Bundesrat bestätigt Änderungen für schnelleren Smart-Meter-Rollout

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Michael Neißendorfer
Michael Neißendorfer
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Der Bundesrat hat vergangene Woche den geplanten Änderungen für den schnelleren Smart-Meter-Rollout zugestimmt, um die Refinanzierung des nun wesentlich umfangreicheren Smart-Meter-Rollouts zu gewährleisten. Der Rollout von Smart Metern, die in der Energiewende etwa für Vehicle-to-Grid-Anwendungen eine wichtige Rolle spielen, hat sich mit dem Gesetz zum Neustart der Digitalisierung der Energiewende (GNDEW) deutlich beschleunigt: Seit dem Inkrafttreten des Gesetzes im Jahr 2023 wurden wesentlich mehr Smart Meter (iMSys) verbaut als in der gesamten Zeit seit 2016 zuvor. Bis zum 30.09.2024 wurden laut Bundesnetzagentur 1.005.642 Einbauten von iMSys gemeldet. Zum Vergleich: Ende 2022 waren es noch 272.024.

Dies zeigt, dass die seinerzeit mit dem GNDEW beschlossenen Maßnahmen für einen beschleunigten Smart-Meter-Rollout grundsätzlich wirken. Zugleich bestätigt die nun verabschiedete Gesetzesnovelle feste Preisobergrenzen für den Einbau von Smart Metern, auch wenn diese teilweise erhöht werden. Die Änderungen im Messstellenbetriebsgesetz wurden bereits am 31.01. im Deutschen Bundestag von den Regierungsfraktionen gemeinsam mit der CDU/CSU verabschiedet.

Zum Schutz der Verbraucher sind die Messentgelte für Smart Meter, in den Gesetzestexten als intelligente Messsysteme bezeichnet, durch Preisobergrenzen gesetzlich gedeckelt. Wo diese liegen, richtet sich nach dem Energieverbrauch beziehungsweise nach der installierten Erzeugungsleistung – denn wer mehr verbraucht, kann auch mehr sparen.

Der Digitalisierungsbericht des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) im Auftrag des Bundestags nach § 48 MsbG aus 2024 hat mit gutachterlicher Unterstützung deutliche Finanzierungslücken beim Rollout aufgezeigt: Selbst die effizientesten so genannten grundzuständigen Messstellenbetreiber (gMSB), in der Regel die örtlichen Stromnetzbetreiber, können längst nicht alle Kosten durch die Preisobergrenzen refinanzieren. Teilweise unterschreiten die seit 2016 im Wesentlichen unveränderten Preisobergrenzen die anfallenden Kosten um bis zu zwei Drittel.

Im Nachgang zu diesem Bericht wurden daher Regelungen erarbeitet, die die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen für den Rollout in Deutschland verbessern sollen. Infolgedessen werden die Entgelte für den Einbau von Stromzählern und Smart Metern geändert. Erhöhungen sind auf das absolute Minimum reduziert und richten sich nach einer gutachterlichen Kosten-Nutzen-Analyse. Gleichzeitig werden die vom Messstellenbetreiber für das Messentgelt standardmäßig zu erbringenden Leistungen erweitert. So sind zukünftig die Kosten für die Steuerung einer PV-Anlage durch den Direktvermarkter über Smart Meter im Messentgelt enthalten.

Bei Haushaltskunden (d.h. bis zu 10.000 kWh Jahresstromverbrauch) orientieren sich die Entgelte für Smart Meter an den Kosten eines herkömmlichen Zählers (moderne Messeinrichtung). Bisher waren das 20 Euro im Jahr. Rückwirkend zum 1. Januar 2025 sollen die seit 2016 unveränderten Preisobergrenzen hierfür auf jährlich 25 Euro und für Smart Meter auf 30 (unter 6000 kWh) bzw. 40 Euro (6000 bis 10.000 kWh) angehoben werden. Wer eine PV-Anlage bis zu 15 kW installierter Leistung oder eine Wärmepumpe betreibt, hat maximal 50 Euro für den Smart Meter zu tragen.

Individuell werden die Mehrkosten allein durch das mittlerweile seit Jahren stabil nachgewiesene Einsparpotenzial durch die Visualisierung des Stromverbrauchs (ca. 2 Prozent Verbrauchsreduzierung) aufgefangen. Das zusätzliche Potenzial durch dynamische Tarife oder optimierten Verbrauch/Erzeugung ist hier noch nicht berücksichtigt.

Ab Januar 2025 können alle Stromkunden auch eine individuelle Ausstattung mit Smart Metern verlangen, was insbesondere für solche Verbraucher und Erzeuger interessant sein könnte, die dem sog. Pflichtrollout nicht unterliegen (Verbraucher mit weniger als 6000 kWh pro Jahr oder Erzeuger mit weniger als sieben kW installierter Leistung). Der Messstellenbetreiber – meist ist dies der örtliche Netzbetreiber – muss zudem dem Wunsch auf individuellen Einbau grundsätzlich innerhalb von vier Monaten nachkommen.

Wenn der Aufwand für den Messstellenbetreiber bei einer individuellen Anfahrt höher ist, darf er ein Zusatzentgelt verlangen: max. 100 Euro als einmaliges Entgelt. Sofern die Messstellenbetreiber ein höheres Entgelt verlangen – also über den gesetzlich festgelegten Werten – müssen sie nachweisen bzw. ihren Kunden transparent darlegen, inwiefern dies angemessen ist.

Quelle: BMWK – Pressemitteilung vom 14.02.2025

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Michael Neißendorfer

Michael Neißendorfer

Michael Neißendorfer ist E-Mobility-Journalist und hat stets das große Ganze im Blick: Darum schreibt er nicht nur über E-Autos, sondern auch andere Arten fossilfreier Mobilität sowie über Stromnetze, erneuerbare Energien und Nachhaltigkeit im Allgemeinen.

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Oliver:

Zum Glück ist mein Messstellenbetreiber vernünftiger: 30€.

Die Alternative ist dann nur Tibber. Die haben ja ihr eigenes Gateway.

Hans Georg:

Zum Glück gibt es noch Anbieter mit Vernünftigen.. Preisen / Unter (HANSQMONWA 50Euro Gutschein) #Ostrom#

Susi:

Da sind Sie aber falsch informiert. In der Regel hat ein Netzbetreiber gar nichts vom eingespeisten Strom. Er hat nur Arbeit und Kosten. Der Strom wird an den Übertragungsnetzbetreiber geleitet und über den bekommt der Anlagenbetreibet auch sein Geld, das vorher der Netzbetreiber monatlich in einem aufwändigem Verfahren bei der Tennet beantragen muss.Auch das muss er machen. Kostet Zeit und Geld, ist aber so.
Der gelieferte Strom wir meist schon Jahre vorher an der Strombörse gekauft.
Auch die Einführung von SmartMeter kostet den Netzbetreiber eine enorme Summe an Geld. Allein die Verarbeitungsprogramme sind sehr umfangreich und teuer.
Woher ich meine Informationen habe? Ich arbeite seit langem in diesem Bereich und weiß wovon ich rede.

Edd:

Zu erst will der Planlose Grüne alles Sonnenschein in Strom umwandeln und am besten mit dem Geld von Eigentümer.
Jetzt merken die schlauen, daß es im Sommer zuviel Sonnenschein gibt und es muss geregelt werden, und auch das sollen wider die Eigentümer auf eigenen Kosten austragen. So funktioniert es doch am besten, den kleinen Mann kann man leicht zwingen. Man kann doch die Energiekonzerne und Netzbetreiber nicht belasten. Nicht daß die noch böse werden und mit Politikern nicht die Milliarden teilen. Die Netzbetreiber kriegen fast um sonst Strom von unseren Dächern und verkaufen es drei Mal teurer an die Haushalte und zehnmal teurer an den Ladestationen. Ich kann mir nicht vorstellen, dass die Politiker so dämlich sind das sie das nicht sehen, aber ich kann mir vorstellen, dass sie damit gut mit verdienen.
Die Drosselung ist meine Meinung nach der falsche Weg.
Der Bund soll die Energiekonzerne verpflichten das sie den Überschuss speichern sollen oder an den Ladestationen zum 0 Tarif in die EAutos reinfließen lassen.
Aber dann würde es nicht mehr Kapitalismus.

Dobberstein:

Zuerst wird vom Staat für PV Anlagen und Wärmepumpen geworben und danach werden alle die darauf gehört haben mit noch weiteren Kosten belastet.
Danke ihr guten vom Volk gewählten Politiker.

Mum:

Da das ja augenscheinlich Bestandsanlagen sind brauchst du dir hier auch keine Sorgen machen. Das gilt nur für Neuanlagen ab jetzt. Außerdem sollte deine Wärmepumpe da auch nicht drunter fallen, da diese nur bis minimal 4200 Watt abgeregelt werden. Das sollte deine Wärmepumpe nicht im Standardprogramm ohne Heizstab verbrauchen. Die Abregelung gilt pro Gerät. Deine Bestandsvoltaik wird nicht abgeregelt, Hinzu kommt das der iMsys garnicht abregeln kann, da das nur ein Zähler ist, der seine Messwerte alle 15 min an den Messstellenbetreiber senden kann. Zur Abregelung benötigt man noch zusätzliche Hardware, die aber bei Bestandsanlagen nicht verbaut werden.

User:

Es wäre Mal wünschenswert die angeblich so hohen Kosten der Smart-Meter aufgeschlüsselt zu bekommen. Wieviel kostet das Gerät? Wieviel kostet der Einbau? Wieviel kostet der Betrieb? Was wird mit dem Betriebskosten abgedeckt?

User:

Solange deine Solar-Anlage und deine Wärmepumpe nicht am Stromnetz hängen und es ggfs belasten, ist das ok.

Müller:

Bei mir kommt kein Smartmeter rein, da ich meine Solaranlage und meine Wärmepumpe von niemanden außer mir Steuern lasse!

Marius:

Ich verbrauche 5200 kWh pro Jahr – eine Nachrüstung eines iMSys würde 600€ kosten, daher lohnt es sich leider nicht. Bei Einzug vor 1 Jahr wurde der alte Zähler durch eine mME ersetzt, da hätte man ja mal fragen können, was der Kunde haben möchte.

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