Der Verband der Automobilindustrie (VDA) hat der Politik „Empfehlungen für einen erfolgreichen Hochlauf der Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge bis 2030“ vorgelegt. Ohne Elektromobilität könne das ambitionierte Ziel einer nachhaltigen Mobilität, wie es die Gesetzgebung in Europa verlangt, nicht erreicht werden. Für einen erfolgreichen Markthochlauf der E-Mobilität sei der schnelle und nachhaltige Ausbau der Ladeinfrastruktur die wichtigste Voraussetzung, so der Verband in einer aktuellen Mitteilung. Vor dem Hintergrund der ehrgeizigen Ziele sei der derzeitige Bestand von 17.400 öffentlich zugänglichen Ladepunkten in Deutschland „absolut unzureichend“. Zum Vergleich: Ende 2018 gab es in China schon etwa 330.000 öffentlich zugängliche Ladepunkte.
Die Nationale Plattform Zukunft der Mobilität geht in ihren aktuellen Berechnungen von etwa sieben bis 10,5 Millionen Elektro-Fahrzeugen im Bestand im Jahr 2030 aus. Entsprechend den heutigen Vorgaben der EU-AFID-Richtlinie (Alternative Fuels Infrastructure Directive) ergibt sich im öffentlichen Bereich bis dahin ein Bedarf von 700.000 bis zu einer Million Normalladepunkten und zusätzlich 70.000 bis 100.000 Schnellladepunkten. Für den privaten Bereich seien im Jahr 2030 acht bis elf Millionen Ladepunkte erforderlich.
Der erforderliche Hochlauf der Ladeinfrastruktur lässt sich in zwei Phasen aufteilen, die spezifisch ausgestaltet werden sollten: Kurzfristig, von heute bis Anfang 2020, sollte es das Ziel sein, insbesondere durch einen starken Aufbau der öffentlich zugänglichen Ladeinfrastruktur das notwendige Vertrauen der Kunden in die Elektromobilität zu gewinnen: Bereits in dieser frühen Markthochlaufphase sei gerade im öffentlichen Raum eine Ladeinfrastruktur über den derzeitigen Bedarf hinausgehend erforderlich. Diese Infrastruktur sei so schnell wie möglich und vor allem sichtbar aufzubauen. Hier stehen Kundenwahrnehmung und Aufbau von Kundenvertrauen in die E-Mobilität im Vordergrund.
Spätestens ab Mitte 2020 müssen die gesamtheitlichen Rahmenbedingungen geschaffen sein, um einen kontinuierlichen, bedarfsgerechten Ausbau der Infrastruktur zu erreichen. Dabei werden private Ladepunkte und auch Ladepunkte am Arbeitsplatz im Fokus stehen. Dazu sollten Förderprogramme zur Verfügung gestellt und die regulativen Rahmenbedingungen angepasst sein.
VDA-Empfehlungen für bessere Ladeinfrastruktur
Insgesamt bedarf es unterschiedlicher finanzieller Maßnahmen und ordnungspolitischer Regelungen, da die Ladevorgänge an unterschiedlichen Orten stattfinden. Der VDA empfiehlt daher folgende Punkte zur Umsetzung:
- Koordinierte, übergreifende Vorgehensweise auf Bundes-, Landes- und Kommunalebene zum Ladeinfrastrukturaufbau, u. a. Koordinierung Ladeinfrastrukturausbau durch den Bund, ressortübergreifende Abstimmung, Umsetzungsmonitoring, Statusinformation
- Schaffung rechtlicher Vorgaben, u. a. Vorgabe Aufbauzielvorgaben und Zeitpunkte, Ermöglichung eines „Rechtes auf Laden“ durch Anpassung des Miet- und Wohneigentumsrechts, Ladepunktvorgaben zur Gebäudeausstattung und Gebäudeenergieeffizienzrichtlinie. Auch die Anforderungen für Nutzfahrzeuge sind einzubeziehen.
- Abbau praktischer Hemmnisse, u. a. Beschleunigung und Vereinfachung von Genehmigungsverfahren, bundeseinheitliche Vorgaben, Vereinfachung und Übergangsregelungen des Eichrechts sowie Anpassung der Ladesäulenverordnung
- Anstoß finanzieller Förderung, u. a. durch kurzfristige Förderaufrufe für öffentliche und private Ladeinfrastruktur, Entlastung beim Fahrstrompreis
- Vereinfachung der Förderrichtlinie zur Ladeinfrastruktur, u. a. Pauschalen für Anschlusskosten, sowie Flexibilisierung der Zugangsverpflichtung
Nach Auffassung des VDA und seiner Mitgliedsunternehmen ist ein solches Maßnahmenbündel dringend erforderlich, um einen kurzfristigen und koordinierten Ausbau der Ladeinfrastruktur zu erreichen. Nur konsequentes Handeln aller Verantwortlichen könne Deutschland zu einem Leitmarkt der E-Mobilität machen.
Quelle: VDA – Pressemitteilung vom 2.05.2019
Ich finde es wirklich gut was für Gedanken sich der VDA macht. Vor allem darüber was andere zuerst machen müssen bis seine Mitglieder endlich arbeiten können.
Ich hätte den verwegenen Vorschlag, dass alle Mitglieder des VDA, die in irgendeiner Form in den letzten Jahren Strafzahlungen leisten mussten, sich verpflichten Beträge in gleicher Höhe zur Verfügung zu stellen.
Somit käme die Sache wesentlich schneller ans Laufen und zwar von innen heraus, von denen, die uns nachher, wenn überall Ladestationen stehen, endlich entsprechende E-Autos verkaufen können.
Es wäre wirklich nicht schwer.
Man fragt sich warum die Herrschaften erst jetzt aufwachen. In Deutschland muß immer erst der allumfassende Gesamtplan her der dann von allen Parteien und Akteuren duschdekliniert und disputiert wird, statt einfach mal mit dem ersten Schritt zu beginnen.
Dass der VDA es so deutlich anspricht was gerade das Eigentumsrecht angeht ist sehr begrüßenswert. Fragt sich nur wie lange es dauert bis es den privaten potentiellen Käufern die Sicherheit gibt ein Ladekabel auch über den Bürgersteig zu legen ohne abgemahnt oder von bösen Nachbarn verklagt zu werden.
Forderungen an die Politik zu stellen ist sinnvoll, besonders im Hinblick auf die Überarbeitung gesetzlicher Rahmenbedingungen.
Mit dem Ruf nach staatlicher Förderung macht es sich der VDA aber schon sehr einfach.
Wie wäre es lieber VDA, sie erarbeiten mit Ihren Mitgliedsunternehmen einen gemeinsamen Plan, einigen sich auf ein einfach zu nutzendes Bezahlungskonzept und verpflichten sich selbst den Ausbau der Ladeinfrastruktur voranzutreiben. Zum Beispiel in dem Ihre Mitgliedsunternehmen jedes Autohaus mit mehreren Ladesäulen ausstatten. Dies würde schnell die Anzahl an öffentlichen Ladesäulen erhöhen und zugleich den guten Willen demonstrieren an der Elektrifizierung der Mobilität Interessiert zu sein.