Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) hat die Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) mit einer Potenzialanalyse zum Ausbau von Photovoltaikanlagen (PV) an Bundesfernstraßen beauftragt. Das Ergebnis liegt nun vor – und stellt ein großes Potenzial für die nachhaltige Energiegewinnung entlang unserer Autobahnen und Schnellstraßen in Aussicht.
Insgesamt wurden einer aktuellen Mitteilung zufolge 250.000 potenziell geeignete Flächen für die solare Energiegewinnung an unseren Bundesfernstraßen erfasst. Zusammenfassend ergeben sich demnach erschließbare Gesamtpotenziale im mittleren zweistelligen Gigawatt-Bereich. Der größte Anteil entfällt dabei auf die Straßenbegleitflächen (24 bis 48 GWp) gefolgt von den Lärmschutzwällen (3,2 bis 4,2 GWp) und den Parkflächen (1,0 bis 1,2 GWp). Das Potenzial der Lärmschutzwände ist mit 0,5 bis 0,6 GWp ermittelt worden. Auf den Dachflächen der untersuchten Gebäude ergeben sich ca. 0,13 bis 0,14 GWp installierbare Photovoltaikleistung.
Die Straßenflächen selbst, die zum Beispiel durch Überdachungen erschlossen werden könnten, wurden in dieser Studie nicht berücksichtigt. Obwohl die Leistungspotenziale der Lärmschutzwände und der untersuchten Gebäude geringer ausfallen, könne die Erschließung dieser Potenziale äußerst attraktiv sein. Darüber hinaus wurde bei der Belegung der Lärmschutzwände ein eher konservativer Ansatz mit Aufsätzen gewählt, um Beeinträchtigungen der Schallschutzwirkung zu vermeiden. Bei einem Teil der Lärmschutzwände könnten auch an den Seiten angebaute Konstruktionen in Betracht gezogen werden. Dies würde eine Erhöhung der installierbaren Leistung pro Meter Lärmschutzwand bedeuten, könne aber sinnvollerweise nur bei einer objektbezogenen Analyse untersucht werden.
Bei Einbeziehung der ermittelten Leistungspotenziale entlang der Bundesfernstraßen in den Kontext der Energiewende ergeben sich unter Berücksichtigung der geschätzten Abschlagsfaktoren relevante Anteile am gesamten Zubaubedarf in Deutschland von 430 GWp bis 2045.
„Dieses Potenzial wollen wir heben“
„Dieses Potenzial wollen wir heben, indem bei der Planung des Neu- und Ausbaus von Bundesautobahnen künftig immer geprüft werden soll, inwieweit die zugehörigen Flächen für Photovoltaik-Anlagen genutzt werden können. Die rechtlichen Rahmenbedingungen haben wir bereits 2023 mit dem Genehmigungsbeschleunigungsgesetz geschaffen, das den Ausbau von PV-Anlagen auf und an Bundesautobahnen beschleunigt und vereinfacht. Jetzt leiten wir gemeinsam mit der Autobahn GmbH zügig die für die praktische Anwendung notwendigen nächsten Schritte ein. Dazu zählt u.a. die Erstellung eines bundesweiten Katasters“, sagt Susanne Henckel, Staatssekretärin im Bundesministerium für Digitales und Verkehr.
„Elektromobilität leistet vor allem dann einen wichtigen Beitrag zur Reduktion der CO2-Emissionen, wenn die benötigte Energie regenerativ erzeugt wird. Ein Ansatz, um die benötigte Energie abnehmernah und somit netzentlastend bereitzustellen, ist die Nutzung von Verkehrsbegleitflächen“, ergänzt Univ.-Prof. Dr.-Ing. habil. Markus Oeser, Präsident der BASt, mit Blick auf die Notwendigkeit, entlang von Schnellstraßen Ladeinfrastruktur für Elektroautos und Elektro-Lkw aufzubauen.
Aufgrund des Umfangs des Datensatzes mit mehr als 250.000 Flächen erfolgte die Analyse der Flächen automatisiert und erfülle nicht den Anspruch einer detaillierten Machbarkeitsstudie. Um solche Machbarkeitsstudien auf Objektebene durchführen zu können, werden entsprechende Daten zum Beispiel zu Naturschutz/Ausgleichsflächen aber sinnvollerweise auch zu den Eigentumsverhältnissen benötigt. Innerhalb der Studie wurden daher pauschale Faktoren für die Simulationsergebnisse geschätzt ermittelt, um die Größenordnung des bundesweiten, erschließbaren Potenzials zu bestimmen.
Die Autobahn GmbH des Bundes will nun ein bundesweites Kataster mit den grundsätzlich nutzbaren Flächen und Anlagen erstellen, die sich im Eigentum der Autobahn GmbH befinden. Im Anschluss will die Gesellschaft prüfen, ob sie unter der Beachtung der Wirtschaftlichkeit die Anlagen selbst errichten und betreiben könne. Bestehe seitens der Autobahn GmbH des Bundes kein Eigenbedarf, könne sie zukünftig interessierten Dritten – beispielsweise Kommunen, Anlieger und Investoren – das Nutzungsrecht an den entsprechenden Flächen zur Erzeugung erneuerbarer Energien vertraglich gewähren. Die Autobahn GmbH des Bundes finalisiere aktuell die hierzu notwendigen vertraglichen Regelungen.
Quelle: BMDV – Pressemitteilung vom 19.11.2024