Der Bundesverband eMobilität (BEM), ein Zusammenschluss von Unternehmen, Institutionen, Wissenschaftlern und Anwendern aus dem Bereich der Elektromobilität, schlägt neue Förderregeln für Plug-in-Hybride vor. Denn aus deren Sicht soll der Umweltbonus Verhaltensänderung beim Autofahren honorieren. Aufgekommen ist das Thema mit der wachsenden Kritik an PHEV.
Gegenüber dem Bundesverkehrsministerium hat der BEM ein 3-Stufen-Modell für die EG-Fahrzeugklassen M1 und M1G vorgeschlagen, wonach die Auszahlung des Umweltbonus zeitlich versetzt und nach Umweltwirkung gestaffelt vorgenommen werden soll. Durch dieses Stufen-Modell soll es möglich sein, dass der E-Antrieb der Teilzeitstromer forciert eingesetzt wird und der tatsächliche Gewinn an positivem Umwelteinfluss honoriert wird. Mit diesem Modell wolle man eine entsprechende Lösung vorbringen, gegenüber Studien, welche aufgezeigt haben, dass PHEV nur selten rein elektrisch fahren und sich eher auf den Verbrenner-Antrieb verlassen.
Im Detail betrachtet sieht das Stufenmodell des BEM eine nachträgliche Förderung in drei Raten gemäß dem nachweislichen Anteil elektrischer Fahrtätigkeit vor. Der Nachweis ist operativ über die Hersteller möglich, welche die Fahrzeugdaten im Datenraum Mobilität (Gaia-X) vorhalten. So soll die Fördersumme aus Umweltbonus und Dienstwagenregelung in Stufe 1 voll erhalten bleiben, wer nachweislich mehr als 70% eAnteil fährt. In Stufe 2 gilt die halbierte Fördersumme bei einem rein elektrischen Anteil von 40 bis 70% aller Fahrten. Und in Stufe 3 wird die Förderung schließlich eingestellt, wenn der eAnteil unter 40% des Fahrvolumens liegt. Der Herstelleranteil bliebe in jedem Falle erhalten.
Durch die konsequente Aufstellung in diesem Bereich sei es möglich konsequent zwischen PHEV zu unterscheiden, welche tatsächlich so oft wie möglich elektrisch gefahren werden oder eben doch nur als Verbrenner mit verbesserter Beschleunigung. Der BEM geht soweit, dass vorgeschlagen wird: “Für diejenigen also, die das Plug-in-Hybrid eben nicht elektrisch, sondern mehrheitlich als schlechten Verbrenner nutzen, würde die Zulassung als Elektrofahrzeug nach EmoG dauerhaft entzogen.” Aus deren Sicht erhält man so eine Richtigstellung der staatlichen Förderung und eine Lenkungswirkung, die den Namen Umweltbonus verdient. “Ohne eine Änderung der aktuellen Förderpraxis ist der CO2-Impact bei gleichbleibendem Nutzverhalten der PHEVs tendenziell schlechter als im Vergleich zu herkömmlichen Verbrennerfahrzeugen ohne PlugIn-Hybrid-Technologie”, so der BEM abschließend.
Quelle: Bundesverband eMobilität e.V. – Pressemitteilung per Mail