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GEIG: Anspruch auf privaten Ladepunkt soll im September in Kraft treten

Copyright ©: shutterstock / Lizenzfreie Stockfoto-Nummer: 1545597191

GEIG: Anspruch auf privaten Ladepunkt soll im September in Kraft treten

Michael Neißendorfer byMichael Neißendorfer
7. April 2020
Lesedauer: 2 Minuten
Home News

Schon bald haben Elektroauto-Fahrer Anspruch auf eine private Ladesäule in einer Gemeinschaftstiefgarage und sonstigen Wohnungseigentümer-Stellplätzen. Ein wenig Geduld ist allerdings noch notwendig. Der Bundestag will das Gesetz noch vor der Sommerpause beschließen, „bei einer Verkündigung im Juli würde das Gesetz dann am 1. September 2020 in Kraft treten“, sagte eine Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion auf Anfrage von golem.de. Erst dann können Wohnungseigentümer und Mieter bauliche Veränderungen verlangen, um ihr Elektroauto auf dem privaten Stellplatz laden zu können.

Mit dem bereits im Kabinett beschlossenen Gebäude-Elektromobilitäts-Infrastruktur-Gesetz (GEIG) verfolgt die Bundesregierung ihre Linie, Elektromobilität als zentrale Säule der Klimawende zu etablieren, konsequent weiter. „Die Einbau- bzw. Nachrüstpflicht von Schutzrohren für Elektrokabel, die Privilegierung des Einbaus von Ladestationen nach dem Entwurf des Gesetzes zur Förderung der Elektromobilität und zur Modernisierung des Wohnungseigentumsgesetzes (WEModG) und der neu eingeführte Umweltbonus für Elektroautos — all diese neuen Regelungen ebnen den Weg dafür, dass E-Autos künftig unkompliziert über Nacht geladen werden können. Das sind prinzipiell Schritte in die richtige Richtung“, sagt Martin Kaßler, Geschäftsführer des Verbandes der Immobilienverwalter Deutschland (VDIV Deutschland). Wichtig sei jedoch, „dass diese Maßnahmen Hand in Hand gehen mit den notwendigen städteplanerischen Überlegungen.“

Voraussetzung dafür, dass Verbraucher auf Elektroautos umsteigen, ist nicht nur, dass genügend Ladestationen zur Verfügung stehen. Vielmehr müsse auch gesichert sein, dass bei ihnen ausreichend Strom ankommt — selbst wenn mehrere Verbraucher gleichzeitig ihre Autos laden möchten. Die heutigen Netze seien darauf nicht überall ausgelegt. Ladeengpässe drohen etwa, wenn Ortsnetztrafos zu klein und Erdkabel zu dünn sind. Hier bestehe „dringend Handlungsbedarf. Das Versorgungsnetz darf nicht hinter der Ladeinfrastruktur hinterherhinken“, warnt Kaßler. „Kommunen und Versorger müssen gemeinsam dafür sorgen, dass bei der Erschließung von Neubaugebieten alle Leitungen ausreichend dimensioniert sind und dass bei allen Erneuerungen im Netz E-Mobilität eingeplant wird.“ Die Installation und Bereitstellung von Leitungen und entsprechender elektrischer Leistung — zumindest bis zur Grundstücksgrenze — ist eine Aufgabe der (kommunalen) Daseinsvorsorge und zugleich ein Erfolgsgarant für eine gelingende Energiewende und die stärkere Ausbreitung der Elektromobilität.

Das Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz sieht vor, dass bei Neubau oder bei größerer Renovierung eines Wohngebäudes mit mehr als zehn Stellplätzen innerhalb des Gebäudes oder auf einer angrenzenden Fläche künftig jeder Stellplatz mit Schutzrohren für Elektrokabel ausgestattet werden muss. Bei Nichtwohngebäuden mit mehr als zehn Stellplätzen muss jeder fünfte Stellplatz entsprechend ausgerüstet und zudem mindestens ein Ladepunkt errichtet werden. Bei gemischt genutzten Gebäuden ist die überwiegende Art der Nutzung entscheidend. Generell sind Ausnahmen unter anderem für Bestandsgebäude vorgesehen, wenn die Kosten für die Lade- und Leitungsinfrastruktur sieben Prozent der Gesamtkosten einer größeren Renovierung überschreiten. Ziel des Gesetzes ist, die Möglichkeiten für das Laden von Elektrofahrzeugen zu Hause, am Arbeitsplatz und bei der Erledigung alltäglicher Besorgungen zu verbessern.

Quelle: Golem — WEG-Reform: Anspruch auf private Ladesäule für September erwartet // Verband der Immobilienverwalter Deutschland e.V. (VDIV) – Pressemitteilung vom 05.03.2020

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Michael Neißendorfer

Michael Neißendorfer

Michael Neißendorfer ist E-Mobility-Journalist und hat stets das große Ganze im Blick: Darum schreibt er nicht nur über E-Autos, sondern auch andere Arten fossilfreier Mobilität sowie über Stromnetze, erneuerbare Energien und Nachhaltigkeit im Allgemeinen.

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Thomas
Thomas
3 Jahre zuvor

Und wer in Mehrfamilienhäusern oder der Stadt wohnt, wird enteignet, weil er künftig seinen PKW wie bereits beim Diesel in der Umweltzone (oder weil einfach kein Wohneigentum vorhanden ist) nicht laden oder nutzen darf. Mal von den Monopol-Preisen öffentlicher Ladestationen ganz zu schweigen, die regelmäßig besetzt oder außer Betrieb sind. Und sauber ist Elektro auch nicht. Der Dreck entsteht jenseits des Fokus in dritte Welt Ländern.

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Kasch
Kasch
3 Jahre zuvor

Habe eine vermietete Eigentumswohnug mit 2 Tiefgaragenplätze. Sollte ich von unserem schwachsinnigen Staat dazu verdonnert werden, dort für weit über 10.000 Euro nicht anzapfbare Stromleitungen mit Zählerumgestaltung / -erweiterung, anteilig für neue Schaltschränke, etc., zahlen zu müssen, wird sich die Wohnung höchstens noch ein etron-Fahrer leisten wollen (und der bekommt sie auch nur, wenn er den Mietpreisaufschlag von 30% schwarz rüberschiebt) – finde ich den nicht, wird nicht mehr vermietet.

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Kasch
Kasch
3 Jahre zuvor

Ach ja noch was: „… jeder 5. Stellplatz“ – das kann nur funktionieren, wenn die gesamte Tiefgarage auf Allgemeineigentum läuft. Jeder Eigentümer/Mieter zahlt, am einfachsten pro Nase für einen Stellplatz und anteilig den Strom für die Ladesäulen. Macht er sicher gerne für mehrere Personen in seiner Wohnung, von denen kein einziger ein Auto hat. Was mich seit langem interessiert: Versuchen alle, die am alten System finanziell profitieren, den Geduldsfaden der Bevölkerung derart zu strapazieren, damit sie sich noch ein paar Jahre gesundstoßen können ? Oder sind unsere Politiker mangels Oposition, dank Groko, inzwischen allesamt nur noch Populisten, die dem Volk einfach nach dem Maul reden, egal welchen Schaden sie anrichten ? Denn 3. Möglichkeit, dass „leitende“ Persönlichkeiten in Industrie und Politik inzwischen derart verblödet sind, kann ich einfach nicht glauben ! Was denkt ihr ?

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Andreas E.
Andreas E.
3 Jahre zuvor

Der Vermieter muss KEINE Ladesäule zur Verfügung stellen sondern je nach Gebäudetyp u. Alter maximal die Vorraussetzung dafür schaffen, dass ein Mieter auf eigene Kosten eine Wallbox installieren lassen kann.
Es ist nicht so schlimm wenn man richtig liest H. Kasch ;)

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Silverbeard
Silverbeard
3 Jahre zuvor

Niemand muss wegen diesem Gesetz in Panik verfallen. Auch nicht wegen „überlasteter“ Stromnetze.
Nur weil dieses Gesetz im Laufe des Jahres kommt, heisst das ja noch lange nicht, das plötzlich über Nacht Millionen von E-Autos auf den Strassen sind. Im ersten Quartal 2020 lag der Anteil an E-Autos und Hybriden zusammen bei 4,8% aller neu zugelassenen PKWs. Bis E-Autos also mal erwähnenswert unsere Stromnetze belasten, vergehen noch Jahre.

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Thomas
Thomas
3 Jahre zuvor

..in den letzten hundert Jahren haben sich offensichtlich die Menschen kaum verändert. Schon damals wurden die ersten Lokomotiven, die ersten Dampfmaschinen, die ersten Autos und später dann die ersten Computer verteufelt. Ich freue mich auf weniger Abgase und weniger Lärm. Könnte bei so viel Gegenwind allerdings passieren, dass ich es nicht mehr erlebe. Schade.

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Nostradamus
Nostradamus
3 Jahre zuvor

Die Entscheidung fiel „schnell und schmerzlos“ – seit Sommer 2015, als der Diesel-Skandal veröffentlicht und die Euphorie der Elektromobilität ausgelöst wurde, ist es gerade FÜNF JAHRE vergangen. Hinzu kommt ein überteuerter Strompreis. Sehr effektiv, so unterstützt man e-Mobilität, bravo!

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Kalle
Kalle
3 Jahre zuvor

Die die hier nur rummeckern sind Vermieter die nur ihre Mieter ausnutzen und nicht investieren wollen.
In meinen Augen minderwertige Individuen.

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Klaus Fischer
Klaus Fischer
3 Jahre zuvor

Die Steckdosenpflicht für Neubauten hat Brüssel bereits 2016 beschlossen. Siehe diesen Beitrag https://www.tesla-car-rent.com/2016/10/15/steckdosen-pflicht-fuer-neubauten/
5 Jahre später wird sie dann in Deutschland gültig. Unsere Bundesregierung verkauft das jetzt als eigene positive Tat. Nein – Sie sind verpflichtet das umzusetzen. Ohne die Vorgabe von Brüssel würde das wahrscheinlich nie kommen.

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