Gemäß dem Bundes-Klimaschutzgesetz müssen die CO2-Emissionen im Verkehr bis 2030 um 42 Prozent gegenüber 1990 sinken. Für den schweren Straßengüterverkehr ist im Klimaschutzprogramm 2030 der Bundesregierung festgelegt, dass 2030 ein Drittel der Fahrleistung elektrisch oder auf Basis strombasierter Kraftstoffe erfolgen soll. Derzeit verursacht der Straßengüterverkehr etwa ein Drittel der CO2-Emissionen des Verkehrssektors.
Das Bundesverkehrsministerium (BMVI) will die Vorgaben des Klimaschutzprogramms nun mit drei Kernmaßnahmen umsetzen, und führt ab 2021 eine Kaufprämie für alternativ angetriebene Nutzfahrzeuge ein: Die Mehrkosten gegenüber einem Diesel-Lkw sollen bis zu 80 Prozent gefördert werden, wie es bereits bei der Förderung von Elektrobussen im Rahmen des „Sofortprogramms Saubere Luft“ der Fall ist. Das BMVI will zudem den Aufbau der notwendigen Tank- und Ladeinfrastruktur für alternativ angetriebene Nutzfahrzeuge steuern und weitere geeignete regulatorische Voraussetzungen schaffen, insbesondere setzt es sich für eine Differenzierung der Lkw-Maut nach dem CO2-Ausstoß der Fahrzeuge ein. Mit diesen Maßnahmen sollen klimaschonende Nutzfahrzeuge konkurrenzfähig und die Planungs- und Investitionssicherheit für Unternehmen erhöht werden.
Für eine erfolgreiche Umsetzung des Gesamtkonzepts, welches hier als ausführliches PDF zu finden ist, will das BMVI alle relevanten Akteure mit einbinden. Zusammen sollen nun in einer ersten Phase konkrete Technologieprojekte (wie zum Thema Ultraschnellladen oder Wasserstoffspeichertechnologie) durchgeführt werden. Dabei soll Infrastruktur in größerem Maßstab aufgebaut und von Fahrzeugen mit alternativen Antrieben genutzt werden. Auf dieser Basis können ab 2023 bereits gemeinsam mit allen Akteuren sukzessive politische Pfadentscheidungen zu Art und Umfang der Ausgestaltung des flächendeckenden Aufbaus entsprechender Infrastruktur der verschiedenen Technologien getroffen werden. Nur durch ein gemeinsames und zielgerichtetes Handeln könne die Dekarbonisierung des Straßengüterverkehrs vorangebracht werden, so das BMVI in einer aktuellen Mitteilung.
„Mit alternativen Antrieben und Kraftstoffen wollen wir hin zur Nullemissionslogistik auf der Straße. Rund 90 Prozent der CO2-Emissionen im Verkehrssektor kommen vom Straßenverkehr, ein Drittel davon machen Lkw aus. Wir packen zusammen mit Fahrzeugherstellern, Logistik- und Speditionsunternehmen und der Energiewirtschaft an. Wir fördern den Kauf von Lkw, steuern den Aufbau der Tank- und Ladeinfrastruktur und schaffen einen passenden regulatorischen Rahmen. Unser Fahrplan bis 2030 steht: Ein Drittel der Fahrleistung wird grün.“ – Andreas Scheuer, Bundesverkehrsminister
Das Bundesverkehrsministerium will den Markthochlauf von Nutzfahrzeugen mit klimaschonenden alternativen Antrieben technologieoffen fördern, um dem Ziel einer schnellstmöglichen Erreichung einer ökonomischen Konkurrenzfähigkeit zu konventionellen Fahrzeugen gerecht zu werden. Bereits seit Juli 2018 unterstützt das BMVI mit der Förderrichtlinie für energieeffiziente und/oder CO-2-arme schwere Nutzfahrzeuge die Anschaffung von mautpflichtigen Lkw und Sattelzugmaschinen ab 7,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht mit Erdgas- (Compressed Natural Gas – CNG, Liquefied Natural Gas – LNG), Batterie- und Wasserstoffantrieb.
1,16 Milliarden Euro für klimaschonende Lkw
Die zukünftige Förderung von Fahrzeugen mit alternativen Antrieben soll nun deutlich ausgeweitet werden. Für die Förderung der Anschaffung von Nutzfahrzeugen mit alternativen klimaschonenden Antrieben stehen dem BMVI 1,16 Milliarden Euro im Zeitraum 2021 bis 2023 zur Verfügung. Die geplante Förderung umfasst zukünftig Fahrzeuge der EG-Fahrzeugklassen N1, N2 und N3 sowie bei Bedarf zusätzlich die Tank- und Ladeinfrastruktur, die für ihre Nutzung jeweils benötigt wird, beispielsweise zum Laden im Depot.
Das geplante Förderprogramm für elektrisch betriebene Nutzfahrzeuge (Batterie-Fahrzeuge, Wasserstoff-Brennstoffzellen-Fahrzeuge sowie von außen aufladbare Plug-in-Hybrid-Fahrzeuge) sieht eine deutlich angehobene Beihilfeintensität vor. Sofern im Einzelfall zukünftig weitere Forschungsbedarfe bestehen, wird eine Förderung von Forschungs- und Entwicklungsvorhaben im Bereich der alternativen Antriebe auch zukünftig im Rahmen der bereits bestehenden Programme wie dem Nationalen Innovationsprogramm Wasserstoff- und Brennstoffzellentechnologie oder der Förderrichtlinie Elektromobilität möglich sein.
Das BMVI steuert zudem den Aufbau einer mit dem Fahrzeughochlauf abgestimmten Tank- und Ladeinfrastruktur und will damit die notwendigen Voraussetzungen schaffen für eine hohe Marktdurchdringung von klimafreundlichen Nutzfahrzeugen. Für den Markthochlauf von Nutzfahrzeugen mit alternativen Antrieben bedarf es einer ausreichenden und verlässlichen Infrastruktur zur Energieversorgung. Sie ist Grundvoraussetzung für die erfolgreiche betriebliche Integration und Verbreitung klimafreundlicher Nutzfahrzeuge in Deutschland.
4,1 Milliarden Euro für Tank- und Ladeinfrastruktur
Dabei ist ausschlaggebend, dass die Anforderungen der Nutzer im Mittelpunkt der Überlegungen zur Ausgestaltung der Tank- und Ladeinfrastruktur stehen. Denn die Nutzer entscheiden, ob die vorhandene Infrastruktur ausreicht und ihren Anforderungen und Bedürfnissen hinsichtlich Qualität und Kosten genügt. Das BMVI will den Aufbau einer mit dem Fahrzeughochlauf abgestimmten Infrastruktur für schwere Nutzfahrzeuge mit einer zweiphasigen Strategie steuern. Insgesamt stehen für den Ausbau der Tank- und Ladeinfrastruktur (Pkw und Nutzfahrzeuge) Mittel in Höhe von rund 4,1 Milliarden Euro bis 2023 zur Verfügung.
Das BMVI will zudem ein zielgerichtetes regulatorisches Umfeld schaffen, das Konkurrenzfähigkeit der Produkte und Investitionssicherheit der Akteure gewährleistet. Der regulatorische Kern besteht in einer Differenzierung der Lkw-Maut nach dem CO2- Ausstoß der Fahrzeuge. Mit der CO2-Komponente sollen zusätzlich Anreize gesetzt werden, Klimaschutzinnovationen für Nutzfahrzeugantriebe zu entwickeln und in klimaschonende Technologien zu investieren. Das Instrument ist technologieneutral ausgelegt, da es die Emissionsreduktion in den Blick nimmt und nicht die Antriebstechnologie, mit der diese Reduktion erreicht wird. Das BMVI will sich bei der Novellierung der Eurovignettenrichtlinie auf europäischer Ebene für diesen Mechanismus einsetzen. Ziel ist die Einführung der CO2-Differenzierung in der Maut ab dem Jahr 2023.
Der regulatorische Kern besteht in einer Differenzierung der Lkw-Maut nach den CO2-Emissionen eines Lkw. Erstmalig soll ein vom CO2-Ausstoß abhängiger Aufschlag auf die Lkw-Maut erhoben werden. Dagegen sollen Lkw, die nur wenig oder gar kein CO2 emittieren, eine Ermäßigung der Infrastrukturgebühr von bis zu 75 Prozent gegenüber der Infrastrukturgebühr für die emissionsstärksten Fahrzeuge erhalten. Diese Möglichkeit soll auch für Hybrid-Fahrzeuge gelten, die auf nachweislich emissionsfrei zurückgelegten Strecken wie Nullemissions-Fahrzeuge behandelt werden sollen. Damit sollen verlässliche Preissignale für den Betrieb mautpflichtiger, klimafreundlicher Nutzfahrzeuge geschaffen werden.
„Bis 2050 wollen wir 100 Prozent klimaneutrale Mobilität erreicht haben. Deshalb brauchen jetzt eine engmaschige Elektro-Ladeinfrastruktur in alle Regionen in Deutschland. Und in ganz Europa, denn der Verkehr macht an den Grenzen nicht halt. Wo es keine E-Ladeinfrastruktur gibt, gibt es keinen Umstieg auf neue Antriebe. Hinzukommen muss aber neben der engagierten Förderung alternativer Kraftstoffe wie e-Fuels und Wasserstoff, ein umfassendes Programm zur Flottenerneuerung. Wir wollen alte Lkw und Busse von der Straße bekommen und durch moderne Fahrzeuge ersetzen. Die Bundesregierung und die EU müssen diese Umstellung nun fördern. Wir erwarten daher neben den im NFZ Gipfel diskutierten Vorhaben auch eine schnelle Umsetzung der politisch bereits im Konjunkturpaket beschlossenen Maßnahmen.“ – Hildegard Müller, Präsidentin des VDA
Quelle: BMVI – Pressemitteilung vom 12.11.2020