CO2-Angaben abweichen. Bei Dienstwagen – einem beliebten Absatzmarkt für Plug-in-Hybrid-Fahrzeuge – werden aktuell nur 18 Prozent der gefahrenen Kilometer elektrisch zurückgelegt.
Stolper kritisiert, dass nun ein erneutes Monitoring wieder alles verzögern werde, anstatt die Förderung von Plug-in-Hybriden an die Bedingung eines Nachweises über den elektrischen Fahranteil zu knüpfen. „Es bleibt aber keine Zeit mehr, für den Klimaschutz muss jetzt gehandelt werden“, so Stolpers Aufuf: Eine Förderung von Plug-in-Hybriden sei „bestenfalls noch auf der Grundlage eines Nachweises akzeptabel, dass diese Fahrzeuge mindestens 70 bis 80 Prozent ihrer Kilometerleistung elektrisch gefahren wurden“. Ein gutes Kontroll-Instrument hierfür sei „die Nutzung der fahrzeugspezifischen Daten, die für alle neu zugelassenen Pkw ab kommendem Jahr über ein ‚on-board fuel consumption meter‘ ohnehin erfasst und an die Europäische Union übermittelt werden müssen.“
„Kaufprämien sollten künftig an real klimaverträglich gefahrene Kilometer gebunden sein“, so Stolper weiter. Wer eine Kaufbeihilfe oder die steuerlichen Vorteile bei der Dienstwagenbesteuerung in Anspruch nehmen wolle, müsse dann auch dazu bereit sein, den über das Jahr gemittelten Verbrauch und den elektrischen Fahranteil an die zuständigen Behörden zu übermitteln. Jede Nutzerin und jeder Nutzer eines Pkw müsse daher das Recht erhalten, selbst über die Verwendung der Daten entscheiden zu können.
Quelle: BUND Naturschutz – Pressemitteilung vom 09.10.2020