Künftig soll direkt für öffentliche Ladesäulen erzeugter Strom aus erneuerbaren Energien leichter auf die Treibhausgasquote (THG-Quote) des Anbieters anrechenbar sein. Das geht aus einem Referentenentwurf des Bundeswirtschaftsministeriums hervor. Die entscheidende Neuerung: Die mit der Ladeinfrastruktur gekoppelten Wind- oder Photovoltaik-Anlagen sollen künftig auch mit dem Stromnetz verbunden sein dürfen.
Die bisherige Regelung hat sich in der Praxis als massives Hindernis erwiesen. Denn vorgeschrieben ist bislang, dass die Erzeugungsanlagen netzautark sein müssen, also als Insellösung aufgebaut sein müssen. So soll eine doppelte Förderung über THQ-Quote und EEG verhindert werden. Weder die Stromerzeugungsanlage noch die Ladeeinrichtung darf somit mit dem Stromnetz verbunden sein. Eine Vorgabe, die wohl niemand erfüllt.
Dem Entwurf zufolge soll der Stromfluss künftig in 15-Minuten-Intervallen gemessen werden, um die Erzeugung von Ladestrom genau abgrenzen zu können. Somit sollen bilanzielle Anrechnungen von Strommengen, die lokal anderweitig verbraucht oder ins Netz eingespeist wurden, vermieden werden. Mit der geplanten Änderung sollen Hürden abgebaut werden, um „Strom, der nachweislich direkt aus Wind- und PV-Anlagen für öffentliche Ladepunkte bezogen und in Elektrofahrzeugen genutzt wird“, auf die THG-Quote angerechnet werden kann, heißt es im Entwurf.
Die THG-Quote für Ladestrom beträgt je nach Anbieter bis zu 14 Cent je Kilowattstunde bzw. 140 Euro je MWh. Betreiber öffentlicher Ladesäulen verdienten 2022 gut damit: Knapp mehr als 100 Millionen Euro sollen sie damit zusätzlich eingenommen haben. Mit der neuen Gesetzgebung wäre es einfacher, die THG Prämie bei öffentlichen Ladepunkten mit Strom von Wind oder Sonne zu verdoppeln. Damit wird aus Sicht des Ministeriums ein „Anreiz zur zusätzlichen, erneuerbaren Stromproduktion für die Elektromobilität geschaffen“.
Quelle: Energate – Bundesregierung will Rahmen für Erneuerbaren-Ladestrom verbessern / Elektrovorteil – Neuerungen im Quotenhandel: Ökostrom-Boost für öffentliche Ladepunkte vereinfacht