BEM schlägt neue Förderregeln für Plug-in-Hybride vor

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Sebastian Henßler
Sebastian Henßler
  —  Lesedauer 2 min

Der Bundesverband eMobilität (BEM), ein Zusammenschluss von Unternehmen, Institutionen, Wissenschaftlern und Anwendern aus dem Bereich der Elektromobilität, schlägt neue Förderregeln für Plug-in-Hybride vor. Denn aus deren Sicht soll der Umweltbonus Verhaltensänderung beim Autofahren honorieren. Aufgekommen ist das Thema mit der wachsenden Kritik an PHEV.

Gegenüber dem Bundesverkehrsministerium hat der BEM ein 3-Stufen-Modell für die EG-Fahrzeugklassen M1 und M1G vorgeschlagen, wonach die Auszahlung des Umweltbonus zeitlich versetzt und nach Umweltwirkung gestaffelt vorgenommen werden soll. Durch dieses Stufen-Modell soll es möglich sein, dass der E-Antrieb der Teilzeitstromer forciert eingesetzt wird und der tatsächliche Gewinn an positivem Umwelteinfluss honoriert wird. Mit diesem Modell wolle man eine entsprechende Lösung vorbringen, gegenüber Studien, welche aufgezeigt haben, dass PHEV nur selten rein elektrisch fahren und sich eher auf den Verbrenner-Antrieb verlassen.

Im Detail betrachtet sieht das Stufenmodell des BEM eine nachträgliche Förderung in drei Raten gemäß dem nachweislichen Anteil elektrischer Fahrtätigkeit vor. Der Nachweis ist operativ über die Hersteller möglich, welche die Fahrzeugdaten im Datenraum Mobilität (Gaia-X) vorhalten. So soll die Fördersumme aus Umweltbonus und Dienstwagenregelung in Stufe 1 voll erhalten bleiben, wer nachweislich mehr als 70% eAnteil fährt. In Stufe 2 gilt die halbierte Fördersumme bei einem rein elektrischen Anteil von 40 bis 70% aller Fahrten. Und in Stufe 3 wird die Förderung schließlich eingestellt, wenn der eAnteil unter 40% des Fahrvolumens liegt. Der Herstelleranteil bliebe in jedem Falle erhalten.

Durch die konsequente Aufstellung in diesem Bereich sei es möglich konsequent zwischen PHEV zu unterscheiden, welche tatsächlich so oft wie möglich elektrisch gefahren werden oder eben doch nur als Verbrenner mit verbesserter Beschleunigung. Der BEM geht soweit, dass vorgeschlagen wird: „Für diejenigen also, die das Plug-in-Hybrid eben nicht elektrisch, sondern mehrheitlich als schlechten Verbrenner nutzen, würde die Zulassung als Elektrofahrzeug nach EmoG dauerhaft entzogen.“ Aus deren Sicht erhält man so eine Richtigstellung der staatlichen Förderung und eine Lenkungswirkung, die den Namen Umweltbonus verdient. „Ohne eine Änderung der aktuellen Förderpraxis ist der CO2-Impact bei gleichbleibendem Nutzverhalten der PHEVs tendenziell schlechter als im Vergleich zu herkömmlichen Verbrennerfahrzeugen ohne PlugIn-Hybrid-Technologie“, so der BEM abschließend.

Quelle: Bundesverband eMobilität e.V. – Pressemitteilung per Mail

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Sebastian Henßler

Sebastian Henßler

Sebastian Henßler hat Elektroauto-News.net im Juni 2016 übernommen und veröffentlicht seitdem interessante Nachrichten und Hintergrundberichte rund um die Elektromobilität. Vor allem stehen hierbei batterieelektrische PKW im Fokus, aber auch andere alternative Antriebe werden betrachtet.
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Niko:

Bringt nur was, wenn auch die 0,5% Besteuerung für Dienstwagen einbezogen wird. Die meisten PHEVS dürften wegen dieser Steuervergünstigung auf die Straße kommen.

Matthias Geiger:

Der Vorschlag ist typisch deutsch. Anstatt die Ursache an der Wurzel zu bekämpfen wird an den Auswirkungen herumgedoktert. PHEV müssen nach WLTP einfach eine E-Reichweite von 120 km aufweisen und somit hat sich das Problem erledigt und es werden sogar immer mehr auf reine E-Autos umsteigen.

Rolf Hoffmann:

Das ist ganz einfach. Ein PHV macht nur Sinn im Kurzstreckenverkehr. Das heist der muss überwiegen. Dann klappt das.

DaCe:

Aber dann muss auch die Minearaölsteuer von 47€Cent für ein Liter Diesel auf 65€Cent wie für ein Liter Benzin angehoben werden.
Sowie für Kersosin überhaupt erst Mal eine Mineraölsteuer eingeführt werden!

Rolf Hoffmann:

Die Datenübertragung erfolgt bei den heutige Fahrzeugen automatisch. Ist also kein Problem. Fahre selbst einen PHV und bis jetzt zu 85% elektrisch.
Deshalb finde ich den Vorschlag korrekt. Nur eben etwas weniger Bürokratie. Nach dem 1. Jahr eine Meldung an das Finanzamt. Wer kleiner 70% elektrische Nutzung hat Förderung und Geldwerten Vorteil zurück. Rolf Hoffmann

Wolfgang Reckel:

Gute Idee – längst überfällig. Es muss sichergestellt sein, dass die Datenübermittlung den Tatsachen entspricht.

Djebasch:

Dann muss ich aber dazu sagen wenn ich einen Verbrenner brauche um einen Anhänger zu ziehen warum dann einen PHEV wo ich die Batterie nur umherfahre und damit zusätzliches Gewicht trage?
In 4 Jahren hat sich das Thema eh erledigt, da jetzt schon E Autos mit 6 Tonnen Zugkraft in der Entwicklung sind.

sepulnation86:

Gibt es teilweise schon ;) Auf der Inntalautobahn (Innsbruck, Kufstein) dürfen E-Autos 130km/h fahren, während alle anderen nur 100 fahren dürfen, da sonst viel Lärm und schlechte Luft entsteht. Und in Norwegen haben die eAutos auch viele Extra-Vorteile.

Markus Doessegger:

Quaster: Glauben Sie wirklich an das was Sie hier von sich geben oder ist das einfach nur Corona bedingte Einsamkeit und Unzufriedenheit mit sich selbst?

Das Verursacherprinzip scheint mir die richtige Richtung zu sein. Eine Erhöhung der Mineralölsteuer sollte eigentlich dazu führen, dass in demjenigen Teil der Leute, die immer noch im Verbrennerzeitalter leben die Einsicht gärt, dass der Einstieg in die Mobilität mit alternativen Antrieben doch sinnvoller ist. Anderseits könnten diese Mittel dazu verwendet werden, um z.B. Projekte in den Bereichen CleanTech / Nachhaltige Energien finanziert werden.

Sehen Sie, es hat sich schon ein guter Prozentsatz der Bevölkerung seit 10,20 und noch mehr Jahren auf diesen Weg gemacht und dabei schon beträchtliche Vorleistungen erbracht. Ich denke, dass es an der Zeit ist, dass sich Alle daran beteiligen, jeder nach seinen Möglichkeiten. Auch Sie werden in Zukunft Nutzniesser sein.

Michael Gfrörer:

Also nach meiner (noch sehr kurzen) Erfahrung mit einem PHEV kann ich mir nicht vorstellen, wie man damit 70 % rein elektrisch fahren will.

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