Für Autofahrer:innen in Deutschland würde ein staatlicher Spritpreisdeckel nicht bei jeder Preiserhöhung an der Zapfsäule greifen. Laut einem Bericht des „Handelsblatts“ soll die Preisgrenze für Benzin und Diesel nur dann aktiviert werden können, wenn die Kraftstoffpreise hierzulande drei Wochen in Folge um mehr als fünf Prozentpunkte stärker steigen als im Durchschnitt der übrigen EU-Staaten. Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU) setzt damit auf ein Instrument, das ausschließlich bei außergewöhnlich starken Preissteigerungen zum Einsatz kommen soll. Ausschlaggebend wäre somit der Vergleich mit dem europäischen Ausland.
Konkret bedeutet das: Ein kurzfristiger Preissprung über eine oder zwei Wochen reicht nach dieser Konstruktion nicht aus. Maßgeblich ist zudem nicht das absolute Preisniveau, sondern die Abweichung von der Entwicklung in den anderen Mitgliedstaaten. Ziehen die Preise in ganz Europa im gleichen Maß an, bliebe die Bedingung unerfüllt.
Grundlage ist ein erster Gesetzentwurf aus Reiches Haus, der die Preisgrenze an die Entwicklung jenseits der deutschen Grenzen koppelt. Das Ministerium bestätigte am Montag, dass sich der Entwurf in der Ressortabstimmung befindet. Zu Einzelheiten wollte es sich nicht äußern. Aus Kreisen des Wirtschaftsministeriums wurde die Voraussetzung, dass die Spritpreise drei Wochen hintereinander deutlich stärker anziehen müssen als im europäischen Mittel, jedoch bestätigt.
Politisch geht das Vorhaben auf eine Vereinbarung der Koalition aus CDU, CSU und SPD zurück. Mitte September hatten sich die Partner auf Drängen der Sozialdemokraten darauf verständigt, möglichst ab Januar des kommenden Jahres einen Spritpreisdeckel einzuführen. Gedämpft werden sollen damit die hohen Tankstellenpreise, die als Folge des Iran-Krieges entstanden sind.
Der Entwurf greift diesen Zeitplan auf und sieht ein Inkrafttreten zum 1. Januar 2027 vor. Die rechtliche Grundlage soll laut dem Bericht allerdings nur drei Monate lang gelten. Ein dauerhaftes Instrument ist der Deckel nach jetzigem Stand somit nicht. Ob eine Verlängerung vorgesehen ist, lässt der Bericht offen.
Wenn ein zu niedriger Höchstpreis zum Risiko wird
Für die Höhe eines möglichen Höchstpreises sieht der Entwurf nach Angaben aus Ministeriumskreisen eine Berechnungsformel vor, die regelmäßig aktualisiert wird. Wie diese Formel im Detail aufgebaut ist, wurde bislang nicht veröffentlicht. Berücksichtigt werden müssten dabei die tatsächlichen Marktbedingungen sowie die Kosten für Importe. Begründet wird diese Vorgabe mit möglichen Folgen für die Versorgung.
Zu niedrig angesetzte Höchstpreise könnten nach dieser Lesart dazu führen, dass Kraftstofflieferungen nach Deutschland unwirtschaftlich werden. Am Ende stünden womöglich Versorgungsengpässe. Aus dem Umfeld des Ministeriums heißt es entsprechend, der Spritpreisdeckel solle die Versorgungssicherheit nicht gefährden. Die Formel soll damit zwei Ziele verbinden: die Dämpfung hoher Tankstellenpreise und eine gesicherte Belieferung des deutschen Marktes.
Hinzu kommt ein föderales Element. Den Bundesländern soll es ermöglicht werden, von bundesweit festgelegten Höchstpreisen abzuweichen. Auf diese Weise ließen sich regionale Unterschiede bei Beschaffungs- und Transportkosten abbilden. Wie eine solche Abweichung im Einzelnen ausgestaltet wäre, geht aus den bislang bekannten Informationen nicht hervor.
Bis zum geplanten Start greift eine andere Maßnahme. Seit Oktober ist die Energiesteuer auf Kraftstoffe für drei Monate gesenkt, die Regelung gilt noch bis Ende des Jahres. Zusammen mit der dadurch geringeren Mehrwertsteuer ergibt sich rechnerisch eine Gesamtentlastung von rund 17 Cent je Liter. Die Steuersenkung läuft damit zum Jahreswechsel aus, also zu dem Zeitpunkt, an dem der Spritpreisdeckel nach dem Entwurf in Kraft treten soll.
Quelle: Manager-Magazin – Reiche plant Spritpreisdeckel nur bei starken Preissprüngen








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