GEIG: Anspruch auf privaten Ladepunkt soll im September in Kraft treten

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Michael Neißendorfer
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Schon bald haben Elektroauto-Fahrer Anspruch auf eine private Ladesäule in einer Gemeinschaftstiefgarage und sonstigen Wohnungseigentümer-Stellplätzen. Ein wenig Geduld ist allerdings noch notwendig. Der Bundestag will das Gesetz noch vor der Sommerpause beschließen, „bei einer Verkündigung im Juli würde das Gesetz dann am 1. September 2020 in Kraft treten“, sagte eine Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion auf Anfrage von golem.de. Erst dann können Wohnungseigentümer und Mieter bauliche Veränderungen verlangen, um ihr Elektroauto auf dem privaten Stellplatz laden zu können.

Mit dem bereits im Kabinett beschlossenen Gebäude-Elektromobilitäts-Infrastruktur-Gesetz (GEIG) verfolgt die Bundesregierung ihre Linie, Elektromobilität als zentrale Säule der Klimawende zu etablieren, konsequent weiter. „Die Einbau- bzw. Nachrüstpflicht von Schutzrohren für Elektrokabel, die Privilegierung des Einbaus von Ladestationen nach dem Entwurf des Gesetzes zur Förderung der Elektromobilität und zur Modernisierung des Wohnungseigentumsgesetzes (WEModG) und der neu eingeführte Umweltbonus für Elektroautos — all diese neuen Regelungen ebnen den Weg dafür, dass E-Autos künftig unkompliziert über Nacht geladen werden können. Das sind prinzipiell Schritte in die richtige Richtung“, sagt Martin Kaßler, Geschäftsführer des Verbandes der Immobilienverwalter Deutschland (VDIV Deutschland). Wichtig sei jedoch, „dass diese Maßnahmen Hand in Hand gehen mit den notwendigen städteplanerischen Überlegungen.“

Voraussetzung dafür, dass Verbraucher auf Elektroautos umsteigen, ist nicht nur, dass genügend Ladestationen zur Verfügung stehen. Vielmehr müsse auch gesichert sein, dass bei ihnen ausreichend Strom ankommt — selbst wenn mehrere Verbraucher gleichzeitig ihre Autos laden möchten. Die heutigen Netze seien darauf nicht überall ausgelegt. Ladeengpässe drohen etwa, wenn Ortsnetztrafos zu klein und Erdkabel zu dünn sind. Hier bestehe „dringend Handlungsbedarf. Das Versorgungsnetz darf nicht hinter der Ladeinfrastruktur hinterherhinken“, warnt Kaßler. „Kommunen und Versorger müssen gemeinsam dafür sorgen, dass bei der Erschließung von Neubaugebieten alle Leitungen ausreichend dimensioniert sind und dass bei allen Erneuerungen im Netz E-Mobilität eingeplant wird.“ Die Installation und Bereitstellung von Leitungen und entsprechender elektrischer Leistung — zumindest bis zur Grundstücksgrenze — ist eine Aufgabe der (kommunalen) Daseinsvorsorge und zugleich ein Erfolgsgarant für eine gelingende Energiewende und die stärkere Ausbreitung der Elektromobilität.

Das Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz sieht vor, dass bei Neubau oder bei größerer Renovierung eines Wohngebäudes mit mehr als zehn Stellplätzen innerhalb des Gebäudes oder auf einer angrenzenden Fläche künftig jeder Stellplatz mit Schutzrohren für Elektrokabel ausgestattet werden muss. Bei Nichtwohngebäuden mit mehr als zehn Stellplätzen muss jeder fünfte Stellplatz entsprechend ausgerüstet und zudem mindestens ein Ladepunkt errichtet werden. Bei gemischt genutzten Gebäuden ist die überwiegende Art der Nutzung entscheidend. Generell sind Ausnahmen unter anderem für Bestandsgebäude vorgesehen, wenn die Kosten für die Lade- und Leitungsinfrastruktur sieben Prozent der Gesamtkosten einer größeren Renovierung überschreiten. Ziel des Gesetzes ist, die Möglichkeiten für das Laden von Elektrofahrzeugen zu Hause, am Arbeitsplatz und bei der Erledigung alltäglicher Besorgungen zu verbessern.

Quelle: Golem — WEG-Reform: Anspruch auf private Ladesäule für September erwartet // Verband der Immobilienverwalter Deutschland e.V. (VDIV) – Pressemitteilung vom 05.03.2020

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Michael Neißendorfer

Michael Neißendorfer

Michael Neißendorfer ist E-Mobility-Journalist und hat stets das große Ganze im Blick: Darum schreibt er nicht nur über E-Autos, sondern auch andere Arten fossilfreier Mobilität sowie über Stromnetze, erneuerbare Energien und Nachhaltigkeit im Allgemeinen.

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Klaus Fischer:

Die Steckdosenpflicht für Neubauten hat Brüssel bereits 2016 beschlossen. Siehe diesen Beitrag https://www.tesla-car-rent.com/2016/10/15/steckdosen-pflicht-fuer-neubauten/
5 Jahre später wird sie dann in Deutschland gültig. Unsere Bundesregierung verkauft das jetzt als eigene positive Tat. Nein – Sie sind verpflichtet das umzusetzen. Ohne die Vorgabe von Brüssel würde das wahrscheinlich nie kommen.

Kalle:

Die die hier nur rummeckern sind Vermieter die nur ihre Mieter ausnutzen und nicht investieren wollen.
In meinen Augen minderwertige Individuen.

Nostradamus:

Die Entscheidung fiel „schnell und schmerzlos“ – seit Sommer 2015, als der Diesel-Skandal veröffentlicht und die Euphorie der Elektromobilität ausgelöst wurde, ist es gerade FÜNF JAHRE vergangen. Hinzu kommt ein überteuerter Strompreis. Sehr effektiv, so unterstützt man e-Mobilität, bravo!

Walter Wilhelm:

Dann warten sie mal ab, wenn sie nach 8 bis maximal 10 Jahren wegen des unweigerlich auftretenden physikalisch bedingten Kapazitätsverlust für 10000 bis 18000 Euro ( je nach Fahrzeug ) einen neuen Akku brauchen. Ob dann ihr Geldbeutel immer noch lacht?

Thomas:

..in den letzten hundert Jahren haben sich offensichtlich die Menschen kaum verändert. Schon damals wurden die ersten Lokomotiven, die ersten Dampfmaschinen, die ersten Autos und später dann die ersten Computer verteufelt. Ich freue mich auf weniger Abgase und weniger Lärm. Könnte bei so viel Gegenwind allerdings passieren, dass ich es nicht mehr erlebe. Schade.

Stefan:

Das Bessere ist der Feind des Guten. Niemand wird E Autos noch aufhalten. Auch die alten Letztwähler nicht, die ja schon zu Massen auf E Bikes rumfahren. Ein Blick zu unseren niederländischen Nachbarn lohnt. 11 bis 22KW Ladeboxen von privat an privat gibt es en Masse an jeder Ecke, ohne das deren Netz zusammenbricht oder alle Erdkabel und Trafos ausgewechselt wurden.

Silverbeard:

Niemand muss wegen diesem Gesetz in Panik verfallen. Auch nicht wegen „überlasteter“ Stromnetze.
Nur weil dieses Gesetz im Laufe des Jahres kommt, heisst das ja noch lange nicht, das plötzlich über Nacht Millionen von E-Autos auf den Strassen sind. Im ersten Quartal 2020 lag der Anteil an E-Autos und Hybriden zusammen bei 4,8% aller neu zugelassenen PKWs. Bis E-Autos also mal erwähnenswert unsere Stromnetze belasten, vergehen noch Jahre.

Stefan:

Wenn man sich ernsthaft mit dem Thema beschäftigt und sich aus qualifizierten Quellen informiert, wird man schnell merken, daß E Mobilität ein Segen für Mensch und Natur ist. Und für den Geldbeutel. Und aufhalten läßt die Entwicklung eh nicht mehr, sonst würde die Deutsche Industrie im einem weiteren Produktsegment den Anschluss verlieren.

Eine ähnliche Diskussion gab es bei der Einführung der LCD TVs‘ auch.

Silverbeard:

Ich bin überzeugt davon, dass sich die E-Mobilität auf jeden Fall durchsetzt. Und das es alte Menschen gibt, die das ignorant verhindern wollen.

Im Moment ist das Gesetz so, das ein Mieter das Recht erhält (erhalten wird) auf eigene Kosten einen Ladeanschluss vom Zähler zu seinem Stellplatz legen zu lassen. Wenn aber jeder Mieter (oder auch nur ein Teil) sein eigenes Gerät installieren lässt, wird es Schwierigkeiten mit dem Management geben. D.h. dann einen stärkeren Stromanschluss fürs Haus. Wenn der Vermieter zusammen mit den Mietern plant, kann für alle Stellplätze ein einheitliches Gerät genommen werden, die dann über ein Lademanagement die vorhandene Leistung aufteilen. Über Nacht ist es nicht mal mit 3,6kW (Hausanschluss) ein Problem 50-100km nachzuladen.

Silverbeard:

Lass Dich mal von einem Fachmann beraten. Einem, der sich mit E-Autos laden auskennt.

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