Bundesnetzagentur: Netzdienliches E-Auto-Laden soll künftig belohnt werden

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Michael Neißendorfer
Michael Neißendorfer
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Die Bundesnetzagentur hat vor wenigen Tagen mit einem überarbeiteten Entwurf konkrete Regelungen vorgestellt, wie steuerbare Verbrauchseinrichtungen (z.B. Ladeeinrichtungen für E-Autos und Wärmepumpen) sicher und zügig in das Stromnetz integriert werden können. Die gute Nachricht vorweg: Die Eingriffe fallen deutlich milder aus als befürchtet. Zudem soll es finanzielle Anreize fürs netzdienliche Laden geben.

Wir haben in den vergangenen Monaten sehr genau zugehört und haben unsere Vorschläge in vielen Details verbessert. Zum Beispiel schlagen wir den Einstieg in ein Anreizsystem vor für Verbraucher, die ihren Strombezug verlagern können“, fasst Klaus Müller zusammen, der Präsident der Bundesnetzagentur. „Wir treffen mit konkreten Regelungen Vorsorge, dass Ladeeinrichtungen für E-Autos und Wärmepumpen zukünftig zügig angeschlossen und sicher betrieben werden können. Wir wollen, dass jeder angeschlossen wird und gleichzeitig alle ein sicheres Netz haben“, so der Chef der Bundesnetzagentur weiter.

Die Behörde gehe davon aus, dass Eingriffe des Netzbetreibers „die zwingende Ausnahme“ bleiben. Sie seien nur als „Ultima Ratio“ zulässig und sollen nur so weit möglich sein, wie es technisch notwendig ist. „Verbraucher werden das meist kaum bemerken, da ein Basisbezug an Strom gesichert wird. Wenn Engpässe auftreten, muss das Netz zügig ausgebaut werden. Darauf werden wir achten“, so Müller.

Änderungen gegenüber den Eckpunkten von November

Die Bundesnetzagentur hat ihren Regelungsvorschlag aus den im November 2022 veröffentlichten Eckpunkten im Lichte der Stellungnahmen in zahlreichen Aspekten angepasst.

Die Bundesnetzagentur beabsichtigt, die garantierte Mindestbezugsleistung der steuerbaren Verbrauchseinrichtung im Falle einer netzorientierten Steuerung anzuheben. In den Eckpunkten hatte sie ursprünglich noch einen Wert von 3,7 kW angesetzt. Nach den neuen Vorschlägen soll nun sichergestellt sein, dass stets mindestens 4,2 kW zur Verfügung stehen. Damit können Wärmepumpen weiter betrieben und in E-Autos in aller Regel innerhalb von zwei Stunden Strom für 50 Kilometer Strecke nachgeladen werden.

Um die Freiheitsgrade der Verbraucher zu erhöhen, sollen Betreiber von steuerbaren Verbrauchseinrichtungen nach den neuen Vorschlägen lediglich den netzwirksamen Leistungsbezug reduzieren. In diesem technologieoffenen Ansatz könne die Leistung mehrerer Anlagen im Haushalt mit Hilfe von Energiemanagementsystemen verrechnet werden. Vom Netzbetreiber werde dann nicht mehr die einzelne Anlage gedimmt. Konkret heißt das: Eine Wallbox darf also zum Beispiel im Falle einer Netzbetreibersteuerung mehr Strom beziehen, wenn dieser aus der eigenen Solaranlage bezogen wird. Lediglich der zulässige Strombezug aus dem Verteilernetz darf nicht überschritten werden.

Die Bundesnetzagentur will auch die Transparenz erhöhen. Netzbetreiber sollen Steuerungseingriffe in einem einheitlichen Format auf einer gemeinsamen Internetplattform detailliert ausweisen müssen. So sei auch für eine breite Öffentlichkeit nachvollziehbar, wenn in einzelnen Netzbereichen Überlastungsprobleme auftreten und der Netzbetreiber sein Netz aufrüsten muss.

Für den Fall, dass der Betreiber einer steuerbaren Verbrauchseinrichtung einer Aufforderung, den Leistungsbezug zu reduzieren nicht nachkommt oder seine Pflicht verletzt, dem Verteilernetzbetreiber zu melden, wenn er seine Verbrauchseinrichtung dauerhaft außer Betrieb nimmt, sehen die neuen Regelungen Sanktionen vor.

Reduzierung des Stromtarifs

Im Gegenzug für die netzorientierte Steuerung, sollen die Betreiber der steuerbaren Verbrauchseinrichtungen auch nur ein reduziertes Netzentgelt zahlen müssen. Angesichts der großen Unterschiede bei der Anschluss- und Verbrauchssituationen schlägt die Bundesnetzagentur verschiedene Modelle der Entgeltreduzierung vor. Dem Betreiber der steuerbaren Verbrauchseinrichtung soll hierbei ein Wahlrecht eingeräumt werden.

Der Nutzer kann deshalb die Variante eines pauschalen Rabatts auf das Netzentgelt wählen. Dabei gilt eine bundeseinheitliche Regelung zur Bestimmung des Rabatts je Netzbetreiber. Er könne je nach Netzgebiet zwischen 110 und 190 Euro im Jahr betragen. Das entspricht einer Verringerung um 50 bis 95 Prozent des für den jährlichen Verbrauch eines E-Autos (ca. 2500 kWh) zusätzlich zu zahlenden Netzentgelts.

In der Konsultation wurde vorgetragen, die verpflichtenden Elemente durch einen Einstieg in ein Anreizsystem zu ergänzen. Über variable Netzentgelte könnten die Stromnetze entlastet werden, indem sie Verbraucher anreizen, ihren Verbrauch freiwillig in Zeiten geringerer Stromnachfrage zu verschieben.

Die Bundesnetzagentur legt deshalb nun zukunftsgerichtet erstmals Rahmenbedingungen für ein variables Netzentgelt vor, die sicherstellen sollen, dass Verbrauchsverschiebungen belohnt werden können, gleichzeitig Kunden ohne verschiebbare Verbräuche nicht benachteiligt werden. Nach dem Plan der Bundesnetzagentur muss der Netzbetreiber dem Verbraucher ein zeitvariables Netzentgelt in Verbindung mit dem pauschalen Rabatt optional anbieten. Vorgesehen sind mehrere Zeitfenster mit drei Preisstufen der örtlich geltenden Netzentgelte. Die Zeitfenster und Preisstufen sollen kalenderjährlich festgelegt werden und für das gesamte Netzgebiet gelten.

Ein pauschaler Rabatt auf das Netzentgelt, ergänzt um einen variablen Stromtarif, dürfte für die E-Mobilität äußerst attraktiv sein.

Die zweite durch den Nutzer wählbare Variante beinhaltet eine prozentuale Reduzierung des Arbeitspreises um 60 Prozent. Technische Voraussetzung hierfür ist ein separater Zählpunkt für den Verbrauch der steuerbaren Verbrauchseinrichtung. Dieses Modell lässt sich mit der Umlagebefreiung für Wärmestrom kombinieren (KWK- und Offshore-Umlage, Umlagebefreiung nach EnFG) und dürfte sich in vielen Fällen besonders für Wärmepumpen eignen.

Zur Abrechnung der reduzieren Entgelte soll die bestehende Struktur des Stromliefervertrages genutzt werden. Es soll kein neues Abrechnungsverhältnis zwischen Letztverbraucher und Netzbetreiber geschaffen werden. Die Bundesnetzagentur sieht aber eine Pflicht zum transparenten Ausweis der Netzentgeltreduzierung auf der Rechnung des Kunden vor.

Hintergrund und Grundmodell der Regelungen

Die Elektrifizierung des Verkehrs- und Wärmesektors reduziert die CO2-Emissionen erheblich. Deshalb begrüßt die Bundesnetzagentur den intensiven Ausbau der E-Mobilität und von Wärmepumpen ausdrücklich.

Steuerbaren Verbrauchseinrichtungen wie private Ladeeinrichtungen für E-Autos und Wärmepumpen haben jedoch höhere Leistungen als die meisten anderen Haushaltsgeräte. Zudem brauchen steuerbare Verbrauchseinrichtungen oftmals stärker gleichzeitig Strom. Das Niederspannungsnetz ist in der Lage, einzelne neue Anwendungen aufzunehmen. Auf einen schnellen Hochlauf sei ein großer Teil der Niederspannungsnetze aktuell allerdings noch nicht ausgelegt. Die Netze müssen daher in einem hohen Tempo optimiert, digitalisiert und ausgebaut werden, so die Bundesnetzagentur.

Wo dieser Netzausbau noch nicht stattgefunden hat, will die Bundesnetzagentur mit ihren Regelungen Vorsorge treffen, um die Verkehrs- und Wärmewende zu beschleunigen und die Versorgungssicherheit auch in der Niederspannung zu gewährleisten.

Installation von Wallboxen darf nicht mehr verweigert werden

Demnach darf der Netzbetreiber den Anschluss von neuen privaten Ladeeinrichtungen für E-Autos oder Wärmepumpen zukünftig nicht mehr mit Verweis auf mögliche lokale Überlastung seines Netzes ablehnen oder verzögern. Im Gegenzug darf der Netzbetreiber, wenn eine akute Beschädigung oder Überlastung des Netzes droht, die Belastung des Netzes reduzieren, indem er den Strombezug steuerbarer Verbrauchseinrichtungen temporär „dimmt“.

Dabei muss eine Mindestleistung immer zur Verfügung stehen, so dass Wärmepumpen betrieben und Elektroautos weiter geladen werden können. Die Bundesnetzagentur geht davon aus, dass solche Eingriffe nur in Ausnahmefällen ohne wesentliche Komforteinbußen erfolgen müssen. Vollständige Abschaltungen der steuerbaren Verbrauchseinrichtungen sind zukünftig nicht mehr zulässig.

Wenn Maßnahmen zur Leistungsreduzierung durchgeführt werden und mit weiteren Maßnahmen zu rechnen ist, muss der Netzbetreiber dies in seiner Netzausbauplanung berücksichtigen und Engpässe im Netz zügig beheben.

Die Regelungen sollen ab 1. Januar 2024 gelten.

„Ein durchweg praktikabler Vorschlag“

Der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft BDEW begrüßt den Gesetzesvorschlag: „Es ist gut und notwendig, dass der Prozess zur Integration steuerbarer Verbrauchseinrichtungen nun weiter geht. Positiv ist auch, dass der Vorschlag der Bundesnetzagentur nun zwei wichtige Punkte vereint“, wie Kerstin Andreae, Vorsitzende der BDEW-Hauptgeschäftsführung erklärt: „Er schafft Preisanreize für das sogenannte netzdienliche Verhalten der Verbraucherinnen und Verbraucher und räumt Netzbetreibern die Möglichkeit ein, den Strombezug in Engpasssituationen kurzzeitig zu dimmen. Damit liegt ein durchweg praktikabler Vorschlag auf dem Tisch.“

Die vorgeschlagenen statisch variablen Netzentgelte bieten einen guten Startpunkt, so Andreae weiter: „So können anhand von bestehenden Daten Zeitfenster benannt werden, in denen in den vergangenen Jahren der Stromverbrauch besonders hoch oder besonders niedrig war. Auf dieser Basis kann der Stromnetzbetreiber die Netzentgelte für bestimmte Zeitfenster günstiger machen. Damit entsteht ein wirtschaftlicher Anreiz für die Verbraucherinnen und Verbraucher, einen Teil des Verbrauchs freiwillig aus den Hochlastzeiten in Niedriglastzeiten zu verlagern. Also beispielsweise das E-Auto nicht um 18 Uhr, sondern um 21 Uhr zu laden.

Sollten diese Maßnahmen nicht ausreichen und ein Engpass drohen, kann der Netzbetreiber im Interesse aller Kundinnen und Kunden den Strombezug kurzzeitig dimmen, so der BDEW in seiner Mitteilung. „Bevor es also zu einem möglichen Stromausfall kommen würde, würde man mit einem Regler den Stromfluss bei den größten Verbrauchern etwas herunterregeln. Für die Haushalte heißt das: Das Auto würde in diesem Zeitabschnitt etwas langsamer geladen – für die Nutzerinnen und Nutzer kaum spürbar“, sagt Andreae. Dieses Instrument sei „essenziell“ vor dem Hintergrund des exponentiellen Zuwachses von zusätzlichen Erzeugungsanlagen und Verbrauchseinrichtungen für die Netzbetreiber: „So haben sich seit 2021 die Anzahl der anzuschließenden PV-Anlagen und die Anzahl der anzuschließenden Wallboxen mehr als verdreifacht. Damit sich diese positive Entwicklung weiter fortsetzen kann und die Anlagen rasch ins Stromnetz integriert werden können, brauchen die Netzbetreiber dieses Regelungsinstrument. Zusätzlich werden und müssen aber auch wettbewerbliche Angebote für Kunden zur Nutzung von Flexibilität ausgebaut werden und an Bedeutung gewinnen.“

Da es zu diesem Vorgehen immer wieder Fragen und Unsicherheiten gab, stellt der BDEW in seiner Mitteilung drei Fakten klar:

  • Erstens: Es gehe um eine kurzfristige Dimmung des Strombezugs an einem definierten Punkt, z.B. der Wallbox. Das E-Auto könne für eine gewisse Zeit weniger schnell laden, es lade aber weiterhin. Der Haushalt selbst bleibe davon unberührt: Kühlschrank, Waschmaschine und Internet laufen weiter wie bisher. Damit werde die Stromversorgung – auch die der Nachbarn – jederzeit gewährleistet.
  • Zweitens: Die Regelung gelte nicht für alle Haushalte gleichermaßen. Sie sei lediglich auf die Haushalte beschränkt, die steuerbare Verbrauchseinrichtungen wie eine Wallbox oder eine Wärmepumpe installiert haben. Ähnliche Regelungen finden demnach bereits heute erfolgreich Anwendung bei speziellen Wärmepumpentarifen.
  • Drittens: Nach wie vor sei die oberste Prämisse der intelligente Netzausbau. Die Möglichkeit zur kurzzeitigen Dimmung sei eine Ultima Ratio – Maßnahme, bis das Netz an den neuen Bedarf angepasst ist. Die punktuelle Steuerung ersetze den Netzausbau nicht, sondern gewährleiste kurzfristig die Versorgungssicherheit. „Niemand muss Sorge haben, dauerhaft gedimmt zu werden“, so Andreae abschließend.

„E-Autos können zu einer Stabilisierung der Stromnetze beitragen“

Auch der Verband der Automobilindustrie VDA wertet den neuen Vorschlag positiv. VDA-Präsidentin Hildegard Müller sagt, das von der Bundesnetzagentur vorgelegte Konzept zur netzorientierten Steuerung von E-Autos enthalte im Vergleich zu den Ende des vergangenen Jahres vorgelegten Eckpunkten „signifikante Verbesserungen“. Der VDA begrüße „ausdrücklich die nun vorgesehene Einführung zeitvariabler Netzentgelte, durch die Verbraucherinnen und Verbraucher einen entscheidenden Anreiz erhalten, ihre Ladevorgänge in Randzeiten mit niedriger Netzauslastung zu verschieben“.

So können E-Autos netzdienlich, also in Abhängigkeit der Netzauslastung vor Ort geladen werden. E-Autos können auf diese Weise dabei helfen, das Entstehen von Netzengpässen präventiv zu vermeiden und so zu einer Stabilisierung der Stromnetze und einer sicheren und bezahlbaren Stromversorgung beitragen.

Darüber hinaus wird mit der Einführung zeitvariabler Netzentgelte sichergestellt, dass direkte Steuerungseingriffe des Netzbetreibers nur als Ultima Ratio zur Anwendung kommen. Ohne die ergänzende Einführung zeitvariable Netzentgelte hätten zu häufige direkte Steuerungseingriffe des Netzbetreibers gedroht“, so VDA-Präsidentin Müller weiter. Diese Gefahr für die Kundenakzeptanz und somit für die Elektromobilität in Deutschland sei damit abgewendet.

Positiv zu bewerten sei zudem die Anhebung der vorgesehen Mindestleistung auf 4,2 kW. Ein vollständiges Abschalten des Ladestroms sei damit endgültig vom Tisch. „Durch die Verpflichtung der Netzbetreiber, direkte Steuerungseingriffe auf Online-Plattform zu veröffentlichen, wird die Transparenz für die Verbraucherinnen und Verbraucher entscheidend erhöht“, so Müller.

Entscheidend“ sei nun aber, „dass die Stromnetze endlich deutlich schneller ausgebaut und vollständig digitalisiert werden. Hier sind die Netzbetreiber gefragt, die für diese wichtige Aufgabe aber auch die richtigen Rahmenbedingungen brauchen“. Wichtig sei, dass die gesetzliche Verankerung des vorausschauenden Netzausbaus nun unverzüglich erfolge.

Der Zeitplan für das Inkrafttreten der Neuregelungen zum 1. Januar 2024 sei „ambitioniert, aber aus VDA-Sicht machbar. Wichtig ist, dass die zeitvariablen Netzentgelte – wie vorgesehen – zeitgleich mit den Steuerungsrechten der Netzbetreiber eingeführt werden“, so die VDA-Präsidentin.

Quelle: Bundesnetzagentur / BDEW / VDA – Pressemitteilungen vom 16.06.2023

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Michael Neißendorfer

Michael Neißendorfer

Michael Neißendorfer ist E-Mobility-Journalist und hat stets das große Ganze im Blick: Darum schreibt er nicht nur über E-Autos, sondern auch andere Arten fossilfreier Mobilität sowie über Stromnetze, erneuerbare Energien und Nachhaltigkeit im Allgemeinen.

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Norbert Seebach:

Alles praktikable Massnahmen, aber am netzdienlichsten wäre der beschleunigte Ausbau der Verteilernetze! Also: Weg mit den monströsen bürokratischen Hindernissen und grotesken Einspruchsregelungen, wo jeder Heini oder AFDepp dringend notwendige Projekte auf Jahre hinaus blockieren kann! Es ist ein unerträglicher Zustand, dass jährlich erneuerbarer Strom im Wert von annähernd einer Milliarde Euro produziert wird (und von den Stromkunden bezahlt werden muss), dieser aber mangels Netzkapazität nicht dorthin transportiert werden kann, wo er dringend benötigt wird. In der Folge werden bspw im Norden ganze Windparks abgeregelt und im Süden dreckige Kohlekraftwerke zugeschaltet. Wenn hier nicht umgehend gegengesteuert wird, wird sich die Deindustrialisierung unseres Landes nicht nur fortsetzen, sondern auf dem Hintergrund einer überbordenden Bürokratie und galoppierender Energiepreise eher noch beschleunigen.

Tom 1:

Einfach mehr erneuerbare Energien zulassen, zubauen,die Möglichkeiten sind vielfältig und der Strom muss nicht gedimmt werden oder sonst für ein Quatsch.

Dos:

Das mache ich nun schon seit fast 3 Jahren so. Wenn viel Strom vorhanden zahle ich Teilweise weniger als 10Cent oder bekomme Geld zurück und lade zum Nulltarif. Letztens waren es -2Cent. Also laden und Geld verdienen.
Awattar, Tibber, octopus machen es möglich.
Heizen mit Strom war im Winter mit teils unter 3 Cent pro kWh möglich. Hatte Heizkosten von 40€ im Januar

Thomas:

Das die Prämisse der intelligente Netzausbau sei, kann ich bei meinem Netzbetreiber nicht feststellen. Bei Einbau des 2-Wegezählers wurde das „smarte“ Gerät seines GSM-Moduls beraubt. Stattdessen baumelt jetzt aus dem Sicherungsschrank ein aufgerolltes Cat4-Kabel ohne jegliche Verbindung (ja, auch nicht zum Zähler!) sachte im Windstoss der geöffneten Kellertür. Das Kabel sei für zukünftige Anwendungen gedacht. „Welche?“ <Schulterzucken>

Bei weiterem Nachfragen meinerseits, warum DAS zentrale Messinstrument zur intelligenten Netzsteuerung lobotomiert werden musste, kam heraus, dass für den Zähler die Abteilung Hausanschlüsse zuständig ist. Die Daten kämen aber der Abteilung Netzbetrieb zu Gute, und würden die Kostenstelle der Hausanschlussabteilung damit nur belasten.

Wie man ein sinnvolles Anreizsystem aufstellt, machen m.E. die Norweger vor:

  1. Alle Wohnungen/Häuser sind mit SmartMeter versehen. Und zwar schon seit Jahren
  2. Die Stromrechnung besteht aus 2 Teilen: Dem Netzentgelt und dem gelieferten Strom
  3. Das Netzentgelt ist tageweise variabel und richtet sich pro Tag nach der innerhalb von 24h höchsten aus dem Netz entnommenen Leistung (kW)
  4. Der Strompreis ist an den Spot-Preis gekoppelt

Resultat: Das variable Netzentgelt fördert die Vermeidung von Lastspitzen. Die Koppelung an den Spotpreis erzieht zum Verbrauch in Zeiten von Strom-Überangebot. Und beides zusammen fördert Stromsparen ganz allgemein.

So geht ein Anreizsystem. Und das ganz ohne komplizierte Steuerung von Einzelverbrauchern im Haushalt, also ohne Übergriffigkeit des Netzbetreibers.

Nur eben nicht, wenn das Brett vor dem Kopf die Wand der eigenen Kostenstelle berührt.

Marc:

Ich fürchte, du hast die Struktur in Deutschland nicht im Ansatz verstanden.

Es gibt eine Teilung von Netz und Betrieb, genauer in Netzbetreiber und Stromhändler. Netzbetreiber gibt es in Deutschland im Groben nur vier. Ich vermute, du kennst keinen einzigen davon mit Namen: amprion, TenneT, Transnet BW und 50hertz.

Was sollen die jetzt Schlimmes vorhaben? Netzwerkspeicher verhindern? Ich zitiere aus §8 EnWG: „Insbesondere sind Übertragungsnetzbetreiber nicht berechtigt, Eigentümer einer Energiespeicheranlage zu sein oder eine solche zu errichten, zu verwalten oder zu betreiben.“

Wenn die also irgend etwas garantiert nicht vorhaben, ist das, Speicher zu verhindern. Denn sie dürfen keine haben, da müssen also Andere ran. Ansonsten müssen sie selbst ran und Trassen bauen. Mit dem Ärger im Genehmigungsverfahren usw…usw.. Im Übrigen hängen sie sehr am Tropf der Bundesnetzagentur. Von den Netzwerkbetreibern ist also wenig zu erwarten, aber auch wenig zu befürchten.

Den Einfluss üben die Stromhändler aus. Denn sie beobachten alles argwöhnisch, was ihr Geschäftsmodell stören könnte. Das Schlimmste wäre ein autarker Verbraucher, danach kommt schon jemand, der seinen Strombedarf nach dem günstigsten Preis und damit der günstigsten Zeit ausrichten kann, weil er womöglich einen entsprechenden Tarif und einen eigenen Speicher hat.

Philipp:

Nur weil etwas als Profitcenter organisiert ist, ist es noch lange kein Privatunternehmen.

MMM:

Unverzichtbare Infrastruktur gehört generell nicht in der Hand von Privatunternehmen.
Aber wenn wir schon Krankenhäuser zu Profitcentern machen, warum nicht auch das Stromnetz…

MMM:

An welcher Stelle funktioniert „die komplizierte Uralt-Technik“ nicht, so dass wir jetzt ein neues Fass aufmachen müssen?

Marc:

Das geht noch lange nicht weit genug. Aber es ist ein Schritt in die richtige Richtung und man merkt daran, es ist jetzt verstanden worden, dass man die alten Zöpfe wohl oder übel abschneiden muss. Man tut sich noch sehr schwer. Aber es scheint Druck aufgebaut zu sein, so dass die Lobbyisten der Betreiber nicht mehr vollständig zum Zuge kommen und selber Abstriche machen, um nicht völlig den Einfluss zu verlieren.

Johannes:

Klingt plausibel.

Ich hoffe dieses „dimmen“ wird dann über eine offene Web-Api implementiert und nicht über irgendeine komplizierte Uralt-Technik wie Rundsteueranlagen

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