Verkehrsminister Wissing: Warnung vor Diesel-Stilllegungen

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Sebastian Henßler
Sebastian Henßler
  —  Lesedauer 3 min

Der Streit um mögliche Fahrverbote für Dieselautos heizt sich weiter auf, wie die FAZ berichtet. Bundesverkehrsminister Volker Wissing (FDP) hat demnach die EU-Kommission beschuldigt, durch eine Verschärfung der Schadstoffgrenzwerte für Euro-5-Dieselautos die Stilllegung von Millionen Fahrzeugen zu riskieren, so die Tageszeitung in einem aktuellen Artikel. In Briefen an die EU-Kommission und seine Kolleg:innen in den Mitgliedstaaten fordere er eine „Klarstellung“ der EU-Vorschriften, um schwerwiegende Konsequenzen für Bürger:innen und Wirtschaft zu vermeiden.

Hintergrund dieser Warnung ist ein laufendes Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH). Dabei geht es um die Bedingungen, unter denen die Schadstoffgrenzwerte für Dieselautos gemessen werden. Die aktuellen Grenzwerte basieren auf dem Testverfahren Neuer Europäischer Fahrzyklus (NEFZ), das einen typischen Fahrbetrieb simuliert. Im Alltag kann der Schadstoffausstoß jedoch erfahrungsgemäß deutlich höher sein.

Wissing befürchtet, dass die EU-Kommission nun die Grenzwerte für jede Fahrsituation durchsetzen will, auch bei Volllastfahrten, etwa wenn ein Auto bergauf fährt und mehr Schadstoffe ausstößt. Dies sei technisch derzeit nicht umsetzbar, so der Minister. Dies würde die Typengenehmigungen für alle Euro-5-Autos infrage stellen und könnte auch Euro-6-Modelle betreffen.

Die EU-Kommission hat diesen Vorwürfen entschieden widersprochen, so die FAZ weiter. Binnenmarktkommissar Thierry Breton betonte demnach in einem Brief an Wissing, dass seine Behörde keine rückwirkenden Änderungen plane. Sie wolle keine Maßnahmen ergreifen, die Bürger:innen, die ihre Autos in gutem Glauben gekauft haben, benachteiligen würden. Auch sei kein zusätzlicher Verwaltungsaufwand für Autohersteller vorgesehen.

Breton argumentierte weiter, dass die Schadstoffgrenzwerte unter normalen Einsatzbedingungen eingehalten werden müssen, was nicht jede mögliche Fahrsituation umfasse. Die Kommission habe ihren Standpunkt in dieser Frage nie geändert. Dennoch konnte Breton die Sorgen des Bundesverkehrsministers nicht ausräumen. Eine Sprecherin des Ministeriums stellte klar, dass letztlich der EuGH und nicht die Kommission über eine so weitreichende Entscheidung zu befinden habe.

Der EuGH beschäftigt sich derzeit mit einem Fall, der vom Landgericht Duisburg vorgelegt wurde und den Stuttgarter Autokonzern Mercedes-Benz betrifft. Wissings Befürchtung ist, dass der EuGH die von ihm wahrgenommene Darstellung der Kommission übernimmt. Sollte das Gericht zugunsten der strengeren Auslegung der Grenzwerte entscheiden, könnten die Typengenehmigungen für viele Dieselautos infrage gestellt werden.

Dieser Streit zwischen Brüssel und Berlin zeigt die unterschiedlichen Herangehensweisen an Klimaschutz und Verkehrsregulierung. Während die EU ehrgeizige Klimaziele verfolgt, sorgt sich die deutsche Regierung um die Auswirkungen auf ihre Autoindustrie und die Autofahrer:innen. Die Diskussion um die Zukunft des Dieselautos bleibt also weiter offen. Die verschiedenen Standpunkte und das laufende Verfahren vor dem EuGH zeigen, dass sowohl auf europäischer als auch auf nationaler Ebene Lösungen gefunden werden müssen, die Klimaschutz und wirtschaftliche Interessen in Einklang bringen.

Quelle: FAZ – Wissing warnt vor Fahrverboten für Dieselautos

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Sebastian Henßler

Sebastian Henßler

Sebastian Henßler hat Elektroauto-News.net im Juni 2016 übernommen und veröffentlicht seitdem interessante Nachrichten und Hintergrundberichte rund um die Elektromobilität. Vor allem stehen hierbei batterieelektrische PKW im Fokus, aber auch andere alternative Antriebe werden betrachtet.

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TitanManfred:

Dürfen gefälschte Geldscheine auch im Umlauf bleiben?

TitanManfred:

Die Verordnung über die Grenzwerte kennte keine Ausnahmen und der Meßzykluss wurde einfach erfunden um ein Verfahren vorliegen zu haben, damit steht doch außer Frage, dass Motoren immer die Grenzwerte einzuhalten haben! Also sollten diese Karren ohnehin schon längst umgerüstet werden, und zwar auf Kosten der Industrie die sie in Verkehr brachte. Notfalls durch Reduzierung der Leistung!

Pedro G.:

Es wäre ganz einfach die CO²-Treibstoffe bis 2035
um je 10% oder mehr pro Jahr FIX verteuern,
das wären dann so ca 5 € plus im Jahr 2035 !
Da kann sich jeder entscheiden was er machen will !

Niko8888:

Warnung: Wissing gefährdet die gesundheit

Fahrverbote in der Stadt von euro5 Dieseln reicht völlig. Auf dem Land/ Autobahn dürfen die gerne weiter durch die Gegend stinken

Jan:

Warnung vor dem Fortschritt

Tom:

…der ist ein Hit. ; -)

Tom:

…Wissing ist und bleibt Lobbyist und liberaler Populist!

„…Die EU-Kommission will Vorschriften zur Einhaltung von Schadstoffgrenzwerten bei Autos nicht nachträglich ändern und damit möglicherweise eine Stilllegung von Millionen Dieselfahrzeugen bewirken. Die Brüsseler Behörde habe nicht die Absicht, rückwirkende Änderungen vorzunehmen, heißt es in einem Brief von EU-Binnenmarktkommissar Thierry Breton an Bundesverkehrsminister Volker Wissing….“

brainDotExe:

Auch DIESELGATE hat sich nicht auf den Bestandschutz ausgewirkt.

Fahrer/Käufer von Diesel PKW konnten sich darauf verlassen, dass auch betroffene Fahrzeuge nach den bei Typenzulassung gültigen Vorschriften weiterhin gefahren werden können.

Bildlich übersetzt: Der Typ ist gar nicht vom Hochhaus gefallen, weil er gegen das 3 Meter hohe Geländer gerannt ist.

Ich bin zu der Zeit (August 2015) übrigens selbst auf einen Euro 5 Diesel Gebrauchtwagen umgestiegen. Zwar kein VW, aber die waren ja trotzdem allesamt fälschlicherweise im Veruf.
Hat mich nicht gejuckt, der Wagen hat mir lange gute Dienste geleistet.

Ich finde es gut, dass Wissing sich für die Interessen von Millionen Dieselfahrer einsetzt. Ich selbst fahre zwar im Alltagswagen elektrisch, aber ich verstehe dass es Leute gibt, die weiterhin einen Diesel haben wollen.

Wolfbrecht Gösebert:

„Warnung vor Verkehrsminister Wissing …“

Stimmt, (auch) der hätte nie ein „Zulassung“ erhalten dürfen … :P

Wolfbrecht Gösebert:

Du erinnerst mich mit Deiner „Argumentation“ an den Typen, der vom Hochhaus fällt und beim Vorbeifallen im 1. Stock noch laut ruft:
»Seht ihr, bis hier ist es ja noch gutgegangen!«

Spätestens mit Bekanntwerden des DIESELGATE (Sept. 2015) hätte man *wissen* können, dass das nicht gutgeht!

Ich selber habe schon 2012 wg. der fortgesetzten, nicht akzeptablen Verbrennung von Erdöl ein erstes E-Auto gefahren und mir 2014 dann auch selber eins (gebraucht) gekauft … NEIN – ich jedenfalls liesse da KEINEN “Vertrauensschutz“ gelten!

Merke:
Es gibt auch beim EuGH Vertrauensschutz-Ausnahmen und eine Güterabwägung … schaun mer mal, wie’s ausgeht :P

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