Umweltbonus: Grüne fordern Prämie für Elektro-Kleinstfahrzeuge der Klassen L6e und L7e

Umweltbonus: Grüne fordern Prämie für Elektro-Kleinstfahrzeuge der Klassen L6e und L7e
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Renault

Michael Neißendorfer
Michael Neißendorfer
  —  Lesedauer 2 min

Die Grüne fordern, die Umweltbonus genannte Kaufpreisförderung von Elektroautos anzupassen. Hybridautos sollen keine Förderung mehr bekommen, stattdessen sollen Elektroleichtfahrzeuge wie der Renault Twizy oder der Microlino in den Kreis der förderfähigen Fahrzeuge aufgenommen werden. „Es ist absurd, dass Elektroleichtfahrzeuge einerseits auf die Elektromobilitätsziele der Bundesregierung einzahlen sollen, aber bei der Förderung außen vor bleiben“, sagte der Bundestagsabgeordnete Stephan Kühn von den Grünen der taz. Kühn kritisiert, dass die Bundesregierung die Kleinststromer nicht fördert, dennoch aber miteinbezieht in den Plan, dass bis 2022 eine Million E-Fahrzeuge auf deutschen Straßen unterwegs sein sollen.

Mit Elektroleichtfahrzeuge sind Fahrzeuge der EG-Fahrzeugklassen L6e und L7e gemeint. Leichtelektromobile der Klasse L6e dürfen eine Maximalgeschwindigkeit von 45 km/h und eine Maximalleistung von 4 kW nicht überschreiten. Bei Leichtelektromobilen der Klasse L7e ist lediglich die Nutzleistung auf 15 kW begrenzt, eine bauartbedingte Maximalgeschwindigkeit ist nicht vorgesehen.

Verkehrsminister Scheuer muss die Kaufprämie endlich für Elektroleichtfahrzeuge öffnen und im Gegenzug für ökologisch bedenkliche Plug-in-Hybride streichen“, forderte Kühn im Detail. In einigen Ländern und Kommunen gibt es bereits Fördermodelle, an denen sich eine bundesweite Prämie orientieren könnte. Die Stadt München etwa sponsert die gewerbliche Anschaffung solcher Fahrzeuge mit 25 Prozent der Nettokosten bis maximal 3000 Euro. Die Länder Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen bezuschussen Fahrzeuge der Typen L6e und L7e ebenfalls, mit bis zu 4000 Euro.

Kühn ist nicht der einzige Politiker, der Nachbesserungen beim Umweltbonus einfordert. Nordrhein-Westfalens Ministerpräsident Armin Laschet (CDU) etwa sieht Nischenhersteller und Start-ups wie e.GO Mobile und StreetScooter aus NRW oder Sono Motors aus Bayern benachteiligt, da sie die Kosten des Umweltbonus zur Hälfte mittragen müssen und „in Ermangelung einer breiten Produktpalette keine Möglichkeit haben, den Eigenanteil an der Umweltprämie zu kompensieren“.

Die Bundesregierung begründet die Nichtförderung von Elektroleichtfahrzeugen damit, dass sich „aufgrund ihres Preisgefüges ein wettbewerblicher Markt etabliert“ habe. Da die Kleinstfahrzeuge nur wenige tausend Euro kosten, seien sie auch ohne zusätzliche Fördermaßnahmen attraktiv. Es liege also „kein Marktversagen vor, welches durch einen staatlichen Zuschuss ausgeglichen werden müsste“.

Allerdings könnte sich das jetzt ändern. Auf eine Anfrage des Grünen Kühn beim Bundesverkehrsministerium bekam er die Antwort, dass „die Förderfähigkeit dieser Fahrzeugklasse im Rahmen des Umweltbonus noch geprüft“ werde.

Quelle: Taz – Ein Herz für Mini-Autos

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Michael Neißendorfer

Michael Neißendorfer

Michael Neißendorfer ist E-Mobility-Journalist und hat stets das große Ganze im Blick: Darum schreibt er nicht nur über E-Autos, sondern auch andere Arten fossilfreier Mobilität sowie über Stromnetze, erneuerbare Energien und Nachhaltigkeit im Allgemeinen.

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