Jetzt ist es offiziell: den neuen Umweltbonus ab 1.1.2023 erhalten nur mehr batterieelektrische und Brennstoffzellen-Fahrzeuge bis zu einem Netto-Listenpreis von 65.000 Euro, die Fördersätze sinken auf 4.500 für Neufahrzeuge bzw. 3.000 Euro für Gebrauchte. Die Mindestbehaltedauer wird auf zwölf Monate erhöht. Das sieht die am Freitag veröffentlichte Förderrichtlinie für das nächste Jahr vor.
Die Reduzierung des Fördersatzes auf 4.500 beziehungsweise 3.000 Euro (BAFA-Anteil, bis 40.000 bzw. 65.000 Euro Netto-Listenpreis) greift zum 1. Januar 2023 – nur noch für rein elektrisch angetriebene Fahrzeuge, also BEV und FCEV (wobei es derzeit keine Brennstoffzellen-Fahrzeuge für weniger als 40.000 Euro Netto-Listenpreis gibt). Ab dem 1. Januar 2024 werden dann nur noch BEV und FCEV bis zu einem Netto-Listenpreis von 45.000 Euro gefördert und die Fördersätze sinken auf 3.000 beziehungsweise 2.400 Euro. Für teurere Fahrzeuge gibt es 2024 keine Förderung mehr.
Die gleichen Fördersätze gelten für Neufahrzeuge, die mit einer Vertragslaufzeit von mindestens 24 Monaten geleast werden. Beträgt die Leasinglaufzeit weniger als zwei Jahre, werden nur 2.250 Euro gewährt. Für junge Gebrauchte können 3.000 Euro Förderung beantragt werden, und zwar unabhängig davon, was das Fahrzeug neu gekostet hat. Nur bei einer Leasinglaufzeit zwischen 12 und 23 Monaten verringert sich die Förderung für Gebrauchte auf 1.500 Euro. Für Plug-in-Hybride gibt es 2023 keine Förderung mehr.
Wer ein gefördertes Fahrzeug besitzt, muss dieses ab 2023 mindestens zwölf Monate behalten. Damit soll dem schnellen Weiterverkauf hochpreisiger Modelle ins benachbarte Ausland Einhalt geboten werden. Die bisherige Einschränkung, dass junge Gebrauchtfahrzeuge nur bei Anmeldung auf den Zweithalter gefördert werden können, entfällt hingegen. Neu außerdem: ab 1. September 2023 können nur noch Privatpersonen Förderanträge stellen. Die vom BWMK in Aussicht gestellte Ausnahme für Kleingewerbetreibende oder gemeinnützige Organisationen findet sich nicht in der Richtlinie. Die Antragstellung ist weiterhin nur nach Zulassung möglich.
Damit ist wieder ein Run auf Fahrzeuge im zweiten Halbjahr 2023 zu erwarten, denn ab 2024 sinken die Förderbeiträge abermals: 3.000 Euro für Neufahrzeuge, 2.400 Euro für junge Gebrauchte (jeweils Kauf oder Leasing ab 24 Monate). Für Leasingvertragslaufzeiten von weniger als 24 Monaten sinken die Beiträge auf 1.500 Euro (Neuwagen) bzw. 1.200 Euro (junge Gebrauchte). Besonders bitter: das zur Förderung eingereichte Fahrzeug darf generell nicht mehr als 45.000 netto Liste kosten, teurere Fahrzeuge werden ab 2024 nicht mehr gefördert. Ab 2025 soll der Umweltbonus dem Vernehmen nach überhaupt auslaufen.
Ähnliche Änderungen der Förderstruktur plant auch die österreichische Bundesregierung: obwohl hier die Richtlinie noch nicht offiziell veröffentlicht wurde, sind bereits einige Eckpunkte durchgesickert. So berichtet der Kurier, dass es ab 2023 für Gewerbetreibende überhaupt keine Förderung mehr geben wird (diese wurde bereits 2022 auf 2.000 Euro pro Fahrzeug reduziert). Damit fällt die Förderung für Lieferwägen oder Firmenautos gänzlich flach. Für Private könnte hingegen der Förderbetrag von 5.000 Euro gleichbleiben, Plug-in-Hybride sollen jedoch gleich wie in Deutschland aus dem Förderprogramm fallen. Für 2022 ist die Förderaktion wegen Budgetmangels bereits beendet.
Quelle: electrive.net – Abgespeckte Förderung: Neue Umweltbonus-Richtlinie tritt in Kraft//bundesanzeiger.de//motor.at – Vollbremsung bei Förderung gewerblicher E-Autos