Zum Auftakt der IAA Mobility in München wirft die Deutsche Umwelthilfe (DUH) der Automobilbranche Greenwashing vor und fordert ein deutliches Bekenntnis zum Ausstieg aus dem Verbrennungsmotor. In den vergangenen Monaten haben vor allem deutsche Automobilkonzerne aggressiv gegen bestehende Klimaschutzmaßnahmen auf EU-Ebene lobbyiert und versuchen, den Abschied vom Verbrenner ab 2035 hinauszuzögern.
„Die deutschen Autokonzerne wollen die IAA Mobility als Feigenblatt nutzen, um ihr fossiles Geschäftsmodell zu verschleiern. Trotz großspuriger Ankündigungen für mehr E-Mobilität bleibt die IAA vor allem ein Greenwashing-Spektakel“, kritisiert Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der DUH. Denn „gleichzeitig lobbyiert die Autoindustrie in der EU massiv gegen wichtige Klimaschutzmaßnahmen wie die CO2-Mindeststandards für Verbrenner-Autos.“ Aus Deutschland schießen vor allem BMW-Chef Oliver Zipse und Mercedes-Chef Ola Källenius gegen die bereits vor mehr als zwei Jahren beschlossene EU-Verordnung, wonach ab 2035 Pkw keine Auspuff-Emissionen von CO2 mehr verursachen dürfen.
Die DUH fordert daher von der Bundesregierung „eine klare Ansage an die Autobosse, endlich mehr zum Klimaschutz beizutragen. Dazu gehören ein Verbrenner-Aus spätestens 2030, ein Tempolimit von 100 auf Autobahnen und 80 außerorts sowie die Abschaffung klimaschädlicher Subventionen wie dem Dienstwagenprivileg“, so Resch, der in diesem Zug auch auf die Klagen der DUH für mehr Klimaschutz im Verkehrssektor hinweist, die die Bundesregierung weiter unter Druck setzen.
Laut aktuellen Prognosen der Bundesregierung werden im Verkehr bis 2030 voraussichtlich 180 Millionen Tonnen CO2 zu viel ausgestoßen. Aufgrund europarechtlicher Klimaschutzvorgaben drohen Deutschland besonders wegen des mangelhaften Klimaschutzes im Verkehr Strafzahlungen in Milliardenhöhe.
Nach Klagen der DUH wurde die Bundesregierung deswegen bereits zu mehr Klimaschutz im Verkehrsbereich verurteilt. Diese Klagen sind nach Revision der Bundesregierung am Bundesverwaltungsgericht anhängig. Mit einem höchstrichterlichen Urteil ist 2026 zu rechnen.
Quelle: DUH – Pressemitteilung vom 08.09.2025