ZDK fordert E-Auto-Förderung auch für Private

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Michael Neißendorfer
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Die heutige Verabschiedung des „Gesetzes für ein steuerliches Investitionssofortprogramm zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts Deutschland“ im Deutschen Bundestag stößt beim Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK) auf Kritik. Zwar wird die degressive Sonderabschreibung für E-Autos eingeführt, doch bleibe die Förderung für private Kundinnen und Kunden von Elektroautos unzureichend.

„Der Investitions-Booster startet mit Fehlzündungen und verfehlt wichtige Anreize“, mahnt Thomas Peckruhn, Vizepräsident des ZDK. „Wenn die Bundesregierung den breiten Hochlauf der Elektromobilität in der Gesellschaft wirklich vorantreiben will, darf sie sich auf diesem Bundestagsbeschluss nicht ausruhen, sondern muss dringend nachlegen.“

Kernpunkt der Kritik des ZDK: Ohne eine Ausweitung der als „Investitions-Booster“ bezeichneten degressiven Sonderabschreibung für gewerbliche E-Auto-Käufe auf das bedeutende Leasinggeschäft, bleibe die heute beschlossene Maßnahme für weite Teile des Marktes wirkungslos. „Mit dem heutigen Gesetz schafft die Bundesregierung keine zusätzlichen Investitionsanreize im Leasinggeschäft, das mit mehr als 60 Prozent den überwiegenden Anteil der gewerblichen E-Auto-Neuzulassungen ausmacht“, so Peckruhn.

In der vom Bundestag an diesem Donnerstag in zweiter und dritter Lesung verabschiedeten Form des „Gesetzes für ein steuerliches Investitionssofortprogramm“ kommt der degressive Abschreibungssatz von 75 Prozent nur gewerblichen Kunden von zwischen dem 30. Juni 2025 und 1. Januar 2028 angeschafften E-Neufahrzeugen zugute – Leasingkunden sind ausgeschlossen. Auch lässt der Gesetzentwurf Impulse für private Haushalte vollständig vermissen.

„So wichtig eine Ankurbelung des Dienstwagengeschäfts für den Autohandel auch ist, die Bundesregierung sollte bei einer solchen Förderungsinitiative immer auch Impulse für private Haushalte mitdenken“, findet Peckruhn. „Die Bundesregierung spricht von Subventionsverzicht, setzt aber gleichzeitig auf steuerliche Vorteile und Preisgrenzen-Anhebungen. Das passt nicht zusammen. Um den Hochlauf der E-Mobilität gesamthaft und bestmöglich voranzubringen, brauchen wir neben der gewerblichen Förderung auch ganz dringend Wachstumsimpulse für Privatkundinnen und -kunden.“

Enttäuscht zeigt sich der ZDK auch über die sehr spät greifende Senkung der Unternehmensteuer ab 2028 sowie die ausbleibende Absenkung der Stromsteuer auf den EU-Mindeststeuersatz, wie sie im Koalitionsvertrag noch versprochen wurde. Hierdurch wurde versäumt, im Bundeshaushaltsgesetz einen wichtigen Impuls zur Senkung der Ladestrompreise zu setzen. Für einen seriösen Hochlauf der Elektromobilität müssen, so der ZDK abschließend, nicht nur die gewerblichen Investitionen befördert, sondern eben auch die Betriebskosten signifikant gesenkt werden. Und zwar für private und gewerbliche Kunden gleichermaßen.

Quelle: ZDK – Pressemitteilung vom 26.06.2025

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Michael Neißendorfer

Michael Neißendorfer

Michael Neißendorfer ist E-Mobility-Journalist und hat stets das große Ganze im Blick: Darum schreibt er nicht nur über E-Autos, sondern auch andere Arten fossilfreier Mobilität sowie über Stromnetze, erneuerbare Energien und Nachhaltigkeit im Allgemeinen.

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