Wer sich schon auf die lang ersehnte Wallbox in der Tiefgarage oder dem Parkplatz in einer Wohnungseigentümergemeinschaft freut, muss jetzt stark sein — und sich weiterhin in Geduld üben: Denn Medienberichten zufolge soll sich die Reform des Wohnungseigentumsgesetzes nun doch auf nach der parlamentarischen Sommerpause des Bundestages, welche am 3. Juli beginnt, verschieben. Der Plan, das Gesetz wie zuletzt vorgesehen am 1. September in Kraft treten zu lassen, könne nicht mehr umgesetzt werden können, heißt es. Der Rechtsanspruch auf eine Lademöglichkeit dürfte sich nun bis etwa Ende 2020 verzögern.
Der Grund für die weitere Verzögerung der WEG-Novelle sei zum einen die Corona-Pandemie, die andere Themen in den Vordergrund stellt. Zum anderen gab es in den vergangenen Wochen teils harsche Kritik an der Ausgestaltung des neuen Wohnungseigentumsgesetzes. Es gebe zum Beispiel juristisch nicht sehr eindeutig formulierte Punkte, welche gerichtliche Streitigkeiten nach sich ziehen könnten. Der Mieterbund kritisierte auch, dass wegen der vorgesehenen erleichterten Beschlussfassung für Modernisierungsmaßnahmen auf Mieter unnötig hohe Posten in der Nebenkostenabrechnung zukommen könnten.
Zudem hatten in der ersten Lesung im Bundestag am 6. Mai mehrere Fraktionen zahlreiche Änderungsvorschläge eingebracht. In einer weiteren Anhörung im Bundestag gab es auch Ende Mai Kritik an dem Gesetzentwurf, welche in erster Linie allerdings nicht den Anspruch auf private Lademöglichkeiten betraf. Der Verband Haus & Grund Deutschland allerdings bemängelte, dass die Kostenverteilung und Kostenübernahme beim Aufbau von Ladeinfrastruktur in dem neuen Gesetz nicht hinreichend geregelt sei, etwa wenn der Stromanschluss ertüchtigt werden muss oder einzelne Eigentümer nachträglich in die Nutzung einer bereits erbauten Ladeinfrastruktur einsteigen wollen.
Quelle: Westfalen Blatt — Mehr Rechte für den Verwalter // Golem — Anspruch auf private Ladestelle verzögert sich