Wenn es nach dem Vorsitzenden des Start-ups Triggo und gelernten Teleinformatikers RafaÅ‚ Budweil ginge, wird das elektrische Fahrzeug eine Revolution auf den Straßen der Großstädte auslösen. In Polen wird der Zweisitzer Triggo auch als Mikroauto bezeichnet und gern als Beispiel für die Innovationsfähigkeit der heimischen E-Mobilitätsszene – genannt.
Der Triggo ist 260 cm lang und 168 cm hoch. Die Breite beträgt 92 cm. Maximal zwei Personen können hintereinander Platz nehmen. Das Besondere an dem Fahrzeug sind seine beweglichen Vorderräder, die selbständig die Breite regulieren. Je nach Geschwindigkeit wird der Abstand der Vorderräder an die Stabilitätsanforderungen angepasst. Der maximale Abstand der Vorderräder beträgt 165 cm. Zwei Motoren von je 10 kW werden von Batterien (12 KhW) angetrieben. Die Reichweite entspricht rund 100 km in einer urbanen Umgebung.
Rafał Budweil, der selbst ein begeisterter Motorradfahrer ist, hatte bereits 2010 die Idee die Manövrierfähigkeit eines Zweirads mit der Sicherheit eines Autos zu verbinden. Bis aus der Idee ein erster Prototyp wurde, vergingen Jahre. Im Jahr 2015 gab Budweil seinen bisherigen Job auf und konzentrierte sich nur noch auf sein E-Fahrzeug. Ein Jahr später arbeiteten schon 12 Mitarbeiter an den ersten Prototypen. Damit konnte das Start-up nun auch an Ausschreibungen und Innovationswettbewerben teilnehmen.
Entscheidend für den Erfolg war dann die Teilnahme an dem Ideenwettbewerb des Nationalen Zentrums für Forschung und Entwicklung in Polen. Rafał Budweils Prototyp gewann den 14. Platz von insgesamt 609 Teilnehmern und erhielt die Summe von knapp 1 Million Euro, um weiter am Triggo arbeiten zu können. Diese gute Platzierung in der wichtigsten Innovationsausschreibung Polens hat dazu beigetragen, dass der Triggo auch auf den wichtigsten Fachmessen des Landes, z.B. auf der E-Mobilitätsmesse in Warszawa, wahrgenommen wurde. Die internationale Aufmerksamkeit wurde aber erst mit dem Auftritt auf dem Auto-Salon in Genf 2020 erreicht. Mit der Präsenz des Triggos auf dieser renommierten Fachmesse wurde erstmals ein vollständig in Polen entwickeltes und hergestelltes Fahrzeug gezeigt. Die Serienherstellung des Triggo ist aktuell für das Jahr 2021 am Standort Żerań geplant.
Im Gegensatz zum herkömmlichen E-Auto hat der Triggo erhebliche Vorteile bei der Parkplatzsuche und Wendigkeit. Budweil geht davon aus, dass in einer Parklücke, in die normalerweise ein E-Auto passt, fünf Triggos Platz finden. Doch nicht nur technisch, sondern auch in Bezug auf das Vertriebsmodell, ist der Triggo ein Paradiesvogel. Nach Aussagen des Herstellers ist ein reguläres Vertriebs- und Servicenetz überhaupt nicht vorgesehen. Das polnische Fachportal www.transport-publiczny.pl widmete dem optimalen Einsatz des Triggos in den Städten einen interessanten Artikel mit der Überschrift „Triggo-sharing“. Darin wurde ein ganzes Konzept, angefangen von den kleinen Ladesäulen über das Parksystem bis hin zu der Idee von den austauschbaren Batterien, die jeweils variabel in E-Bikes, E-Scooter und eben auch in den Triggo eingesteckt werden könnten, entworfen.
„Aus unserer Sicht hat das Carsharing nur Vorteile. Wir verkaufen keine Einzelfahrzeuge, sondern die ganze Flotte samt unserer Dienstleistungen. Wir haben dann auch einen einzelnen Partner, der dann auch weiß, was er will,“ äußerte sich Budweil, als er nach den Zukunftsplänen zum Vertrieb von Triggo gefragt wurde.
Aleksandra Fedorska ist polnisch-deutsche Politologin und Publizistin. Sie arbeitet als Korrespondentin für polnische und deutsche Medien in den Fachbereichen Energiepolitik und E-Mobilität. Fedorska lebt und arbeitet im schleswig-holsteinischen Jagel und in der polnischen Stadt Poznań.
Hinweis der Redaktion: Der Inhaber der Wortmarke „TRIGGO“ hat sich gegenüber EAN mit folgendem Hinweis gemeldet „Meine Wortmarke ist beim Deutschen Patent- und Markenamt in München für die Klasse 12 (Apparate zur Beförderung auf dem Lande, in der Luft oder auf dem Wasser) unter der Registernummer: 302012045812 angemeldet. Vor kurzem musste ich erfahren, dass Sie u.a. über das Internet die Verfügbarkeit von Ware ankündigen, die derselben Klasse wie meiner entspricht. Hier weise ich Sie auf § 14 Abs.1 und 2 MarkenG hin. Bitte nehmen Sie zur Kenntnis, dass ich in der Bundesrepublik Deutschland derzeit keinen Vertrieb von Fahrzeugen mit der Bezeichnung „TRIGGO“ gestatte.“ Mit der Bitte um Kenntnisnahme.