Private Ladestation als Mieter: Änderungen im Mietrecht und im Wohnungseigentumsgesetz ausstehend

Private Ladestation als Mieter: Änderungen im Mietrecht und im Wohnungseigentumsgesetz ausstehend
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Sebastian Henßler
Sebastian Henßler
  —  Lesedauer 2 min

Damit die Ladestation in der Tiefgarage endlich für mehr Elektroauto-Fahrer als bislang Realität wird, hat der Bundesrat im Oktober einen Gesetzentwurf beschlossen, der den privaten Einbau einer Lademöglichkeit an der Wohnung erleichtern soll. Mit den vorgesehenen Änderungen im Mietrecht und im Wohnungseigentumsgesetz soll jeder Mieter einen Anspruch darauf haben, dass an seinem Pkw-Stellplatz auf eigene Kosten eine Ladestation eingebaut wird. Doch bis dahin kann noch einige Zeit vergehen.

Reform des Wohnungseigentumsgesetzes  weiter verzögert

Wie Golem.de erfahren hat, kann die Bundesregierung ihren Zeitplan bei der Reform des Wohnungseigentumsgesetzes (WEG) offenbar nicht mehr einhalten. Im August wurde bereits angekündigt, dass noch Ende November / Anfang Dezember ein entsprechender Gesetzentwurf vorgelegt wird; dies dürfte aktuell nicht mehr zu schaffen sein. Vielmehr sei geplant den Entwurf „demnächst“ mit anderen Ministerien abzustimmen. Bis zur schlussendlichen Umsetzung dürfte dann noch einmal einige Zeit vergehen.

Künftig soll dann der Vermieter die Erlaubnis nur ausnahmsweise verweigern können, wenn er sich selbst verpflichtet, eine entsprechende Lademöglichkeit zu schaffen oder wenn sein Interesse am unveränderten Erhalt des Gebäudes überwiegt. Um auch Wohnungseigentümern in WEG den Einbau von Ladestationen zu erleichtern, soll nach Ansicht der Länder künftig ein einfacher Mehrheitsbeschluss der Miteigentümer ausreichen. Bislang reichte nach dem Wohnungseigentumsgesetz bereits das Veto eines einzigen Miteigentümers, um den Einbau einer Lademöglichkeit zu verhindern. Mit der WEG-Reform sollen Wohnungseigentümer und Mieter einen Anspruch auf die Errichtung einer Ladestelle in Tiefgaragen oder auf Parkplätzen erhalten.

Verzögerung bis Herbst 2020 möglich

Bereits im August gab Verbraucherschutz-Staatssekretär Gerd Billen zu verstehen, dass die Regelung frühestens im Herbst 2020 in Kraft treten dürfte. Sollte sich der Gesetzgebungsprozess im Bundestag verzögern, könnte der Rechtsanspruch möglicherweise erst im Jahr 2021 gültig werden. Nicht gerade erfreulich für die Mieter oder Eigentümer einer Wohnung im Rahmen einer WEG.

Auch der Energiewirtschaftsverband BDEW oder der Bundesverband E-Mobilität (BEM) werden nicht müde, auf schnelle gesetzliche Änderungen zu drängen. Doch bislang beharrt die Regierung darauf, die Regelungen für die Elektromobilität nicht auszukoppeln, sondern mit einer umfassenden WEG-Reform zu verbinden. Des Weiteren gab der Dachverband Deutscher Immobilienverwalter (DDIV) bereits zu verstehen, dass die fehlende private Ladeinfrastruktur die „Achillesferse“ der Mobilitätswende sei, da das Potential von Mehrfamilienhäusern nicht im Ansatz ausgeschöpft werde.

Quelle: Golem.de – Gesetzentwurf zu WEG-Reform verzögert sich

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Sebastian Henßler

Sebastian Henßler

Sebastian Henßler hat Elektroauto-News.net im Juni 2016 übernommen und veröffentlicht seitdem interessante Nachrichten und Hintergrundberichte rund um die Elektromobilität. Vor allem stehen hierbei batterieelektrische PKW im Fokus, aber auch andere alternative Antriebe werden betrachtet.

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