Bundesrat bestätigt Änderungen für schnelleren Smart-Meter-Rollout

Cover Image for Bundesrat bestätigt Änderungen für schnelleren Smart-Meter-Rollout
Copyright ©

ARVD73 / Shutterstock / 2357736797

Michael Neißendorfer
Michael Neißendorfer
  —  Lesedauer 3 min

Der Bundesrat hat vergangene Woche den geplanten Änderungen für den schnelleren Smart-Meter-Rollout zugestimmt, um die Refinanzierung des nun wesentlich umfangreicheren Smart-Meter-Rollouts zu gewährleisten. Der Rollout von Smart Metern, die in der Energiewende etwa für Vehicle-to-Grid-Anwendungen eine wichtige Rolle spielen, hat sich mit dem Gesetz zum Neustart der Digitalisierung der Energiewende (GNDEW) deutlich beschleunigt: Seit dem Inkrafttreten des Gesetzes im Jahr 2023 wurden wesentlich mehr Smart Meter (iMSys) verbaut als in der gesamten Zeit seit 2016 zuvor. Bis zum 30.09.2024 wurden laut Bundesnetzagentur 1.005.642 Einbauten von iMSys gemeldet. Zum Vergleich: Ende 2022 waren es noch 272.024.

Dies zeigt, dass die seinerzeit mit dem GNDEW beschlossenen Maßnahmen für einen beschleunigten Smart-Meter-Rollout grundsätzlich wirken. Zugleich bestätigt die nun verabschiedete Gesetzesnovelle feste Preisobergrenzen für den Einbau von Smart Metern, auch wenn diese teilweise erhöht werden. Die Änderungen im Messstellenbetriebsgesetz wurden bereits am 31.01. im Deutschen Bundestag von den Regierungsfraktionen gemeinsam mit der CDU/CSU verabschiedet.

Zum Schutz der Verbraucher sind die Messentgelte für Smart Meter, in den Gesetzestexten als intelligente Messsysteme bezeichnet, durch Preisobergrenzen gesetzlich gedeckelt. Wo diese liegen, richtet sich nach dem Energieverbrauch beziehungsweise nach der installierten Erzeugungsleistung – denn wer mehr verbraucht, kann auch mehr sparen.

Der Digitalisierungsbericht des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) im Auftrag des Bundestags nach § 48 MsbG aus 2024 hat mit gutachterlicher Unterstützung deutliche Finanzierungslücken beim Rollout aufgezeigt: Selbst die effizientesten so genannten grundzuständigen Messstellenbetreiber (gMSB), in der Regel die örtlichen Stromnetzbetreiber, können längst nicht alle Kosten durch die Preisobergrenzen refinanzieren. Teilweise unterschreiten die seit 2016 im Wesentlichen unveränderten Preisobergrenzen die anfallenden Kosten um bis zu zwei Drittel.

Im Nachgang zu diesem Bericht wurden daher Regelungen erarbeitet, die die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen für den Rollout in Deutschland verbessern sollen. Infolgedessen werden die Entgelte für den Einbau von Stromzählern und Smart Metern geändert. Erhöhungen sind auf das absolute Minimum reduziert und richten sich nach einer gutachterlichen Kosten-Nutzen-Analyse. Gleichzeitig werden die vom Messstellenbetreiber für das Messentgelt standardmäßig zu erbringenden Leistungen erweitert. So sind zukünftig die Kosten für die Steuerung einer PV-Anlage durch den Direktvermarkter über Smart Meter im Messentgelt enthalten.

Bei Haushaltskunden (d.h. bis zu 10.000 kWh Jahresstromverbrauch) orientieren sich die Entgelte für Smart Meter an den Kosten eines herkömmlichen Zählers (moderne Messeinrichtung). Bisher waren das 20 Euro im Jahr. Rückwirkend zum 1. Januar 2025 sollen die seit 2016 unveränderten Preisobergrenzen hierfür auf jährlich 25 Euro und für Smart Meter auf 30 (unter 6000 kWh) bzw. 40 Euro (6000 bis 10.000 kWh) angehoben werden. Wer eine PV-Anlage bis zu 15 kW installierter Leistung oder eine Wärmepumpe betreibt, hat maximal 50 Euro für den Smart Meter zu tragen.

Individuell werden die Mehrkosten allein durch das mittlerweile seit Jahren stabil nachgewiesene Einsparpotenzial durch die Visualisierung des Stromverbrauchs (ca. 2 Prozent Verbrauchsreduzierung) aufgefangen. Das zusätzliche Potenzial durch dynamische Tarife oder optimierten Verbrauch/Erzeugung ist hier noch nicht berücksichtigt.

Ab Januar 2025 können alle Stromkunden auch eine individuelle Ausstattung mit Smart Metern verlangen, was insbesondere für solche Verbraucher und Erzeuger interessant sein könnte, die dem sog. Pflichtrollout nicht unterliegen (Verbraucher mit weniger als 6000 kWh pro Jahr oder Erzeuger mit weniger als sieben kW installierter Leistung). Der Messstellenbetreiber – meist ist dies der örtliche Netzbetreiber – muss zudem dem Wunsch auf individuellen Einbau grundsätzlich innerhalb von vier Monaten nachkommen.

Wenn der Aufwand für den Messstellenbetreiber bei einer individuellen Anfahrt höher ist, darf er ein Zusatzentgelt verlangen: max. 100 Euro als einmaliges Entgelt. Sofern die Messstellenbetreiber ein höheres Entgelt verlangen – also über den gesetzlich festgelegten Werten – müssen sie nachweisen bzw. ihren Kunden transparent darlegen, inwiefern dies angemessen ist.

Quelle: BMWK – Pressemitteilung vom 14.02.2025

worthy pixel img
Michael Neißendorfer

Michael Neißendorfer

Michael Neißendorfer ist E-Mobility-Journalist und hat stets das große Ganze im Blick: Darum schreibt er nicht nur über E-Autos, sondern auch andere Arten fossilfreier Mobilität sowie über Stromnetze, erneuerbare Energien und Nachhaltigkeit im Allgemeinen.

Artikel teilen:

Kommentare (Wird geladen...)

Ähnliche Artikel

Cover Image for Test des Volvo EX90 – Souveränität in ihrer ruhigsten Form

Test des Volvo EX90 – Souveränität in ihrer ruhigsten Form

Sebastian Henßler  —  

Der Volvo EX90 zeigt sich als ruhiger Begleiter für lange Strecken und verbindet Stabilität, Komfort und Sicherheit mit skandinavischer Zurückhaltung.

Cover Image for „Vom Auto aufs Meer“ – Michael Jost über Ed-Tec

„Vom Auto aufs Meer“ – Michael Jost über Ed-Tec

Sebastian Henßler  —  

Ex-VW-Chefstratege Jost überträgt das Denken der Autoindustrie aufs Meer – mit Ed-Tec will er zeigen, dass Effizienz und Emotion kein Widerspruch sind.

Cover Image for In diesen 7 deutschen Städten gibt es die meisten Ladepunkte

In diesen 7 deutschen Städten gibt es die meisten Ladepunkte

Daniel Krenzer  —  

In Deutschlands Großstädten gibt es inzwischen Tausende Ladepunkte. In der Topliste schneiden zwei Städte überraschend gut ab.

Cover Image for Daimler Truck startet weitere Testphase mit Wasserstoff-Lkw

Daimler Truck startet weitere Testphase mit Wasserstoff-Lkw

Michael Neißendorfer  —  

Als Energiequelle kommt flüssiger Wasserstoff zum Einsatz, der zwar manche Vorteile gegenüber gasförmigem Wasserstoff bietet – aber auch viele Nachteile.

Cover Image for Ex-VW-Chefstratege: „Technologieoffenheit ist strategiefrei“

Ex-VW-Chefstratege: „Technologieoffenheit ist strategiefrei“

Sebastian Henßler  —  

Klare Prioritäten statt Beliebigkeit. „Technologieoffenheit klingt modern, ist aber strategiefrei“, so der ehemalige VW-Stratege Michael Jost im Gespräch.

Cover Image for Polygon Concept: Peugeot will ab 2027 Steer-by-Wire einführen

Polygon Concept: Peugeot will ab 2027 Steer-by-Wire einführen

Michael Neißendorfer  —  

Mit dem Polygon Concept zeigt Peugeot, wohin die Reise gehen könnte. Nicht nur beim Lenkrad, sondern auch Bereichen wie Nachhaltigkeit und Individualisierung.